Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- X (1908)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1908)
- Date
- 1908-01-31
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 5 „Neue Nationai-Äeitung* Seite 3 selbst auf bedeutende Subventionen von jüdischer Seite rechnen und seinen jüdischen Schützlingen würde sich durch diese Beziehungen eine leichtere Erwerbsmöglichkeit darbieten. England gilt allgemein als Muster desjenigen Landes, wo die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Juden am meisten fortgeschritten ist und daher politische oder soziale Sonderbestrebungen der Juden kaum vorzukommen pflegen. Wenn also trotzdem in London ein solcher speziell jüdischer Fürsorgeverein begründet wurde, so erscheint dies als der beste Beweis, dass die Gründer die Erreichung des Zweckes nur von der selbständigen Gründung erwarteten. Auf einem der letzten Vortragsabende der „Maccabaeans" in London hat Mr. Felix Davis diesem Thema einen sehr instruktiven Vortrag gewidmet. Nachdem Redner zuerst im Allgemeinen die edle Aufgabe der Fürsorgevereine geschildert hatte, kam er auf die Gründung des jüdischen Fürsorgevereines zu sprechen. Er sagte: Die organisierte Fürsorgearbeit in der Londoner jüdischen Gemeinde ist erst kurzen Datums. Vor 20 bis 30 Jahren waren jüdische Räuber, T<ischenzieher und Hooligans noch rarae aves, wenn auch die sogenannten intellektuellen Verbrechen auch da*nals nicht unbekannt wareo. Im letzten Jahrzehnt h"beii die Verbrechen in Allgemeinen zugenommen und auch ihre Natur geändert. Nur eines hat mit der Zunahme der Verbrechen leider nicht Schritt gehalten, nämlüh die Fürsorge lür enthaftete Sträflinge.JDie Folge davon war, dass in den letzten Jahren die Zahl der jüdischen Verurteilten unverl'äl'nismässig gross war und während es sich früher fa"t ausschliesslich um verwahrlos'e Jugendliche gehandelt hatte, gibt es heute auch schon Gewohnheitsverbrecher. Vor vierzig Jahren etwa schuf Mr. N. S. J o s e p h als Vorsitzender des Besuchs-Komitees der Vereinigten Synagogen gemeinsam mit Rabbiner A. L. Green, AI derma nn, A. L. Emanuel u. m. a. die Einrichtung, dass für die jüdischen Häftlinge allwöchentlich ein Gottesdienst abgebalten und auf diese Weise auf das Gemüt der Sträflinge während der Haft eingewirkt wurde. Aus dieser Einrichtung, die sich jedoch mit dem Sträfling nur während seiner Haft beschäftigte» entstand dinn im Jahre 1903 unter der Patronanz der Vereinigten Synagogen der „Verein zur Fürsorge jüdischer entlassener Sträflinge". nie Leitung dieses Vereines bestand ursprünglich aus dem Oberbeamten Mr. R e h f i s c b, desseu Dienste für diese Sache nicht hoch genug angeschlagen werden können. Mister Rehfisch wurde von einem Besuchs-Tomi'ee, ferner den Mitgliedarn der Wohltätigkeitsanstalt, dem Board of Guardians und den Seelsirgera, welche ihre Arbeit in d<?n Strafanstalten auch weiterhin besorgten, kräftig unterstützt. Dieee Seelsorger unterrichteten einerseits die Vereinsleitung über die Einzelheiten jeden einzelnen Falles und wirkten anderseits auf die Sträflinge ein, nach ihrer Befreiung die Hilfe des Fürsorgevereines in Anspruch zu nehmen, Sobald ein solcher Fall ,in Behandlung* genommen wurde, war es dis erste Bestreben, den Jugendlichen zu veranlassen, wieder nachhause zu-ückzukehren und auf die Eltern einzuwirken, dass sie den auf Abwege geratenen Sohn wieder in ihren Schatz nehmen. Die Erfahrung hat nämlich gelehrt, dass in vielen Fällen nur dann eine Hoffnung auf die Rettung des jungen Kriminellen vorhanden wir, wenn er die Nächte zuhause verbringen konnte. Natürlich hat es auch nicht an eindringlichen Ermahnungen gefehlt und es sei hier auch die erfreuliche Erscheinung verzeichnet, d*ss eine längere Freiheitsstrafe auf das Gemüt des jüdischen Sträflings in der Regel einj günstige Wirkun» auszuüben und in ihm das Gefühl der Reue und Einkehr zu erwacken pflegt. Die nächste Aufgabe war dann die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit. In vielen