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Neue Nationalzeitung · 1907-11-08 · Heft 48 (8.11.1907) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 48 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 48 Ein Antisemit interveniert wegen eines Betlokals. »KultusVorsteher Max Frank stellt an den Präsidenten die Anfrage, ob es richtig sei, dass einem Bewerber um Errichtung eines Minjan an den hohen Feiertagen die Bewilligung hiezu trotz vorhergegangener Abweisung erteilt wurde, nachdem ein christlichsozialer Bezirksfunktionär in dieser Angelegenheit interveniert hatte. Bei diesem Anlasse stellt der Interpellant die Anfrage, ob der Präsident geneigt sei, sobald als tunlich dem Plenum den Antrag vorzulegen, wonach in Zukunft die Erlaubnis zur Abhaltung von Minjanim Privatunternehmern ausnahmslos und prinzipiell verweigert werde. Der Präsident beantwortet diese Interpellation unter Anführung des Sachverhaltes dahin, dass die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde, da der Bethausverein im XX. Bezirke sich für die ausnahmsweise Bewilligung ausgesprochen habe, allerdings mit dem Bemerken, dass der betreffende Unternehmer in Hinkunft keine Bewilligung zu erhalten habe. Eine weitere Intervention habe bei der Kultusgemeinde nicht stattgefunden. Welche Umstände und Motive dem befürwortenden Votum des Tempelvereinqs Brigittenau zugrunde lagen, sei ihm, dem Präsidenten, unbekannt geblieben. Bei diesem Anlasse bemerkt der Präsident, dass sich wiederholt der Fall ereignet habe, dass abgewiesene Bewerber bei der politischen Behörde Beschwerden einbringen, welche aber bisher, nachdem der Kultusvorstand den Sachverhalt aufgeklärt hatte, stets abgewiesen worden sind. Die Errichtung von Minjanim durch Privatunternehmer wird seit langem vom Vorstande als ein grosser Uebelstand angesehen und soll neuen Unternehmern prinzipiell keine Bewilligung erteilt werden. Die gänzliche ausnahmslose Abschaffung dieser Privat- Minjamin wäre wohl in hohem Grade wünschenswert, ist aber derzeit noch mit Schwierigkeiten verbunden. Jedenfalls werde die Interpellation Gegenstand eingehender Beratungen sein. Herr Kultusvorsteher Max Frank nimmt die Beantwortung zur Kenntnis und stellt gleichzeitig den Antrag, die Angelegenheit der Kommission für Kultusangelegenheiten und dem Vertreterkollegium zur Beratung zuzuweisen und für die Mehrauslagen, welche durch die Errichtung dieser Minjamih seitens des Kultusvorstandes entstehen, einen entsprechenden Betrag in das Budget pro 1908 einzustellen.« Wir haben bereits in der Frage der Minjanim unseren Standpunkt präzisiert. Hier wollen wir nur auf den skandalösen Fall zurückkommen, den Herr Frank zum Gegenstande einer Interpellation gemacht hat. Es ist nun trotz der ausweichenden Antwort des Herrn Dr. Stern eine traurige Tatsache, dass der antisemitische Bezirksvorsteher Herr Lorenz Müller für den Privat-Minjan-Unternehmer Herrn A x e 1 r a d, als dessen Gesuch abgewiesen war, intervenierte, und zwar mit Erfolg intervenierte. Humanitären jüdischen Vereinen in der Brigittenau hat der Kultusvorstand für die hohen Feiertage eine Minjan- Lizenz nicht erteilen wollen; der Protege des antisemitischen Bezirksvorstehers, dem es nicht um das Gebet, sondern um den Profit ging, hat sie erhalten. Man glaube aber nicht, dass Herr Müller mit seiner Intervention einem Juden nützen wollte! Herr Müller, der Eigentümer des Hauses Klosterneuburgerstrasse 33, wollte dem in diesem Hause etablierten Tanzmeister Durant dazu verhelfen, durch Vermietung seines Tanzsaales an den Juden Axelrad einen Verdienst herauszuschlagen. Aber kein Minjah, kein Tanzsaal, kein Mietzins. Herr Müller, der Führer der antisemitischen Partei in der Brigittenau, der antisemitische Landtagsabgeordnete und Bezirksvorsteher hatte nun die gute Idee, persönlich beim Brigittenauer Vertrauensmann des jüdischen Kultusvorstandes die Lizenz für Axelrad zu fordern. Es war ja wirklich eine gute Idee. Denn die Leiter des Kultusvorstandes fielen vor Herrn Müller auf den Bauch. Herr Axelrad bekam. die Minjan-Lizenz und Herr Durant seinen Mietzins. Für Herrn Dr. Stern existiert der ganze Fall nicht. Dieser kühne Führer der Liberalen, der mit Artikeln in der »Neuen Freien Presse« die Antisemiten zu vernichten pflegte, meinte bloss, »dass die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde, da der Bethausverein im XX. Bezirke sich für die ausnahmsweise Bewilligung ausgesprochen habe . . .« Der Fall Kubinzky. Das Kommunique enthält dann nachstehende Mitteilung : „Der Präsident beantwortet die in der Sitzung vom 13. Oktober 1907 gestellte Anfrage betreffend den unmittelbar vor seinem Tode getauften Emil Freiherrn v. K u b i n z k y. Die hierüber gepflogenen Erhebungen haben folgendes ergeben: Der Austritt des Genannten aus der israelitischen Religionsgesellsohaft wurde mit Eingabe vom 26. August 1907 am selben Tage beim magistratischen Bezirksamte angemeldet und ist die Unterschrift des Genannten n otariell beglaubigt. Der Tod erfolgte gleichfalls am 26. August, und zwar um 8 Uhr abends. Hiezu bemerkt der Präsident, dass angesichts dieser Sachlage und der von der Familie des Verstorbenen beobachteten ungewöhnlichen Vorsichtsmassregel der notariellen Unterschriftsbeglaubigung der Kultüsgemeinde die Handhabe zu einer weiteren Intervention fehle. Merkwürdig bliebe immerhin die unmittelbar vor seinem Tode, am. Todestage, vorgenommene Taufe eines 64jährigen Mannes, der sich zeitlebens gegen seine Taufe gesträubt hatte." Hebräische Lettern auf Grabsteinen. Eine wichtige Anregung gab nachstehende Interpellation : Kullusvorsleher kais. Rat Kauders und Genossen richten eine Interpellation an den Präsidenten betreffend den Antrag der Friedhofkommissiou, die Parteien, welche Gräber auf der israelitischen Abteilung des Zentralfriedhofes erwerben, zu verpflichten, zur Wahrung des konfessionellen Charakters mindestens einige hebräische Zeichen auf dem Grabsteine anbringen zu lassen. Der Präsident bemerkt hiezu, dass das Vertreterkollegium bereits Beschluss gefasst habe und dass diese Angelegenheit der nächsten Plenarsitzung vorgelegt werde. Buben Brainin in Galizien. Lemberg, 28. Oktober. (Orig.-Korr.) Am 26. d. M. wurde hier ein hebräischer Abend zu Ehren Rüben Brainins veranstaltet, zu dem der genannte Schriftsteller auch persönlich eingeladen wurde. Der Ertrag des Abends wurde für die Errichtung einer Jugend-Bibliothek bestimmt. Im grossen Saal des „Dom Narodny" waren bis tausend Personen, Männer und Frauen, versammelt, darunter die buntesten Gestalten des jüdischen Ghetto : vom Kaftan-Juden und. gelockten „Klausnik" angefangen bis zur elegantesten „Elite". Sogar die opti-

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