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Neue Nationalzeitung · 1908-01-24 · Heft 4 (24.1.1908) · p. Seite 3

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 4 (24.1.1908)
Date
1908-01-24
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4 „ Neue"]National-2eitung8 Seite 3 BEN ACH ER: Zwei Urteile. Der Fall Herschko vitz ist noch in frischer Erinnerung. Trotzdem schon einige Monate vorübergegangen, seit der Rekrut Michael Herschko vitz, der einzige Sohn armer Eltern, von der Hand eines bestialischen Korporals umgebracht wurde, ist dieser traurige, schreckliche Vorfall nicht in Vergessenheit geraten. Wir haben in einem Artikel (»Wie ein jüdischer Rekrut ermordet wurde", Nr. 51) als ersles Blatt auf die sonderbaren Umstände des Todes von Herschkovitz hingewiesen und die über unsere Anregung übereichte Interpellation des Abg. Dr. Gabel an den Landesverteidigungsminister bewegte sich auch im Rahmen unserer Ausführungen. In dieser Interpellation wurde die offiziöserseits versuchte Darstellung einer „Unvorsichtigkeit" des Korporals Baiint entschieden bestritten, und aus den Umständen einzig richtig gefolgert, dass der arme jüdische Rekrut als Opfer eines antisemitischen Vorgesetzten, einfach ermordet wurde. Im Parlament herrschte tiefe Entrüstung über diesen Vorfall. Der Fall schien so unglaublich, dass sogar der interpellierende Sozialdemokrat Winarsky die Möglichkeit einer Unvorsichtigkeit des Korporals zugab. Als aber der Landesverteidigungsminister von G e o r g i in seiner Beantwortung offen zugestand, dass der Tod des armen Rekruten auf systematische Quälereien des Körporais Balint zurückzuführen sei, dass der Tod also nur das letzte Glied einer Kette von Verfolgungen war, da konnte man annehmen, dass die Strafe eine empfindliche sein werde. Man musste dieser Annahme umsomehr zuneigen, als der Minister seiner Entrüstung über diese Tat mit flammenden Worten Ausdruck gab, als er ja selbst eine besonders strenge Bestrafung für notwendig erklärte. Nun ist das Urteil im Prozesse des Korporals Balint erflossen. Das Militärgericht verurteilte den angeklagtenKorporal zu drei Jahren schweren Kerkers und zur Degradation. Das ist die Sühne für ein hoffnungsvolles Menschenleben! Und da wissen noch einige Blätter zu berichten, dass die Strafe nur deshalb so »empfindlich" ausgefallen ist, weil der Erlass des Landesverteidigungsministers in Betracht gezogen wurde. Mit vollem Ernst werden die Aussagen der bei der Mordszene anwesenden Rekruten wiedergegeben, die übereinstimmend erklärten, sie hätten den „Eindruck", es handle sich um eine „Unvorsichtigkeit4*. Nun, die Eindrücke Untergebener wird man wohl richtig werten! . . . Die Weisheit unserer Strafgesetzgebung ist unfassbar. Der Zufall hat da wieder einmal zwei Straffälle nebeneinander gruppiert. Hertzka bekommt wegen versuchten Raubmordes acht Jahre. Der antisemitische Moniteur beginnt schon im Leitartikel auf die besondere Gefährlichkeit der jüdischen Raubmörder hinzuweisen, und feiert die Verurteilung in einem schwungvollen Epos. Dem Ueberhandnehmen der jü iischen Raubmörder müsse energisch gesteuert werden: acht lahre! Soldatenschindende Korporale sind zwar etwas häufiger als jüdische Raubmörder, und die Misshandlung jüdischer Rekruten ist etwas Alltägliches: kommts aber zur Bestrafung, dann genügen für den vollendeten Mord drei Jahre. Da hat es noch Optimisten gegeben, die sich von der Rede des Landesverteidigungsministeas einen seltenen Erfolg, einen Sturz des Schindersystems versprachen. Wir haben schon damals unseren Pessimismus Ausdruck gegeben, und hätten uns schliesslich auch von einer wirklichen Bestrafung des Korporals keinen Erfolg, keine Besserung in der Behandlung der jüdischen Rekruten versprochen. Dass aber die Strafe so gering ausfiel, ist ein Beweis, wie ernst man es höheren Ortes mit Beschwerden und Interpellationen nimmt. Wir haben seinerzeit darauf hingewiesen, was in der Beantwortung des Ministers eigentlich fehlte. In der Interpellation Dr. Gabel wurde auf den antisemitischen Geist in der Armee gedeutet und der Minister aufgefordert, auch in diesem Punkte Wandel zu schaffen. Der Herr Minister hat den Punkt nicht berührt und der Abgeordnete Gabel vergass, ihn durch einen Zwischenruf daran zu erinnern. Aber gerade das war und ist ja die Hauptsache. Und weil sie ignoriert wird, kann es sich ereignen, dass ein jüdischer Rekrut ermordet wird und die Busse wird mit drei Jahren als hoch genug erachtet. Man denke sich den ungeheuerlichen Fall, ein jüdischer Korporal hätte durch unvorsichtiges Hantieren mit der Waffe einen christlichen Rekruten erschossen! Welch Geschrei hätte sich erhoben über den „jüdischen Mordbuben"! Und welche Strafe hätte seiner gewartet! Wer aber will rechten mit einer Judikatur, deren Weisheit unfassbar erscheint. Die armen Eltern, die in dem armen Rekruten ihre einzige Stütze, den Trost uud die Hoffnung ihrer alten Tage verloren, ihnen wird das Urteil keine Sühne bieten. Drei Jahre . . . Ungefähr so lange hätte sich Herschkovitz der Tyrannei des unmenschlichen Balint zu erfreuen gehabt. Ein Geschick, das man im gewissen Sinne auch ein gütiges nennen kann, erlöste ihn viel früher von seinem Rekrutenleid. Das Parlament darf dieses so seltsame Urteil nicht ohneweiters hinnehmen, und die jüdischnationalen Abgeordneten mögen die ersten sein, die dem Herrn Landesverteidigungsminister klarmachen, dass seine Entrüstung vom November mit dem Urteil im Januar nicht in Einklang zu bringen ist. Unsere Austritts-kiste. Statistik ist ein trockenes Ding. Es gibt aber gewisse soziale und kulturelle Erscheinungen, die nur im Lichte der Statistik, einfach als Zahlen, jeder Tendenz und Sinnlichkeit entkleidet, erst voll wirken können. Wir registrieren Monat für Monat die Austritte aus dem Judentum. Aber erst am Ende eines Jahres haben wir einen genauen Ueberblick über die Zahl der Fahnenflüchtigen. Ueber den Wert und die Notwendigkeit der Veröffentlichung von Austritten, ist man noch immer vielfacher Meinung. Die wenigsten sind unbedingt dafür. Andere nur unter gewissen Beschränkungen. Und es gibt Gegner der Veröffentlichung, die ihren Standpunkt derart argumentieren, als sie behaupten, die Austrittsliste wäre von suggestiver Wirkung, sie animiere den noch Schwankenden zum Austritt. Natürlich fehlt diesem Argumente jede innerliche Begründ mg. Denn wenn einer schon im »Schwankenc ist, dann soll er nur getrost umkippen. Wir akzeptieren also diese Begründung für uns, denn dann

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