Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- X (1908)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1908)
- Date
- 1908-01-31
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2425679-2425722-2425728--0609-2426905- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sexte' 4 ,faeue National-Zeitung' Kr.fc Freiheit wieder verhaftet. Die segensreiche Tätigkeit dieses Vereines geht vielleicht am deutlichsten aus der absteigenden Ziffer der jüdischen Sträflinge während der letzten drei Jahre hftrvor. Es wurden auf jdetn Gebiete des Londoner Polizeirayons im Jahre 1904 864, im Jahre 1905 282 und im Jahre 1906 276 Juden zu Freiheitsstrafen, die nicht in Geldstrafen umgewandelt werden konnten, verurteilt. Zum Schlüsse seines Vortrages, dem auch Oberst Wü son, der Sekretär des Allgemeinen Fürsorge-Vereines beiwohnte, erklärte Mr. Davis, trotz der {rossen Anstrengungen, welche der Verein mache, und trotz der schönen Erfolge, welche er bereits erzielte, müsse sein Werk ein Unvollkommenes b'eiben solange er sich ni r auf die Heilung bereits moralisch Erkrankter beschränke und die präventive Arbeit nicht in Angriff nehme. In dieser Richtung sei besonders in Londoner East- End noch sehr viel zu tun. kehrlitigselend. Während die Statistik der jugendlichen Verbrecher gemächlich wächst und wächst, kennt die moderne Zeit kein gewichtigeres Beginnen, als die — „Mysterien der Kindesseele" zu ergründen. In den feinen Salons spielen kinderlose Frauen besorgte Mütter, und leben sich gedankenlos in das »Jahrhundert des Kindes" ein. Eine hoffnungsvolle Jugend umgibt ein greisenhaftes Elend, aus Hunger begehen unreife Kinder Diebstähle, aber unentwegt predigt man uns vom — „Jahrhundert des Kindes". Diesen hypermodernen SjVelereien fehlt jede soziale Einsicht. Denn wo hört beim Proletarierkinde die Kindheit auf. und wo beginnt die Selbständigkeit? Die trübe Not des Alltaglehrt jeden Empfindenden, dass die Grenzen verwischt sind; blutjunge Kinder verrich'.en heute schwere Frohrarbeil, und der Zwang unendlich trauriger Verhältnisse schlägt dem bestgemeintesten Gesetz zur Regelung der Arbeit Jugendlicher ein Schnippchen. Die Jugend braucht Wegweiser, Beschützer, und vor allem bedarf die arbeitende Jugend eines wirksamen Schutzes. Aber die etlichen Vereine, die sich in mannigfaltiger Fasson Jugends-hutz zur Aufgabe machen, ziehen ihren Pflichtenkreis teils zu en«. oder sie verrichten ihre Aufgabe nur halb. Wir Juden haben dieser sozialen Erscheinung bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, und der grossen Zahl j ii d i s c h er L e h rli n g e wurde bisher wenig gedacht. Da gibt es in Wien einen „Verein zur Beförderung der Hand w e r k e u nter den inländischen Israeliten", dessen Aufgabe es ist, die jüdische (oder wie er selbst bescheiden sagt: „israelitische") Jugend dem Berufe eines Handwerkers zuzuführen. Eine gewiss lobenswerte Tendenz. Nur handelt sichs auch hier darum, wie der genannte Verein seeinen Pflichten nachkommt. Er vermittelt Lehrliuge an Meister. Natürlich ist damit noch garnichts getan. Denn die Behandlung, derer sich so viele Lehrlinge zu erfreuen haben, spottet oft jeder Menschlichkeit, und es heisst daher .auch, sich den Meister zu besehen, dem man einen Lehrling anvertraut. Dass der genannte Verein dies ganz übersieht und seine Pflichten ignoriert, lehren mich einige krasse Fälle von Lehrlingsmissbrauch, die Schützlingen