Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 53 (13.12.1907)
- Date
- 1907-12-13
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 53 »Nene National-Zeitung« Seite 3 Der Rechtsstandpunkt des Klägers hinfällig. Der Beirat des Klägers stellt, um die Haltung seines Klienten zu unterstützen, in den Akten formell und ausdrücklich fest: »Das Gericht möge von der Tatsache amtlich Notiz nehmen, daß unter dem christlichen Element der Gemeinde ein Vorurteil gegen das Zusammenleben mit Juden herrsche und daß mit Rücksicht auf dieses Vorurteil Eigentümer von Hotels und Logierhäusern sich im ganzen Lande in vielen Fällen weigern, ihre Unterkunftsstätten auch für Personen dieser Rasse offen zu halten.« Als Antwort hierauf fühlte ich mich gezwungen, zu sagen, daß diese Darstellung vor dem Gesetze hinfällig ist und im Gegensatz zu den Tatsachen steht. Wenn dieses Vorurteil unter Ignoranten, unter ungebildeten und irreligiösen Leuten besteht, kann man gewiß nicht sagen, daß es im allgemeinem unter dem echten, christlichen Element dieser Gemeinde existiert oder daß es in den Gedanken irgend eines amerikanischen Bürgers, der Selbstachtung besitzt, Raum finden könnte. Wie dem auch sei, es würde bei weiterer Erwägung der Frage dieses Vorurteils nichts gewonnen werden — sie ist und könnte niemals eine Sache sein, von welcher irgend ein Gerichtshof unseres Landes amtlich Notiz nehmen würde. Der Tribut des Präsidenten an die Rasse. Aber das Gericht ist verpflichtet, amtlich von der Geschichte unseres Landes und der Politik unserer Regierung Notiz zu nehmen. Und was diese Beiden betrifft, sollte es vollkommen genügen, den ersten Präsidenten und das gegenwärtige Staatsoberhaupt dieser Nation anzuführen. Präsident Roosevelt faßte kürzlich die Geschichte der hebräischen Rasse in Verbindung mit unserem Lande zusammen, als er sagte: »Es handelt sich um mehr als nur um unseren Nationalsinn. Die Juden haben in unserer Kolonialperiode am Aufbau dieses Landes mitgearbeitet. Sie haben einen tätigen Anteil an der Entwicklung des ausländischen und heimischen Handels genommen; sie haben während der Revolutionsperiode am Freiheitskampf teilgenommen, indem sie in der Landarmee dienten und den leeren Säckel der jungen Republik materiell unterstützten. Während des Bürgerkrieges dienten Tausende in den Armeen und vermengten ihr Blut mit. dem Boden, für den sie fochten.« Und was die Politik unserer Regierung sogar noch vor Einführung der Konstitution betrifft, so sei darauf hingewiesen, daß der Vater der Republik diese Konstitution mit einer Ansprache an den jüdischen Verband in Newport einweihte. Er sagte: »Die Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika haben ein Recht darauf, stolz zu sein, daß sie der Menschheit Beispiele einer erweiterten und freiheitlichen Politik gegeben haben — einer Politik, welche der Nachahmung würdig ist. Alle Bürger Amerikas besitzen gleiche Gewissensfreiheit und Unantastbarke.it des Bürgerrechtes.« Es dürfte zur Aufklärung des Herrn Beirates und jener welche die Ansicht, die er vom Gerichte amtlich notifiziert wünscht, teilen, nicht unangebracht sein, noch weiter auf die Worte des unsterblichen Washington in dieser Adresse hinzuweisen: »Mögen die Kinder des Stammes Abraham, welche in diesem Lande wohnen, fortfahren, sich des guten Willens der anderen Einwohner zu erfreuen und ihn zu verdienen;- jeder möge mit Sicherheit unter seinem eigenem Weinstock und Feigenbaum sitzen und niemand soll ihn beunruhigen. Möge der Vater aller Gnade Licht, und nicht Dunkelheit auf unsere Pfade streuen und uns alle in unseren verschiedenen Berufen auf Erden nützlich, und in der ihm richtig erscheinenden Zeit und Weise dauernd glücklich sein lassen. . . .