Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 43 (4.10.1907)
- Date
- 1907-10-04
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 43 „Neue National-Zeitung* Seite 7 „In diesem Kuratorium der „israelitisch-theologischen Lehranstalt" in Wien fehlt es gewiß nicht an glänzenden Namen. Wir erwähnen bloß: Theodor Ritter von Taussig und Samuel Edler von Horowitz, über deren Verdienste alle Juden wohl eines Sinnes sind." Dieser Satz ist so auffällig durch seinen Gegensatz zu einem anderen, der sich in Nr. 26 Ihrer Zeitschrift in dem Artikel „Samuel von Horowitz — im Herrenhaus" findet. Dort heißt es: „Man wird zwar vergeblich fragen, welche Verdienste sich Herr von Horowitz um das Land, um das öffentliche Wohl, oder gar um das polnische oder jüdische Volk erworben hat". Herr von Horowitz wird dort als „Wucherer", „Moszko", „Hausjude", „Anführer der Kahalkliquen, die mit dem eigenen Blut Schacher treiben" u. s. w. bezeichnet. Nun frage ich die geehrte Redaktion: Sollen die Leser Ihrer Zeitschrift mit Nr. 26 Herrn von Horowitz als „moralisch defekte Person" betrachten oder sollen sie sich mit Nr. 40 rechnen zu „allen Juden, die über die Verdienste des Herrn Samuel Edl. v. Horowitz. einig sind"? Ist inzwischen etwas eingetreten, wodurch alle jene Attribute nicht mehr für Herrn von Horowitz zutreffend sind, oder — will die Redaktion durch den fetten Druck, in dem die Verdienste des Herrn von Horowitz in Nr. 40 hervorgehoben worden sind, andeuten, daß dieser Satz „selbstverständlich ironisch" gemeint sei, und daß sie nach wie vor Herrn v. H. wie der Verfasser in Nr. 26 einschätze? Sollte sich die Redaktion klipp und klar auf diesen Standpunkt stellen, dann werden manche Leser der „Neuen National-Zeitung" ihre Zweifel über eine eventuelle Schwenkung des Blattes los und ledig werden. Sollte aber die Redaktion dies wider Erwarten nicht tun, dann möchte doch mancher Leser stutzig werden und sich fragen, ob er sich weiter.der Führung dieser Zeitschrift anvertrauen soll. Zur Vermeidung jeglichen Mißverständnisses erscheint im Interesse der „Neuen National-Zeitung" und ihrer Leser völlige Aufklärung dringend geboten. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr.ErnstTuch (Hamburg)." :i: Darauf beehren wir uns, Herrn Dr. Ernst Tuch folgendes zu erwidern: Der Passus, auf den er anspielt, lautet: „Wir erwähnen bloß Theodor Ritter von Taussig und Samuel Edler von Horowitz, über deren Verdienste alle Juden wohl eines Sinnes sind," Wir hätten nicht erwartet, daß wir von jemandem, der die Tendenz unseres Blattes kennt, mißverstanden werden könnten. Es kann sich doch hier wohl nur um den Verdienst, aber nicht um das Verdienst handeln. Der Verdienst des Herrn von Taussig aus den Pogrom-Aktien und der des Herrn von Horowitz aus den 33 Va prozentigen Geschäften erfreuen sich in Oesterreich unter den Juden einer gleichen Würdigung. Man kann vielleicht außerhalb Oesterreichs über den Verdienst — um deutlicher zu sprechen — im Zweifel sein, und an das Verdienst glauben. Der Umstand, daß diese beiden Herren im Kuratorium eines Rabbinerseminars sitzen, könnte auch vielleicht bei weniger Eingeweihten eine solche Annahme rechtfertigen. Bei uns in Oesterreich aber sind wir schon daran gewöhnt, daß in der jüdischen Gemeinde der Verdienst und nicht das Verdienst zu den höchsten Ehrenstellen Tür und Tor öffnet. Die Redaktion. RECHTSHILFE. Vielfachen Wünschen aus den Kreisen unserer Abonnenten und Leser Rechnung tragend, haben wir beschlossen, in unserem Blatte eine neue Rubrik, betitelt „Rechtshilfe", zu eröffnen. Dieselbe ist dazu bestimmt, der jüdischen Bevölkerung in den Fragen des öffentlichen und privaten Rechtes mit der nötigen Aufklärung zu dienen und ihr mit unserem Rat beizustehen. Wir denken hiebei in erster Linie an strittige Fragen des Familien- und Eherechtes, des Matrikel- und jüdischen Gemeindewesens, des Vereins- und Versammlungsrechtes, der Gemeinde- und Wahlordnungen, und überhaupt an alle jene Fälle, in denen jüdische Bürger wegen dieser ihrer nationalen Zugehörigkeit von Gerichten oder Verwaltungsbehörden irgendwelche Zurücksetzungen zu erdulden haben. Wir werden stets an der Hand der Gesetze und Judikatur die nötigen Weisungen erteilen. Da uns die größten Bibliotheken (auch Hof- und Parlaments-Bibliothek) zur Verfügung stehen, werden wir in der Lage sein, auch den Herren Rabbinern und Advokaten auf Grund der ihnen etwa nicht zugänglichen Literatur- und Judikatenbehelfe mit Aufklärungen zu dienen. Ueberdies sollen zur Belehrung unserer Leser auch alle in obige Materien einschlägige Entscheidungen der obersten Instanzen in dieser Rubrik zur Veröffentlichung gelangen. Unsere Rechtshilfe ist selbstverständlich ganz kostenlos und steht es jedem Juden frei, dieselbe in Anspruch zu nehmen. Wir verfassen jedoch keine Eingaben und lehnen es ab, in gewöhnlichen Rechtstreitigkeiten oder Strafrechtsangelegenheiten der Sache näher zu treten. Unsere Rechtshilfe wird von der nächsten Nummer angefangen monatlich ein- bis zweimal als separate Rubrik erscheinen. Es ist selbstverständlich, daß unserseits strengstes Redaktionsgeheimnis gewahrt wird. Wir ersuchen jedoch, in den Anfragen, die in allen österreichischen Landessprachen, insbesondere aber auch in hebräischer oder jüdischer Sprache abgefaßt sein können, stets die Chiffre anzugeben, unter welcher die Antwort zu erfolgen hat und am Kuvert unter dem Namen unserer Wochenschrift den Beisatz „Rechtshilfe" zu setzen. Die Leitung dieser Rubrik ruht in den Händen eines besonderen fachmännnischen Komitees. Die Redaktion. An unsere A 71 Abonnenten! Anläßlich des Quartalswechsels* bitten wir um Erneuerung des Abonnements, respektive um Zusenduug der Pränumerationsgebühr. Die Administration.