Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1907-09-13 · Heft 40 (13.9.1907) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 40 (13.9.1907)
Date
1907-09-13
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2425679-2425680-2425707--0354-2426631
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4 »Neue National-Zeitung« Nr. 40 Strahl blutende Wunden enthüllte, rasch wurde er verscheucht, denn es sollte kein politischer Prozeß sein, den das Wiener Erkenntnisgericht abzuführen hatte. Anfangs durfte das Wort „politisch" überhaupt nicht fallen; wie eine Maus wurde es von allen Katzen zum Saale hinausgejagt. Erst später ließ sich der Staatsanwalt selbst herbei, den politischen Hintergrund des Prozesses anzuerkennen; die Politik wurde aber soweit in den Hintergrund der Bühne verwiesen, daß man nur die Bilderstürmer von Lemberg auf der Szene sah. Da saßen und standen sie, die gefährlichen Feinde des Allpolentums, die äxteschwingenden Barbaren, die die Heiligtümer der Alma mater geschändet und den in Oel gemalten Rektoren mit oder ohne Allongeperücke einige Riß- und Quetschwunden geschlagen haben sollen. Richtig, ein altes Ledersopha wurde zerrissen, einigen altersschwachen Lehnstühlen die Beine gebrochen, mehrere Wassergläser und Fensterscheiben zerschlagen und — die Hauptsache — aus Bänken und Tischen wurden Barrikaden errichtet! Barrikaden, wie schauerlich schön das klingt, wie revolutionär! Man sieht sie sämtlich vor sich, die blutgetränkten Barrikaden vom Montmartre! Als die polnischen Studenten früher schon einmal Bänke und Tische aufeinandertürmten gegen ihre rutbenischen Kommilitonen, da waren es Schutzwälle oder eben Bänke und Tische; als die Ruthenen dasselbe taten, da waren es Barrikaden! Und am Tage nach dem Debacle, da brachen und rissen und schlugen die Polen in der Universität zusammen, was noch auf dem „Schauplatze der Tat" ganz war — für den Photographen, der Bilder zum ewigen Gedächtnis aufnahm. Von den Hunderten, die damals ein Blutbad unter Sesseln, Divans, Bildern und Wassergläsern anrichteten, hat man diese sechzehn Studenten, zumeist Hörer des ersten Jahrganges, herausgeholt, um sie einem hochnotpeinlichen Verfahren zu unterziehen. Sie hatten eine mehrwöchentliche Untersuchungshaft in dem Lemberger Landesgerichtsgefängnisse, in ungesunden, feuchten und dumpfen Zellen zusammengepfercht, durchgemacht-, durch einen Hungerstreik, der in der Geschichte der Gefängnisse einzig dasteht, die Enthaftung sämtlicher secbsundachzig gefangener ruthenischer Studenten durchgesetzt und sind alle von der Lemberger Universität relegiert worden, lange noch bevor durch ein Urteil erkannt wurde, ob sie schuldig seien oder nicht. Das war die kurze, aber inhaltsreiche Vorgeschichte dieser Angeklagten. Die jungen Leute, denen kaum die ersten Barthaare sproßten, sahen dem Prozeß mit Ruhe, fast mit Naivetät entgegen. Ihnen konnte ja nichts geschehen! . . . Nicht einmal die gestrenge Anklage der Lemberger Staatsanwaltschaft vermochte einen Beweis für ihre Schuld zu behaupten. Da hieß es nur: X. wurde in der Universität gesehen und hat ..offenbar" au den Gewaltakten teilgenommen; Y. befand sich unter denjenigen, die beim Ausgange verhaftet wurden, hat sich also „zweifellos" an den Exzessen beteiligt; Z. schloß sich den Verhafteten an und bewies durch diese Solidarität, daß er den Gewaltigkeiten nicht ferne stand ... In dieser und ähnlicher Weise war eine Anklage begründet worden, die akademische Bürger zu Verbrecher stempeln wollte! Betrachtete man die jungen Leute, wie sie harmlos miteinander plauderten, wie sie offen und mit dem Ausdrucke der Wahrheit erzählten, im gebrochenen Deutsch erzählten, welcher Zufall, oder welche ehrliche Absicht sie gerade an dem kritischen Tage in die Aula führte, wie sie, wenn auch ihren Idealen nachstrebend, und die berechtigten Forderungen ihrer Nation verteidigend, illegale