Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1907-08-09 · Heft 35 (9.8.1907) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 35 (9.8.1907)
Date
1907-08-09
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2425679-2425680-2425703--0300-2426573
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 6 *Neue National-fceftuiig« Nr. 35 Der Verurteilte wird an einen Pfahl gebunden, und mittels eines an seinen Armen festgebundenen Strickes so lange in die Höhe gezogen, bis seine Zehen kaum den Boden berühren: eine niederträchtig grausame Strafe, die in einem Kulturstaate nie eine Berechtigung hat, die höchstens in einem Heere von Söldlingen, oder in einer Fremdenlegion mit ihrem Abschaum von Menschen begreiflich wäre, die aber niemals in einem Volksheere Verwendung finden darf. Deshalb ist auch diese Strafe seit Jahren im österreichischen Heere abgeschafft. Allein für den Hauptmann Wallauschek bestehen noch die „Spangen* und für den Leutnant Kafka das „Anbinden" in Geltung. Die Exekution sollte im Hofe des Grundbesitzers Iwan Galuschka vollzogen werden. Als die Bauern davon hörten, erhoben sie dagegen Protest, daß auf ihrem Grund und Boden eine derart unmenschliche Prozedur vollzogen werde. Hierauf ließ nun der Leutnant den Henner von den Vormeistern Specht und Hü bei in einen Schuppen schleppen. Dort wurde er derart angebunden, daß er mit den ausgestreckten Füßen nicht einmal mehr den Boden berühren konnte. Er fiel nun in Ohnmacht und verlor das Bewußtsein. Der Leutnant ließ ihn losbinden und aus der Ohnmacht wecken. Henner erwachte zum Bewußtsein, dann wurde er neuerlich angebunden. . Leutnant Kafka stellte sich nun vor den Eingang des Schuppens mit gezogenem Säbel, um den Grundbezitzer, der in seinen Schuppen eindringen und den armen Soldaten befreien wollte, zurückzuweisen. Henner verfiel in Ohnmacht, wur de wieder gelabt undwieder angebunden . . . Erst als er einen Blutsturz bekam, ließ ihn Leutnant Kafka losbinden und forderte ihn auf, sofort den Dienst anzutreten. Morgen werde er schon das „Weitere" erleben. Am anderen Tage verfiel H e n n e r in Bewußtlosigkeit und Fieberhitze. Auf die Nachricht von dieser grausamen Behandlung ihres Kindes, eilte die Mutter Henners zum Hauptmann Wallauschek und forderte kategorisch die ärztliche Untersuchung ihres Sohnes. Der Militärarzt konstatierte hochgradiges Fieber und ordnete die sofortige Ueberführung Henners ins Garnisonspital nach Przemysl an, wo der gequälte, gepeinigte Soldat schwerkrank darniederliegt. Leutnant Carl Kafka ist noch Leutnant — nach dem Militärschematismus ist er Reserveleutnant — und geht frei herum: hoffentlich nicht mehr lange! Der.Mann ist entweder ein Narr oder eine Bestie. In beiden Fällen muß er unschädlich gemacht werden.. Die Vorgesetzten des Herrn Leutnants müssen ihn die Konsequenzen seiner Handlungen tragen lassen, sonst werden sie in der nächsten Parlamentssession recht unangenehme Dinge zu hören bekommen. Die galizischen Juden schicken ihre Söhne nicht dazu zum Militär, daß sie von bestialischen oder unzurechnungsfähigen Leutnants hingemordet werden. __. — l — OTTO XEUSCHÜTZ: Jubiläumszeiten in Rumänien*). Neben der Bauernfrage ist die Judenfrage eine Jubiläumszierde der rumänischen Zivilisation. Die Judenfrage Rumäniens hat viel Aehnlichkeit mit jener Rußlands, nur daß die russische Autokratie, unter dem Drucke der Revolution, sich in dieser Frage auf dem Wege zur Nachgiebigkeit befindet, während im konstitutionellen Rumänien die durch und durch chauvinistischen *) Anläßlich des bevorstehenden Internationalen sozialistischen Kongresses in Stuttgart, auf dem die rumänischen Delegierten die Zustände ihres Heimatlandes zur Diskussion stellen wollen, veröffentlicht das wissenschaftliche Organ der Sozialdemokratie Deutschlands „Die Nene