Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- X (1908)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1908)
- Date
- 1908-01-10
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 ,Neue National-Zeitung1 Nr. 2 mit Recht mit seiner Privatklage abgewiesen, und es ergab sich somit die Zurückweisung der Beschwerde. Diese Entscheidung läßt an Klarheit und juristischer Präzision viel zu wünschen übrig! Das Landgericht behauptet, daß die zur Ehrenbeleidigung notwendige Absicht nicht vorhanden war. Diese Entscheidung dürfte kaum richtig sein. Der Briefschreiber wollte dem Beamten gewili kein Kompliment machen, sondern ihn vielmehr verschimpfen, resp. herabsetzen. Und das pflegte zu genügen, wenn es sich nicht um einem — hebräischen Jüngling handelt. Muss ein Jude vor Gericht am Samstag schreiben? Ein Frankfurter jüdischer Kaufmann war an einem Samstag in einem Ermittelungsverfahren vor das Amtsgericht geladen worden. Als ihm der untersuchende Richter nach Beendigung der Vernehmung das Protokoll zur Unterschrift vorlegte, erklärte er, er sei Jude und dürfe aus r e I i g i o n s g e s e t zliehen Gründen am Samstag nicht schreiben; er könne daher das Protokoll nicht unterzeichnen. Der Richter entgegnete darauf: rDas ist Wortklauberei, es muß Iure Ehrenpflicht sein, in einer derartigen Angelegenheit das Protokoll zu unterschreiben". Als der Zeuge nun bemerken wollte, es sei vielleicht möglich, das Protokoll in den nächsten Tagen zu unterschreiben, ließ der Richter ihn nicht zu Worte kommen und rief: vIch kenne vornehmere Juden, die am Sonnabend schreiben. Erst drängen sich die Juden in die Staatsstellen, dann streiken sie." Wegen dieser Äußerungen des Amtsrichters führte der Zeuge beim Landesgerichtspräsidenten Beschwerde, in der er sich beklagte, daß im Gerichtssaal sich solcher A n t i s e m i i i sm u s äußern könne und daß der Richter, statt seine religiöse Überzeugung zu achten, sie im Gegenteil zum Angriffspunkt auf die Gesamtheit der Juden mache; auch abgesehen davon sei das Verhalten des Richters mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren, denn es genüge auch, wenn der Grund angegeben werde, warum die Unterschrift feht. Auf diese Beschwerde erhielt der Zeuge folgenden Bescheid: Der Präsident des Königl. Landgerichts hier. Frankfurl, 22. 12. 07. Ihre Beschwerde vom 11. d. Mts. ist begründet. Ich habe dem A. G. Rat (folgt der Name) wegen seines Verhaltens in dem Termin vom 30. November d. Als. meine ernstcM i ß b i 11 i g u n g ausgesprochen. gez.: Der Präsident» Zur Kultussteuer! Gestatten Sie mir, Ihnen meinen Dank auszusprechen, für den Mut, mit dem Sie zuerst den sklavischen Kotau der Führer unserer Gemeinde vor den jüdischen Millionären kennzeichnen. Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass die Gemeinde die Eitelkeit und Volksfeindlichkeit der Herren Dr. Stern und Genossen, sofern es sich um die Kultussteuer des Baron Albert Rothschild allein handelt, mit einem Verlust von 288.000 Kronen bezahlt. Gestatten Sie' mir jedoch auch zu bemerken, dass eine ähnliche krasse Differenz und ein ebenso grosser Verlust die Gemeinde beim Baron Alfons Rothschild, dem Universalerben des Baron Nathan iel Rothschild trifft. Das Einkommen des Baron Alfons Rothschild ist mit 10 Millionen Kronen viel zu niedrig gegriffen. Hievon rnüsste er in Berlin zahlen 60 000 Kronen; in Wien zahlt er höchstens 12.000 Kronen. Hat man aber sonst etwas von der grossen Wohltätigkeit dieses Herrn Juden gegenüber gehört? Wird da nicht dasselbe Boykottsystem jüdischer Beamten geübt, wie bei seinem Oheim? Wie wollen also die Gemeindemacher noch rechtfertigen, dass sie die Kultussteuer nur bis zum Höchstmass von 12.000 Kronen festgesetzt