Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- X (1908)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1908)
- Date
- 1908-01-17
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 im allgemeinen folgender: In den in Betracht kommenden Städten wird ein Komitee einflussreicher jüdischer Bürger gabildet, dessen Zusammensetzung entweder von den einzelnen Vereinen oder von den jüdischen Einwanderern direkt bestimmt wird. Die Einwanderer werden dann an diese Komitees gesandt. Zunächst wird für ihre dringendsten Bedürfnisse gesorgt und sodann wird ihnen Arbeit verschalle, in vielen m'ös- O seren Stäicen sind regelrechte Arbeitsnachweise für diese Zwecke eingerichtet, die einen oder mehrere ständige Beamte beschäftigen. Der folgende Fall ist typisch: Vom 1 Mai bis 3) September 1005 wurden 10 J männliche Einwanderer in eine bestimmte Stadt geschickt. Im September 1906 wurde auf eine Anfrage festgestellt , dass 70 dieser Leute noch in derselben Stadt arbeiteten; 0 waren nach Xew-York zurückgekehrt, 12 waren nach anderen Plätzen verzogen. Die 79 Verbliebenen hatten aber ohne irgendwelche Hilfe von aussen durch neuen Zuzug eine Vermehrung um 28 Köpfe erfahren. Jn einigen Städten des Westens sind durch diese Ablenkungsmassnahmen die jüdischen Gemeinden, d:e bis dahin schwach und unbedeutend waren, sehr gestärkt und in die Lage gesetzt worden, eigene Synagogen und Schulen zu errichten. (Andererseits darf nicht verschwiegen werden, dass nach mancherlei zuverlässigen Meldungen diese Einwanderer, in einer fremden oft nichrjüdischen Umgebung, losgelöst von jedem jüdischen Zentrum, sehr bald dem Judentum entfremde' werden.) Verschickt wurden vom I'ureau : 190_> : 32r<S, 19 >3 : 6023, 1905 : 6922 Gegenüber der ungeheuren Stärke der jüdischen Einwanderung in Xew-York, die in den Jahren 1905 und 1906 147.029 Personen betrug, verschwinde i natürlich diese Zahlen. Auch ist zu bemerken, dass in den .Jahren 1905 und 19 '6 39.206 jüdische Einwanderer ohne Vermittlung des Bureaus nach anderen Städten a's New-York gingen GgMSiNö2=UNc> VSReiNSNMftRiUTCW Wien. (Lese- und Redehalle jüdischer Hochschiiler) Wie im Vorjahre veranstaltet auch heuer die Lese- und Redehalle jüdischer Hochschüler eine grosse A kademie. An die Akademie schliesst sich ein Tanzkränz eben an.— Das Reinerträgnis fliesst dem Fond des neuzugriin lenden Heims für bedürftige Studenten zu. Jederlei Auskunft erteilt das Exekutivkomitee IX., Grüne Torgasse 34. Wien. (Allgemeiner jüdischer Arbeiter" Verein „Poale Z i o n"). Sonntag, den 19. Jänner 1908 findet im Festsalle des Ingenieur- und Architektcn-V<-reines eine Matinee statt. Ihre freundliche Mitwirkung haben zugesagt: Fräulein Lia Rosen, Helene Oberländer, Rosa H o r o w i t z, sowie die Herren: Felix Saiten, Don Fuchs und Raoul R u b i k o v. Eine beschänkte Anzahl von Karten ä 5.—, 3,—, 2.—, 1.50 und 1 Krone ist noch zu haben itn Cafe Stefanie IT., Stefaniestraspe 2 Wien. In der am 11. d. M. abgehaltenen II. Generalversammlung des „Humanitären Vereins der Matters dorfer' wurden die Herren Dr. Ludwig Breuer als Präsident, Julius L e i t n c r als Vizepräsident, Moritz L e i t n e r als Kassier wieder, Carl Lacke nba eher als Schriftführer neu gewählt. Ueber Antrag des Vizepräsidenten beschliesst die Generalversammlung zum Andenken an die glorreiche 60jährige Regierung Sr. Majestät Kaiser Franz Josef 1. einen K a i s e r - J u b i 1 ä u m s f o n d zur Unterstützung armer in Mattersdorf heim a t s b e r e c Ii t i g t e r Bräute zu gründen, und wurden auch sofort K 500.— für diesen Fond gezeichnet. Am Sonntag, den 26. Jänner veranstaltet der Verein im Hotel „Bayrischer Hof, II. Taborstrasse 39, eine Wohltätigkeits-Akad e m i e mit anschliessendem Tanzkränzchen und haben hierzu hervorragende Kunstkräfte ihre freundliche Mitwirkung zugesagt. Wien. Donnerst a g, den 23. Jänner, präzise lltS Uhr abends, findet itn Festsaale des Ingenieur- und Architektenvereines, I. Eschenbachgasse 9, ein Vortrag des Herrn Rabbiners Dr. lgnaz Z i e g 1 e r aus Karlsbad statt. Thema: ,.Jesaia und Jeromia'. Eintritt frei, ohne Karten. Wien. Der im Juni 1907 gegründete humanitäre Unterstützungsverein der Kolomeaer hat sich auf Grund der geänderten und von der k. k. n.