des Vereines widerfuhren. In dem einen Falle handelt es sich um einen Knaben von 15 Jahren, den der Verein einem jturschner in die Lehre gab. Bekanntlich existieren Bestimmungen über die Behandlung, Verwendung und Dauer der Arbeitszeit für Lehrlinge. Daran halten sich manche der Herren Meister sehr wenig. Der erwähnte Kürschner lässt den armen Jungen oft bis 12 Uhr nachts arbeiten, er verwendet ihn zu Verrichtungen, die selbst für einen viel älteren Gehilfen eine grosse Kraftanstrengung voraussetzen. Er will an diesem unbezahlten Lehrling einen gutbezahlten Gehilfen ersparen. Von einer Gewissenlosigkeit sondergleichen aber zeugt der Umstand, dass der Meister diesen Lehrling, der ihm vom Vereine mit „voller Kost" übergeben wurde, in die Volksküche schick;. So werden arme Kinder um das Recht auf Leben betrogen. Denn der arme Knabe, der sich bei diesem Meister so schwer sein Stückchen Brot verdient, muss die offenbare Wohl-' tätigkeit einer Volksküche geniessen, muss als Arbeitender mit Arbeitsscheuen oder Arbeitslosen, zur Arbeit Unfähigen die Gnade einer halbgeschenkten Ausspeisung geniessen, wo er doch mit Recht von seinem Meister anständige Kost fordern könnte. Die Geschichte des anderen Lehrjungen ist womöglich noch trauriger. Wiewohl er an Bluthusten leidet, gönnt ihm der Meister keine Stunde der Erholung; weit über das Mass des gesetzlich Erlaubten wird der Junge zur Arbeit angehalten, zu Dienstleistungen verwendet, die seiner Jugend, seiner Unerfahrenheit, nicht zukommen. Und was diese armen Lehrlinge nach einer Zeit voll Entbehrungen und Kummer für ihre Zukunft erreicht haben, das hat rr ir ein Lehrling in dürren, knappen Worten gesagt: „Gelernt hab ich eigentlich nichts!<: Das ist das Facit dreier leidenvoller (ihre. Wie sollte auch e:n Erlernen möglich sein, wenn man zu allem möglichen, nur nicht zur wirklichen Lehre angeha-ten wird? Wenn soviele Lehrjungen nur Pagen einer Frau Meislerin sind, deren ökonomisches Talent in ihm oft das notwendige Kindermädchen erblickt? Wo sollen diese armen Knabrn Hilfe finden? Da gibt es valer- und mutterlose Waisen, die niemanden haben, dem sie ihr Leid hingen können; andere wieder, deren Eltern weit, irgendwo in G alizien wohnen, und die mit viel n and» ren dem Kinde Unrecht geben, weil es einen schönen Grundsatz gibt: „Der Lehrling muss aislernen! ..." Und der „Verein zur Beförderungder Handwerke unter den inländischen Israeliten' Was tut er zum Schutze der Lehrlinge? . . In seinem Jahresberichte heisst es zwar: „Auf den wenigen Plätzen, wo Lehrlinge noch mit ganzer Verpflegung aufgenommen werden, kommt es nicht selten vor, dass diese zu den schwersten Diensten verwendet, ihr Schulbesuch verhindert, und ihre handwerkmässige Ausbildung v» rnachlässigt wird." . . Damit £ ibt der Verein ohnevveiters zu, dass solch' traurige Fälle, wie oben angeführt, sich öfters erreignen. Worin besteht aber sein Lehrlingsschutz? Er befolgt die löbliche Praxis, sich bei den Meistern nach der Aufführung der Lehrlinge zu erkundigen, und meint in dem Berichte sehr selbstbewusst: „Es ist selbstverständlich, dass wir diesem Uebelstande unsere vollste Aufmerksamkeit durch eine häufige Inspektion widmen müssen . . Nun, so selbstverständlich ist das gerade nicht. Es sollte aber so sein. Denn die angeführten Fälle von offenbarem Lehrlingsmissbrauch könnten ihn auch veranlassen, hie und da nach der Aufführung der Meister bei