Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 41 (20.9.1907)
- Date
- 1907-09-20
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 «Nene Nattonal-Zeftung« Nr. 41 (§§ 125, 133 — 136 eu B. Gr.) zu verlangen. Es sollten somit von nun an für die Juden keine besonderen Ehehindernisse gelten, und im Falle der Trenung das Institut des Scheidebriefes ganz beseitigt werden. Diese Resolution wurde im Plenum der Advokatenkammer am 30. März 1905 mit allen Stimmen gegen zwei (Dr. S. R. L a n d a u und Dr. Kienböck) angenommen. Für den Antrag, welcher den ersten Schritt zur Mischehe bedeuten sollte, stimmten u. a. auch die Kultusvorsteher Dr. Arthur Kur an da und Dr. Adolf Stein. Rabbiner Dr. Bach hat also im Geiste seiner Kultusvorsteher gehandelt! * Ein sehr hervorragendes Mitglied der Wiener Kultusgemeinde, welches Gelegenheit hatte, die Leiter der Gemeinde an ihier Arbeit zu sehen, schreibt uns: „Die Vorgänge, die Sie in Ihrem Blatte schildern, haben mich absolut nicht in Erstaunen versetzt. Es mußte so kommen und es wird noch ärger kommen. Sie sind sehr nachsichtig, wenn Sie den Vorfall betreffs der Eheschließung nur auf Unwissenheit zurückführen. Sie scheinen zu übersehen, daß hiebei auch sehr viel auf das Kerbholz der Schlamperei zu setzen ist. Die Herren Gemeinderabbiner verrichten lediglich ihre „Funktionen". Alles übrige überlassen sie ihren „Schamosim", „Sekretäre" genannt. Diese Sekretäre haben keinen blauen Dunst •vom Eherecht oder Matrikel wesen, es sind zumeist Protektionskinder, denen man Sinekuren zuweist: Diese Sinekuren sind sogar erblich. Ueber die Frage der Behebungsmöglichkeit dieser Ehehindernisse, der raschen Erledigung dieser Angelegenheiten entscheidet zumeist der Herr Sekretär, mit dem sich der Bräutigam daher auf guten Fuß stellen muß. Daß "im Rabbinerseminar weder österreichisches Eherecht noch Matrikenwesen gelehrt werden, hängt meines Erachtens mit dem Regime Schwarz zusammen. Daß Hofrat David Heinrich Müller jüdische Religionsphilosophie vorträgt, weil er ein bekannter — Orientalist ist, wird auch nicht jedem einleuchten. Aber die komplette Unwissenheit angehender Rabbiner auf dem Gebiete des Eherechtes ist geradezu eine schwere Gefahr für die Autorität der Rabbiner, wenn man bedenkt, daß die Rabbiner als Standesbeamte und Matrikenführer in der Provinz auch staatliche, amtlich beeidete Funktionäre sind. Sollten denn die Kuratoren der Lehranstalt in ihren Sippen bisher noch niemanden gefunden haben, dem sie dieses Lehramt übertragen könnten? ... Auch Herr Oberrabbiner Güdemann ist, statt für einen anständigen Nachwuchs zu sorgen, mehr darauf bedacht, seine Zeitgenossen durch originelle Ansichten über den Syllabus zu : erheitern. Wozu ist er denn Ober rabbiner, wenn er nicht neben dem großen Gehalt und Ansehen auch die Verantwortung für das Rabbinat zu tragen hat? Sie haben es jedenfalls den Herren gut heimgeleuchtet, und es wäre verdienstlich, endlich das ganze Regime in der Seitenstettengasse einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Denn auch von der Wiener Judengemeinde gilt das Sprichwort: „Der Haring stinkt vom Kopf." * Donnerstag, den 19. d. M. findet eine nichtöffentliche Sitzung des Kultus Vorstandes behufs Stellungnahme zu dem von uns veröffentlichten eherechtlichen Monstrum statt. * . Es sind uns von beteiligter Seite Berichtigungen und von hervorragenden Rabbinern aus allen Teilen der Monarchie Gutachten zugekommen. Wir werden auf dieselben in der nächsten Nummer zurückkommen. MAX SCHACHERL: „IDas macht