haben? Dr. A. iPRRSSPON&WWN Österreich-Ungarn. Oeffentliche Sitzung des Kultusvorstandes. Wien, den 6. Januar. (Orig-Korr.) Die gestrige öffentliche Sitzung diente in erster Linie der Vornahme von Wahlen. Man ist gewohnt, dass dieselben im Kultusvorstande ohne jede Aufregung vor sich gehen. Die Mandate sind erbgesessen. Es wurden daher die beiden Vizepräsidenten (Dr. Gustav K o h n und Baurat G o 1 dschmiedt), sowie die Vertreter Dr. Alfred B e r g e r, Salo Cohn, Dr. Leopold Kohn, Dr. Felix Katzau, Wilhelm K u f f n e r, kais. Rat Bernhard P o 11 a c k Edler v. Parnau, Hofrat Dr. Benjamin Rappaport, Dr. Maximilian Steiner) wiedergewählt. Selbst Hofrat Rappaport erhielt mit Nachsicht seines christlichen Schwiegersohnes das frühere Amt. Schon deswegen, weil die „Neue National-Zeitung" es war, die aut den Skandal hingewiesen hat, dass ein Mitglied des Vertreter-Kollegiums seine Tochter an einen Christen verheiratet, ohne sein Amt niederzulegen. Vielleicht möchten sich die Herren des Kultusvorstandes datür interessieren, warum gerade dieser Tage ein hervorragendes Mitglied des Brünner Kultusvorstandes seine sämtlichen jüdischen Ehrenämter niederlegte. Dagegen hat sichs der Herr Präsident Dr. Alfred Stern sehr angelegen sein lassen, seine beiden Leiborgane gegen die „Neue National-Zeitung" in Schutz zu nehmen. Er erklärte, dass unsere Behauptung, die beiden Wochenschriften bekämen K 7000.— aus den Gnadengaben, ,erfunden*' sei. Ein solches Dementi ist recht billig und bequem. Aber es gibt gewisse notorische Tatsachen, die mit derartigen Phrasen nicht weggeleugnet werden können, und das Resultat besteht lediglich darin, dass man an der Wahrheitsliebe des Herrn Kultuspräsidenten sehr zu zweifeln beginnen wird. Denn es ist Tatsache, dass die beiden Blätter für ihre Inserate bezahlt werden, u. zw. mit j ä h r 1 i c h e n P a u s c h a 1 i e n, die vierteljährlich zahlbar sind. Hat denn Herr Dr. Stern wirklich die Stirne, dies bestreiten zu wollen? Er ist es ja, der die jüdische Presse korrumpiert, indem er die Inserate nicht allen jüdischen Blättern zuweist, sondern nur denjenigen, die sich in ihrem redaktionellen Teile von ihm beeinflussen lassen, die sich in erster Linie um seine Gunst und in letzter Linie um das Volkswohl bemühen. Selbst wenn es richtig wäre, dass die beiden Blätter nicht K 7000.— unter dem Titel „Gnadengaben", sondern K 6000.— aus dem Kapitel „Inserate" erhalten, so muss dennoch die öffentliche Anfrage an Herrn Dr. Stern gerichtet werden, wie er es verantworten kann, mit dem Gelde der jüdischen Steuerträger die öffentliche jüdische Meinung zu prostituieren! Die Kultussteuer des Baron Rothschild. Herr Dr. Stern hat auch eine zweite Mitteilung unseres Blattes berichtigt. Er sagte: „Das erwähnte Blatt, das schon berichtigt wurde, bringt auch die Nachricht, dass Herr Baron Albert v. Rothschild das Maximum der Steuer per K 12.000.— entrichte. Herr Frh. v. Rothschild hat sich selbst erboten, eine höhere jährliche Steuer zu zahlen, und er leistet einen Betrag, der weit über das Maximum hinausgeht." Worin dieses „weit" besteht, hat Dr. Stern wohlweislich verschwiegen. Und das ist verdächtig. Nun nehmen wir an, Baron Rothschild würde nicht K 13 000.—, sondern K 24.000.— bezahlen. Diesen Betrag zahlt er aber — wie wir eruiert haben — nicht. Wie kolossal wäre noch immer die Differenz gegenüber den K 300.000.—, die er in Berlin an Steuer entrichten müsste? Dabei ist dasjenige, was Baron Rothschild über seinen Betrag hinausbezahlt, keine Steuer, sondern eher ein Geschenk. Wie traurig muss es um die Führer der Gemeinde bestellt sein, wenn sie sich vor einem Millionär lieber einige Tausend Kronen schenken lassen, die sie als Recht beanspruchen könnten.