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Neue Nationalzeitung · 1907-10-25 · Heft 46 (25.10.1907) · p. Seite 3

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 46 (25.10.1907)
Date
1907-10-25
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 46 „Neue National-Zeitung" Seite 3 Staatsämtern von der Taufe abhängig mache. Ausserordentlich sympathisch muss berühren, dass diese Versammlung deutscher Juden getragen von echt jüdischem Geiste eine solenne Verwahrung gegen die Ausweisung ausländischer Juden und gegen deren Zurücksetzung bei der Verleihung der inländischen Staatsangehörigkeit beschlossen hat. Aus diesen Resolutionen spricht wahrhaft jüdische Gesinnung und jüdisches Gemeinempfinden; mögen sich auch die Herren gegen das jüdischnationale Bewusstsein wehren. Diese Stellungnahme ist wohltuend zu einer Zeit, da in anderen Ländern jede Gelegenheit ergriffen wird, um die wegen ihres Glaubens verfolgten russischen Juden zurückzusetzen. Wir lassen nunmehr den Versammlungsbericht folgen. Nach Eröffnung und Begrüssung ergriff Vorsitzender Justizrat L a c Ii in a n n das Wort zum Geschäftsbericht. Er beantragte unter lebhaftem Beifall eine Ergebenheitsdepesche an Se. Majestät den deutschen Kaiser, auf die am folgenden Tage der allerhöchste Dank leh'graphisch ausgesprochen wurde, und begrüsste die Delegierten, Regierungsrat Walther als Vertreter der Regierung und Stadtrat Schaumann als Vertreter der Stadt. Er betonte dann, dass der Verband die Verwirklichung unserer verfassungsmässigen Rechte erstrebe, für alle auf unseren Glauben und unsere staatsrechtliche Stellung begründeten Ansprüche an Staat und Gesellschaft öffentlich namens der Gesamtheit eintrete. Redner geht nun zu der Tätigkeit des Verbandes über. Vor allen Dingen stand das preussische Schulgesetz im Vordergründe des Verbands-Interesses. Wenn in Zukunft von einer jüdischen Volksschule und von einer Berücksichtigung des jüdischen Religionsunterrichtes bei Volksschulkindern in Preussen noch die Rede sein wird, so sei dies auf die ernsten Bemühungen des Verbandes zurückzuführen. Hingegen traten die Bemühungen bei Gelegenheit des Toleranzantrages im Reichstage, bei der Beratung des Reichs-Stempelgesetzes, bei der Wahrung der Rechte jüdischer Auslandsreisender, was den Umfang der geleisteten Arbeit betrifft, in den Hintergrund. Mit anderen Verbänden zusammen wurde eine Kommission zur Abwehr der Angriffe auf die traditionelle jüdische Sc h lacht methode gebildet. Im letzten, dem dritten Geschäftsjahre, stand die Arbeit des Ausschusses unter dem Zeichen der Abstellung staatlicher Zurücksetzungen. Es wurden dementsprechende Erhebungen und Eingaben an die Ministerien gemacht. Ausserdem wurde an den Bundesrat eine Denkschrift betreffend die Sabbathruhe gerichtet, welche darauf abzielt, den traditionell-religiös lebenden Glaubensgenossen auch bei verschärfter Sonntagsruhe die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu ermöglichen. In 18 Sitzungen wurde mit dem Deutsch-Israel. Gemeindebunde die Organisation der jüdischen Gemeinden Preussens in erster Lesung durchberaten. Geheiinrat Prof. Cohen über „Religiöse Postulate". Das Wort ergreift sodann Geheimrat Dr. Cohen- Marburg, um im bekannten Sinne seiner Ethik das Judentum als religiöse Bewegung zu schildern, den Missionsgedanken zu begründen, zu zeigen, dass es ohne Gott keine Sittlichkeit gebe und diese das alleinige Bindemittel des Judentums sei. Der Redner hätte sich seine Ausfälle gegen den Zionismus und die nationaljüdische Bewegung ersparen können. Es ist dies derselbe Herr, der einmal in Wien bei einem ihm zu Ehren gegebenen Bankett, von den grossen Gefahren sprach, die dem Judentum seitens der — Slaven drohen. Professor Philippsohn über „Staatsinteressen und Judenpolitik". Der Vorsitzende des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes führt aus : Die Judenpolitik in Deutschland wird nun seit siebzig Jahren von dem Kampf zwischen diesen prinzipiell feindlichen Anschauungen bestimmt. In manchen Staaten sind die Juden ganz oder fast ganz den Christen gleichgestellt, namentlich in denen, die einst vom französischen Recht beherrscht waren; andere Staaten vermeiden die