Zeit" im letzten Hefte obigen, sehr beachtenswerten Aufsatz. Die Redaktion. Parteien den Juden jedesmal ein weiteres Recht entreißen, einen weiteren Erwerbszweig versperren, ihnen weitere-Lasten auferlegen. In Rußland hat die Judenfrage wenigstens den Vorzug des offenen aufrichtigen Judenhasses; in Rumänien dagegen wird gegen die Juden selbst nichts unternommen; bewahre! All die Ausnahmegesetze, Reglements und Verordnungen richten sich nur gegen die „Fremden", und daß die Juden Fremde, sind, das ist eiüfach ihr Pech, die Regierung kann nichts dafür. Ja, so berühmt hat sich der rumänische Staatsantisemitismus gemacht, daß, als in der Duma die revolutionären Parteien den Zarismus wegen seiner Pogrom- und Judenentrechtungspolitik zur Rechenschaft zogen, er sich nicht besserzu verteidigen wußte, als indem er sich auf die gleichartige Judengesetzgebung im konstitutionellen Rumänien berief. Rumänien das Vorbild Rußlands! Wie in Rußland ist auch in Rumänien die Judenfrage eine unerschöpfliche Quelle von Nebenverdiensten für die korrupte Beamtenschaft vom kleinsten Polizeisubjekt, das, je nach dem, wofür es bezahlt wird, dem Juden ein Uebel zufügen oder eine Gunst erweisen kann, bis hinauf zum hohen Politiker, der es übernimmt, in der antisemitischen Kammer für einen zahlungsfähigen jüdischen Bourgeois die Naturalisation „durchzusetzen". Beide staatserhaltende Parteien, Liberale und Konservative, wetteifern miteinander in der Vervollkommnung des Unterdrückungssystems. Keine gesetzgeberische oder administrative Maßregel wird erlassen, ohne daß den „Fremden % das ist den Juden, irgend ein Recht oder eine Bewegungsfreiheit verkürzt wird. Das ist aber nur erst sozusagen die Theorie der Verfolgung, ihre juridische Form; die Praxis aber, die Anwendung der Ausnahmegesetze gestaltet sich in den Händen der verworfenen und geldgierigen Amtsträger zu einem Mechanismus unendlicher, speziell gegen die Juden gerichteter Schikanen und Torturen. Die Bestechlichkeit der Behörden wird von den Drangsalierten noch geradezu als eine Wohltat empfunden: je nachdem der Jude es sich's kosten lassen kann oder nicht, wird ihm der Aufenthalt in einer Ortschaft bewilligt oder nicht, wird ihm die Ausübung eines Gewerbes gestattet oder nicht, verfällt er der administrativen oder gerichtlichen Verfolgung oder nicht. Wie eine Bevölkerung von über 250.000, seit Generationen im Lande ansässiger Menschen, die zur Zahlung aller Steuern und zur Leistung des Militärdienstes angehalten werden, als fremd, vogelfrei und heimatlos erklärt werden kann, wird jedem gebildeten Europäer als Rätsel erscheinen; diese raffinierteste aller judenfeindlichen Politiken ist eben eine spezifische Erfindung der rumänischen Machthaber: die Kunst, die grausamste Judenhetzerei mit dem äußeren Anschein von Toleranz und „nationalen" Bestrebungen zu verbinden. Schon vor Jahrzehnten hatte dieses System europäische Berühmtheit erlangt. Bewogen von den fortwährenden Klagen der rumänischen Juden hatten die infolge des russisch-rumänisch-türkischen Krieges auf dem Berliner Kongreß, Juli 1878, vertretenen Großmächte (Deutschland, Oesterreich-Ungarn. Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und die Türkei) dem Fürstentum Rumänien die Gleichberechtigung der einheimischen Juden zur ausdrücklichen Bedingung der Anerkennung seiner Unabhängigkeit von der Türkei gemacht. Der betreffende Artikel 44 des Berliner Vertrags lautet: „In Rumänien wird der Unterschied des religiösen Glaubens oder der Konfessionen niemanden als Grund des Ausschlusses oder der Unfähigkeit vorgehalten werden können, in Bezug auf den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, auf die. Zulässigkeit zu öffentlichen Würden, Aemtern und Ehren, oder auf die Ausübung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.