Mittel verschmähten und von der „russischen Art" des Krat und Genossen nichts wissen wollten — niemand hielt sie für Verbrecher. Aber jemand mußte büßen für die Krawalle, die Krat und Genossen zum Privatvergnngen als eine Parodie auf die russischen Pogroms inszeniert hatten und da Krat und Genossen sich rechtzeitig verflüchtigt hatten, mußten andere her, damit die soviel Spektakel machende Untersuchung wegen der Lemberger Universitätskrawalle nicht im Sande verlaufe. Deshalb wurde aber auch auf Antrag des Lemberger Landesgerichtes das Wiener Landesgericht delegiert! Angeblich fürchtete man: „Die armen Jungen könnten in Lemberg drei, vier Jahre Kerker bekommen!" Ja, hätte man deLn das dort gewagt, nach alledem was vorgefallen? Wäre nicht eher ein Freispruch aller etwas Selbstverständliches gewesen, da man dort doch die obwaltenden Umstände kennt und sehr gut weiß, daß diese sechzehn Angeklagten nicht die Veranstalter und auch nicht die Verüber der Krawalle waren. In Lemberg hätten auch die Angeklagten sich in ihrer Muttersprache verteidigen können, während sie vor dem Wiener Gericht nicht so sprechen konnten, wie sie wollten, nicht so verstanden wurden und auch nicht verstanden, was die anderen sagten. Und darüber besteht nun wohl nicht der geringste Zweifel, daß trotz aller Akten, trotz aller Zeugen das Vierrichterkollegium sich kein Bild der politischen und der an der Universität zu Lemberg herrschenden Verhältnisse machen konnte. Diese Lücken, diesen eminenten Mängel des Prozesses hätten nun vielleicht die drei Verteidiger ausfüllen können. Allein wie alles in diesem Prozesse, waren auch sie nicht auf dem richtigen Platze: mit Phrasen, mit falschem Pathos, mit den Händen in der Tasche und einem Uebermaß an Stimmitteln läßt sich eben Talent, Sachkenntnis und wirkungsvolle Vertretung nicht ersetzen! Von den Angeklagten wurden sechs vor Schluß des Beweisverfahrens über Rücktritt des Staatsanwaltes von der Anklage freigesprochen. Es war zum Lachen! Gerade einige, die an der Spitze der politischen Bewegung standen, waren unter diesen, und so wie bei ihnen der Staatsanwalt einen Beweis der Schuld nicht zu erbringen vermochte, war er es bei den übrigen gewiß auch nicht imstande. Schließlich wurden noch zwei Angeklagte freigesprochen und acht verurteilt. Also acht gegen acht. Und von diesen acht wurden sieben zu je einem Monat Kerker verurteilt! Eine harte Strafe bei einem Tendenzurteil! Sagte doch der Vorsitzende in der Begründung des Urteils selbst — nicht vielleicht, daß die Schuld der Angeklagten erwiesen sei, sondern — daß die Anwesenheit auf dem Tatorte das Hauptverdachtsmoment war. Also nichts anderes konnte man ihnen zum Vorwurfe machen, als daß sie, die Universitätshörer, damals an der Universität waren. Und noch ein interessanter Satz kam in der Begründung vor: „Hätten die Angeklagten behauptet, daß sie von den revolutionären Elementen, die die Kravalle inszenierten, mitgerissen worden seien, würde vielleicht eine Zwangslage geschaffen worden sein; aber so haben das weder die Angeklagten noch die Verteidigung behauptet." Die Angeklagten haben das aber in ihrer unbeholfenen Art, und der Amtssprache des Wiener Gerichtes nicht mächtig, wirklich behauptet; nur die Verteidiger hatten daran vergessen. Wenn die Angeklagten etwas getan haben, was gegen die menschlichen Gesetze verstößt, sind sie durch ihre Untersuchungshaft und durch ihre Relegierung genug gestraft. So wie man acht freigesprochen, hätte man alle freisprechen können. Wenn man schon „markieren" wollte oder mußte, dann hätten einige Tage Arrest auch genügt. Möglich aber, daß auch den zu Kerker Verurteilten Gnade zuteil wird, im Hinblick darauf, daß sie genug dafür gebüßt, weil sie an ihren Idealen festgehalten. Dann erst wird der sogenannte Ruthenenprozeß ein versöhnliches Ende gefunden haben! — m —,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.