Gleichstellung, aber sie erweisen der jüdischen Gemeinschaft Wohlwollen und tätige Förderung. Nur zwei Staaten sind es. die das Judentum geradezu mit einer gewissen Missachtung behandeln : Preussen und Sachsen. In Sachsen sind die Juden seit 1904 in eine Zwangsgemeinschaft gefasst, die aber vom Staate keinerlei Förderung erhält. In Preussen gilt noch das Gesetz von 1847. Es lässt die Juden gänzlich zersplittert; der Staat tut für die jüdischen Gemeinden nichts. Die jüdischen Gotteshäuser sind im Sinne des Gesetzes keine Kirchen, die Rabbiner keine Geistlichen, die Kultusbeamten Privatbeamte; der jüdische Religionsunterricht ist kein integrierender Bestandteil des öffentlichen Unterrichts. Es wäre wohl Zeit, dass diese Epoche blosser Duldung aufhörte; die Anerkennung des Judentums als einer gleichberechtigten Religionsgemeinschaft müssen wir unbedingt fordern. Damit wird nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit, sondern auch des wahren Staatsinteresses erfüllt. Seit mehreren Jahren wird nun wirklich, wenn auch in kleinem Umfang, dank den Bemühungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes der Religionsunterricht in ganz hilflosen Gemeinden vom Kultusministerium unterstützt, und eine Resolution des Abgeordnetenhauses empfiehlt die grundsätzliche und beträchtliche Ausdehnung dieser Beihilfe. Damit ist der Grundsatz der prinzipiellen Vernachlässigung des Judentums als solchen immerhin durchbrochen. Gegen die Ausweisung der Ausländer. Leider zeigt die preussische Regierung ihre Abneigung gegenüber jüdischen Elementen auf einem Gebiete, wo das Gesetz ihr freie Hand lässt: Sie verhindert durch die Ausweisung jede Einwanderung auswärtiger Israeliten. Der Staat schlägt sieh damit selbst die grössten Wunden. E9 ist bekannt, dass die Juden aus dem preussischen Polen massenhaft nach dem Westen auswandern; sie sind aber, wie erst vor Kurzem der Bericht der Ansiedlungskommission anerkannt hat, eifrige Verfechter des Deutschtums, für welches ihr Verschwinden ein grosser Verlust ist. Durch die Schuld der Regierung fällt die Ergänzung durch Einwanderung weg. Das wahre Staatsinteresse würde also die Einwanderung ernsthaft strebsamer, erwerbstätiger, fremder, deutschsprechender Juden dort dringend erfordern. Gesetzes- und Verfassungsbruch. Nach dem Gesetze stehen die deutschen Juden den anderen Deutschen gleich, aber auf dem Wege der Interpretation hat man es verstanden, diese Rechte illusorisch zu machen, z. B. bei der Auswahl der Beamten. Alle hohe Laufbahn in der Justiz und die ganze militärische bleibt ihnen verschlossen. Niemand wird der Regierung das Recht der Auswahl bestreiten; aber wenn die Juden als solche ausgeschlossen werden, so ist dies zweifellos eine Verletzung von Gesetz und Verfassung. Ein Minister hat sogar jüdischen Bewerbern gegenüber das Judentum als Grund der Zurückweisung angegeben, und ebenso charakteristisch sind die Hunderte von Fällen, wo Bewerber unverzüglich angestellt, bezüglich befördert wurden, sobald sie den Uebertritt zu einer christlichen Kirche vollzogen hatten. Die Heuchelei und Gewissensnot, die dieses Verfahren hervorruft, liegt gewiss nicht im Interesse des Staates. Erlaubt es die Staatsmoral, dass die öffentliche Moral auf das Schwerste gefährdet wird? Diese Frage stellen, heisst sie verneinen. Wie will man sich den Umstürzlern gegenüber auf Gesetz und Recht berufen, wenn man sie von hoher staatlicher Stellung aus verletzt? (Bravo!) Es handelt sich hier nicht darum, dass irgend ein Jude als Beamter angestellt wird oder nicht; sondern es handelt sich in Wahrheit um die einzige und ewige Grundlage des Staatswesens, um Recht und Sittlichkeit; die» verletzen, heisst das Recht abgraben, auf dem das gesinnte Staatswesen beruht. Justitia fundainentuni rejnioruni. Deshalb muss der Grundsatz sein: O „Gleiches Recht für alle ohne Rücksicht auf Abstammung und Religionsbekenntnis.14 Diese Wahrheit zu verbreiten und immer mehr zur Anerkennung zu bringen, ist die Hauptaufgabe des „Verbandes der Deutschen Juden." Damit leistet er nicht nur uns, sondern auch unserem Vaterlande einen wichtigen Dienst. (Stürmischer Beifall.)

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