Fällen gelang es, die froheren Arbeitgeber zu bewegen, den Abgestraften wieder aufzunehmen, in anderen Fallen wurden neue Meister ausfindig gemacht. Die Beschenkung mit Handwerkzeugen gleich nach der Freilassung hat sich als grosse Wohltat erwiesen. Es gab aber auch eine grosse Anzahl jünger Leute, die gar kein Gewerbe gelernt hatten. Diesen konnte man nur durch eine zur Errichtung eines kleiren Handelsstandes ausreichende Geldsumme helfen. Man hat auch mit Versuchen, besonders befähigten jungen Menschen zur Aus* Wanderung zu verhelfen, gute Resultate erzielt. Handelte es sich um Ausländer, die hier ein Verbrechen begingen, und nach ihrer Freilassung keine Arbeit finden konnten, so wurde ibre Repatriierung durchgeführt. Das englische Fremdengesetz enthält bekanntlich einen Punkt, laut welchem ausländische Verbrecher nach Abbttssung ihrer Strafe deportiert werden. Diese Verfügung, die selbst von den grössten Gegnern des Fremdengesetzes freudig begrüsst wurde, hat sich jedoch in der Praxis unwirksam erwiesen, da die Behörden nur in den wenigsten Fällen mit einer zwangsweisen Deportation vorgehen, so, dass im Jahre 1906 von 41 zur Deportation Verurteilten bloss neun von den Behörden selbst auf das Schiff gebracht wurden. Bei Leuten, die in reiferem Alter ihre erste Strafe abbüssten, hat sich die Fürsor£e des Vereines sehr heilvoll gezeigt. Es gibt auch viele, bei denen eine Gefahr des Rückfalles ganz ausgesch'ossen erscheint. Menschen die in der Aufwallung ihres Temperarxents einmal mit dem Gesetze in Konflikt geraten, können nicht zu den ständigen Mitgliedern der Verbrecherklasse gezählt werden. Und dennoch leiden sie gleich den übrigen Abgestraften an den gesellschaftlichen Folgen ihres Fehltrittes und können ohne Hilfe des Vereines keine Arbeit finden. Sehr schwer ist es für diejenigen entlassenen Sträflinge etwas 2u tun, deren Strafausmass drei Jahre übersteigt. Aber auch für solche könnte in vielen Fällen etwa« erreicht werden. Die Aushilfe mit Geld, Kleidern und Werkzeugen, sowie die Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten, müssten wertlos bleiben, wenn der Verein nicht mit den „Rekonvaleszenten* in ständiger Fühlung bleiben würde. Das ist allerdings eine schwere Aufgabe. Wäh-end 23 Wochen im Jahre stand Mr. Rehfisch der Klientel zur Verfügung. Durch ständige Berührung mit diesem energischen Manne fassten die Schützlinge dos Vereines Liebe zu ihm, oder sie hatten Furcht vor ihm, was in diesem Fälle so viel wert ist, wie Liebe. Mr. Davis erzählte unter anderem auch von einem charakteristischen Falle, der so recht zeigt, welch segensreiche Arbeit auf diesem Gebiete geleistet werden kann. Ein Mann von 26 Jahren erlitt eine sechsmona'liche Kerkerstrafe wegen erwiesenen Diebstahls. Es war sein erster .Fall". Ihm nach seiner Freilassung ein Geschäft zu eröffnen, war für den Verein zu viel. Man wendete s ch an den Board of Guardians, der ein Darlehen von 23 Pfund bewilligte. Der Mann begann ein rechtsch ffenes Geschäft, das heute sehr gut prosperiert und hat inzwischen von einem Feingefühl der Dankbarkeit geleitet, zwei gewesene Sträfl;nge in sein Geschäft genommen, die ebenfalls einen rechtsch iffenen Lebenswandel führen. Hier noch einiges aus der Statistik des Vereines. Im Verlaufe von vier Jahren gelang es, 43 Meister zu bewegen, ihre früheren Angestellten wieder zurückzunehmen. Unter den auf diese Weise Untergebrachten befand sich auch einer, der wegen überftlhrter Fälschung sieben Jahre Zwangsarbeit zu verbüssen hatte. Iii ganzen wurden 174 entlassene Sträflinge mit Stellen versehen. 97 Ausländer wurden repatriiert und 83, die englisch? Untertanen waren, im Auslande uitergebracht. Die meisten dieser letzteren Kateg rie haben in England in zufriedenstellenler P4-obearbeit gestanden. Insgesamt hatte der Verein für 906 Schü zlinge interveniert, von den3n bei 334, d. h. bei 36 Prozent eruiert wurde, diss sie ,gesund* geblieben, 9 Prozent wurden im Verlaufe des ersten Jahres ihrer wiedergewonnenen