die Ifluferei 7.. Ich danke. Es geht. Monat für Monat hofft man auf ein Zurückgehen der Zahl; diejenigen, die in dem Abfall solcher Menschen noch immer etwas beklagenswertes sehen, können nicht zur Ruhe kommen. In einem Briefe an Moser schrieb Heinrich Heine einige schöne Worte über die Tradition im Judentum. Er Schilden den mächtigen Eindruck jüdischer Feiertage. Und er bezeichnet die Erinnerung an diese Stunden, als „etwas nie verschwindendes, unausrottbares." Er, der das Schicksal des enttäuschten Renegaten verkörpert, war sich wie kein zweiter über die tiefgreifende Macht des Judentums klar. Schöne, alte Worte; ewig wahre Lehren. Aber dennoch immer wieder ihre Negation im Alltäglichen findend. Auf der einen Seite die geheiligte Erkenntnis von der Größe unseres Volkes; auf der anderen Abfall. Tausende und Tausende, die schon viele Tage vor dem Herannahen der hohen Feiertage in einer beschaulicheren, andächtigeren Stimmung leben... . Und als Gegensatz die Liste der aus dem Judentum Ausgetretenen für den Monat August. Die Namen derer, für die die großen, heiligen Feste einst Stimmung waren. Aber nur erzeugte Stimmung, ohne innerem Gehalt.... In der jüngsten Liste findet sich zuerst der Name des Emil Freiherrn von Kubinzky. An den Austritt dieses 64jährigen Mannes und die sich unmittelbar daran schließende Taufe knüpfen sich ganz seltsame Versionen. Die „S e 1 b s tw ehr" schreibt hierüber: „Am 26. August ist in Wien der Großindustrielle Emil Freiherr v. K u b i n z k y im 64 Lebensjahre gestorben. Ehe er die Augen schloß, wurden ihm die Tröstungen der° katholischen- Religion gespendet; Beigesetzt wurde er provisorisch auf der katholischen Abteilung des Zentralfriedhofes in Wien, Wir würden kaum Gelegenheit nehmen, von dieser Tatsache in unserem Blatte zu sprechen und unseren Lesern mitzuteilen, daß wieder ein Sproßeiner altjüdischen Prager Familie der allein seligmachenden Kirche sich zugewendet hat. Allein es gehen uns aus Wien von sicherlich gut informierter Seite Berichte zu, welche diesem Falle eine zumindest interessante Färbung verleihen. Nach diesen Berichten, die unglaubwürdig erscheinen würden, wenn sie uns nicht, wie gesagt, von verläßlicher Seite übermittelt würden, ist Freiherr von Kubinzky bis zwei Stunden vor seinem Tode noch Jude gewesen. Tatsächlich ist die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung über den Austritt aus der mosaischen Konfession und den Uebertritt in die römisch-katholische vom Todestage datiert, beweist also, daß der Kranke in einem Zeitpunkte konvertierte, in welchem sonst alte Leute dies nicht zu tun pflegen. Dazu kommt, daß Freiherr von Kubinzky angeordnet haben soll, er wünsche auf dem jüdischen Friedhofe in Prag neben seinem Vater beigesetzt zu werden. Diese letzte Willensäußerung steht in einem schreienden Widerspruche zu der Konversion. Die Art der Traueranzeigen, in welchen dem Namen des Toten ein großes Kreuz beigefügt war, hat in Wien, wie in Prag großes Aufsehen hervorgerufen; besonders hier hat man sich erinnert, daß Baron Kubinzky in einer Prager Synagoge an jeder Seelengedächtnisfeier teilnahm und daß sich auf dem jüdischen Friedhofe in Wolschan eine prunkvolle Gruft befindet, die Emil Freiherr von Kubinzky, als sein Vater starb, erbauen ließ. Es ist bekannt und wird wohl nie einwandfrei festgestellt werden können, ob der Kranke die Einwilligung zu seiner Taufe erteilt hat. War dies nicht der Fall, dann war die Anrufung der katholischen Seelsorge von Seite der Familie erfolgt, die seit Jahren