« Ich will mich nicht bei der Statistik der ausgezeichneten Staatsmänner und Juristen von hebräischer Rasse und Religion aufhalten, die in unserer eigenen Zeit unsere Reihen zieren, dem Staate helfen und ihn leiten. Aber der Kläger und sein Berater und seine anderen Mieter dürften von Menschen und Dingen eigentümlich wenig wissen, wenn sie das früher erwähnte Verlangen erheben. Nicht, um unnützerweise die Gegenbeispiele zu vermehren, beziehe ich mich auf jene drei weltberühmten Männer jüdischer Geburt, gegen welche das christliche Element in der Gemeinde solche Vorurteile nie geltend gemacht hat. Ich berufe mich auf Leroy-Beaulieu, der von D i sraeli, Lasalle und Gambetta sprechend, sagte: »Diese Söhne einer geächteten Rasse, denen Abgötter verboten waren, wurden selbst durch den servilen Enthusiasmus der arischen Massen zum Range von Abgöttern erhoben. In den drei höchstkultivierten europäischen Nationen, unterwarfen sich zu gleicher Zeit Aristokraten, Mittelklasse und Arbeiter der beinahe königlichen Autorität eines Semiten. Nein, mehr sogar: Man kann sagen, die britische Aristokratie, die französische Bourgeosie» und das deutsche Proletariat waren der Reihe nach in einen Abkömmling Abrahams verkörpert.« Kein Gericht in irgend einer zivilisierten Gemeinde würde es als Rechtssache gelten lassen, daß man eine Person als Mieter unzureichend finde, weil sie zufällig von dieser Rasse abstammt. Ich stelle daher fest, daß der Kläger, dem Gesetze nach, mit dem vom Geklagten in Aussicht gestellten Mieter Salomon hätte zufrieden sein sollen und ich fälle demgemäß mein Urteil f ü r den Beklagten. Zur „üerjudung" der Uniuersitäten. (Von unserem Korrespondenten.) Czernowitz, den 9. Dezember. Die „Nene Freie Presse" hat jüngsthin eine statistische Widerlegung der Behauptung von einer Verjudung der österreichischen Universitäten veröffentlicht. Der vorjährige Sektor der Czernowitzer Universität, Prof. Dr. Eugen Ehrlich, ein Bukowinaer von Geburt, hat sich dieser Aufgabe unterzogen. Seine Richtigstellung an der Hand von Daten ist der schlagendste Beweis der Unhaltbarkeit der Thunschen Ausführungen in Tetschen, des Jammergeschreis unduldsamer Klerikalen über die angebliche Berufung zahlreicher jüdischer Professoren überhaupt. — Prof. Ehrlich ist selbst ein getaufter Jude. Seine Ausführungen haben aber nicht nur die Tetschener Rede des ehemaligen Ministerpräsidenten Thun widerlegt, sie haben die Richtigkeit einer jüngsthin aufgestellten Behauptung erbracht, daß auch getaufte Juden Pflichten gegen ihr Volk haben, die sie, sie mögen es wollen oder nicht, vergeblich abzuschütteln versuchen werden. Ihre neuen Glaubensgenossen erinnern sie daran, nicht die früheren. Dies über die Ausführungen Prof. Ehrlichs im allgemeinen. Prof. Ehrlich erklärt dezidiert, daß alle Fakultäten der deutschen Universitäten Oesterreichs sich stillschweigend oder offen bei ihren Vorschlägen zu einem antisemitischen Programm bekennen. Nur eine Fakultät in Czernowitz, wo die Verhältnisse nicht ganz klar liegen, bilde vielleicht eine Ausnahme. Dieses „vielleicht" macht manchen stutzig. An einer Universität, wo lie jüdischen Studenten die relative Majorität haben und als deutsche Sprachgenossen den deutschen Charakter der Hochschule bestimmen, muß die Andeutung des Prorektors sehr beunruhigend wirken. Zumal noch deutlichere Wetterzeichen bemerkbar wurden. Die deutsch-deutschen