-ö. Statthalterei genehmigten Statuten neu konstituiert. In der am 30. Dezember 1907 stattgefundenen Generalversammlung wurde Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Josef Zipser zum Ehrenpräsidenten gewählt und sohin die Ausschusswahlen vorgenommen. Der neue Ausschuss ist aus nachstehenden Herren zusammengesetzt: Obmann: Adolf Hecht; Obmannstellvertreter: Saul K i s I e r; Kassier: Siegmund Weininger; Kassierstellvertreter: Leon Rosen thal; Schriftführer: Friedrich Krüh; Schriftführer-Stellvertreter: Dr. Isak Landau. Der Verein der Kolomeaer hat den Zweck, den durch Wien reisenden Juden aus Kolomea und Umgebung und nach Massgabe der Mittel des Vereines überhaupt den durchreisenden Juden, wenn sie sich in Not befinden, zu unterstützen. Zeit$d)riften-Rundsd)au. Die jüdische Presse in Russland. In Warschau erscheint demnächst ein neues Yiddisch- TagMatt „Hajnt". Warschau zählt demnach drei Tagesblätter im Yid.lisch. In Wilna wird das zionistische Partei- Organ „Das jüdische Volk4 als Wochenschrift wieder ersch inen. Hingegen ist das in Wilna erscheinende Organ der Bundiste'', das Wochenblatt „Der Morgenstern" unterdrückt worden. Ein Teil d--r Mitarbeiter dieses Blattes wurde arret'erc. „Der Morgenstern" ist votläufig das letzte Glied der langen Reihe von unterdrückten Blätt rn der jüdischen S >zial 'emokratie des ,.Bundes" Die früheren bundistischen Organe Der Wecker1, Die V o 1 k s z e i t u n g", „Die Hoffnung', w <ren täglich^ Blätter. Das lerzte, „Die Hoffnung", gab noch eine speziell der gewerkschaftlichen Bew 'gung gewidmete Brüste „ Xus dem professionellen Leben" je zweiwöchentlich heraus. Der Herius^eber der . Hoffnung". L e w i nsohn, wurde zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Die Juden in Rumänien. Die „Revue de droit international" veröffentlicht in ihrem letzten H;tte eme hochinteressante Studie des berühmten StaatsrechtsLshrers Professor L. von Bar-Göttingen über die Rechtlosigkeit, in der die Juden sich in Rumänien befinden. Die beiden Prinzipien, nach ienen die Nationalität eines Individuums bestimmt werden kann, sind das jus soli und das jus sanguinis. Um nach dem jus soli die Staatsangehörigkeit zu bestimmen, genügt die Tatsache, in dem betreffenden Lande geboren zu sein. Für die Bestimmung der Staatsangehörigkeit nach dem jus sanguinis muss die Staatsangehörigkeit des Vaters oder eines früheren Vorfahren festgestellt werden, der durc'i einen besonderen Akt eine bestimmte Staatsangehörigkeit erworben hat. Da in praxi die Bestimmung der Nationalität durch das jus sanguinis vielfach unmöglich oder äusserst schwierig ist, so muss sie durch das jus soli, oder durch e'nen besonderen Akt der Aufnahme in den einzelnen Staats verband ergänzt werden. Hierbei dsrf weder die Rassenverschiedenheit noch Unterschiede der Sprache und der Konfession ein Grund dafür sein, um einer Person das Recht einer bestimmten Staatsangehörigkeit abzusprechen. Während nun in den anderen Staaten die Juden die — freilich vielfach beschränkten — Rechte des Staatsbürgers gemessen, hängen sie in Rumänien von dem Gutdünken der Regierung ab. die sie bald als Ausländer, bald als rumänische Staatsangehörige behandelt. So hat einerseits der Appellationshof in Bukarest in seiner Entscheidung vom 13. März 1903 dahin erkannt, dass ein Jude, der in Rumänien von dort ansässigen Eltern geboren ist, keinerlei Strafe unterliegt, wenn er, trotz einer Ausweisung auf administrativem Wege, nach Rumänien zurückkehrte, weil er in keinen anderen Staate angenommen worden ist. Im Gegensatz dazu liegt eine Entscheidung des Kassationshofs in Bukarest vor, nach der ein in Rumänien von dort ansässigen Eltern geborener Jude als Ausländer ausgewiesen werden kann, obgleich er sogar seiner Militärpflicht genügt hat, und früher einen rumänischen Pass erhalten hat. Abgesehen von der ungerechten Bedrückung, die diese widerspruchsvolle Behandlung der Juden enthält, widerspricht sie obendrein den Bestimmungen des Berliner Vertrages, nach denen laut Artikel XLTV und XLV niemand in Rumänien auf Grund von Unterschieden der Religion und Konfession von der Nutzniessung