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Neue Nationalzeitung · 1907-07-26 · Heft 33 (26.7.1907) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 33 (26.7.1907)
Date
1907-07-26
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 *tfeüe Natlonai-fcettuiisr« Nr. 33 DAS PARLAMENT. Die Budget-Debatte. In der Budget-Debatte ist leider kein Mitglied des jüdischen Klubs zum Worte gekommen. Der Obmann Dr. S traue her war gemeldet und auch vorbereitet, aber die Kontingentierung der Redner durch die Obmänner- Konferenz zieht es nach sich, daß die kleineren Parteien mundtot gemacht werden. Nur die großen Parteien haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zur Regieruug zu präzisieren und alle ihre Wünsche vorzutragen. Die kleineren Parteien müssen schweigen und mit ihren Schmerzen auf bessere Gelegenheiten warten. War es daher nicht möglich, in die Debatte einzugreifen, so hätte dennoch ein Klub-Mitglied noch Gelegenheit im Wege der „tatsächlichen Berichtigung" auf die Ausführungen des Abgeordneten Ritter von Kozlowski zu reagieren, welcher sich herausgenommen hat, den galizischen Juden eine Lektion über polnischen Patriotismus zu erteilen und an die Adresse der Zionisten eine „Mahnung" zu richten. Daß dem Kozlowski gar nicht erwidert wurde, beweist einen Mangel an Schlagfertigkeit. Mit Interpellationen und Anträgen allein ist noch die parlamentarische Tätigkeit nicht erschöpft. Der Klub hat gegen das Budget-Provisorium gestimmt und damit gewiß der oppositionellen Stimmung seiner Wähler entsprochen. * * * Ein (xesetzesantrag über die hcbräiseheii Lettern. Wir haben bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß Schriftstücke, die mit hebräischen Lettern geschrieben sind (Testamente, Urkunden, Unterschriften auf Wechseln etc.), auf Grund vergilbter Hofdekrete nullundnichtig sind. Wir haben dagegen eine Aktion des „Jüdischen Klubs" im Interesse von Hunderttausenden, die nur jüdisch schreiben können, verlangt. Im Parlamente ist nun folgender Antrag überreicht worden: Antrag des Abg. Dr. Heinrich Gabel und Genossen bet«effend die Aufhebung des Hofkanzieidekretes vom 22. Oktober 1814 J. G. S. Nr. 1106 und des Justizhofdekretes vom 19. Februar 1846 J. G S.398. In Anbetracht dessen, daß die hebräische und jüdische Sprache im Osten des Reiches, insbesondere in Galizien und Bukowina, von der überwiegenden Mehrheit der jüdischen Bevölkerung als Umgangs-und Verkehrssprache benützt werden, daß infolge der durch obige Dekrete festgelegten Ungiltigkeit der jüdisch geschriebenen Dokumente das Verkehrsleben gehemmt und das Prozeßverfahren zum Schaden der beteiligten Juden sehr erschwert wird, endlich mit Rücksicht darauf, daß sonst keiner Sprache der Welt die gesetzliche Giltigkeit und prozessuale Anerkennung vorenthalten wird, stellen die Gefertigten den Antrag, das hohe Haus wolle folgendem Gesetzentwurf beistimmen: Gesetz. vom............ wegen Aufhebung......(wie oben!) Art. I. Das Hofkanzleidekret . . . wird aufgehoben. Art. II. Das Justizhofdekret .... wird aufgehoben. Art III. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes wird der Justizminister betraut. In formaler Beziehung wird die Zuweisung an den Justizausschuß beantragt. * * * Jüdisehe Väter, hütet eure Töchter! Wieder ein jüdisches Mädchen entführt! Nachstehende Interpellation des Abgeordneten Breiter und Genossen an den Justizminister ist ein klassischer Beitrag zur Rechtsunsicherheit, die jetzt in Galizien herrscht. Die Interpellation lautet: »Der praktische Arzt Dr. Stanislaw Dekanski in Lemberg hält versteckt in seiner Wohnung, Dzialynskichgasse Nr. 9, ein im jüdischen Glauben geborenes Mädchen namens Chana Hinda Feil, das von einer katholischen Dame in listiger Weise bewogen wurde, aus dem elterlichen Hause zu flüchten und das sodann, wiewohl es noch nicht vierzehn Jahre alt war, nach dem katholischen Ritus getauft wurde. Die Intervention des Rechtsvertreters der Eltern dieses Mädchens bei der k. k. Polizeidirektion in Lemberg zwecks Entfernung des unrechtmäßig seinen Eltern entzogenen Kindes aus der Wohnung des genannten Arztes und Rückgabe des Kindes an die Eltern hatte bis heute keinen Erfolg. Dieser Entführung und Wegtaufe eines minderjährigen Kindes liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: In der Kozia Wola, einem Dorfe des Gouvernements Lublin in Russisch-Polen, wohnt ein armer jüdischer Handelsmann Mordko Wolf Feil mit seiner Gattin und seinen unmündigen Kindern. In dem benachbarten Dorfe wohnt der klerikale Grundbesitzer Tomasz Wydzga mit seiner Mutter Theresia Wydzga, die auch in Lemberg ihren Wohnsitz hat und dort als eine im Dienste der Jesuiten stehende Matrone allgemein bekannt ist. Frau Theresia Wydzga fand Wohlgefallen an der dreizehnjährigen Tochter Chana Hinda des bereits genannten Händlers Feil in Kozia Wola und faßte den Beschluß, die Seele des Kindes für die katholische Kirche zu retten. Zu diesem Zwecke lockte sie das Mädchen ohne Wissen der Eltern desselben zu wiederholtenmalen aus Kozia Wola zu sich nach Urzucina, bis es ihr endlich gelungen ist, das Mädchen zu überreden, aus dem elterlichen Hause zu flüchten, um heimlich getauft zu werden. In höchster Verzweiflung über das plötzliche Verschwinden ihrer Tochter und in richtiger Ahnung, daß sie nach Lemberg entführt worden sei, reisten die Eltern zunächst nach Lemberg zur Frau Theresia Wydzga. Dieselbe wollte anfangs von dem Verbleib des vermißten Mädchens nichts wissen, verriet sich aber später vor einem fremden Mädchen, daß die von ihren Eltern vergebens gesuchte Chana Hinda Feil bei dem praktischen Arzte Dr. Stanislaw Dekanski, wohnhaft in Lemberg, Dzialynskichgasse Nr. 9, untergebracht ist. Auf diese Nachricht hin begaben sich die Eheleute Feil zu Dr. Dekanski und baten ihn händeringend um Gestattung eines Wiedersehens mit ihrem Kinde. Dr. Dekanski hatte jedoch auf diese flehentlichen Bitten der unglücklichsten Eltern nur taube Ohren. Daraufhin wandten sich die Eheleute Feil an den Landesadvokaten Dr. Josef Grünberg in Lemberg und baten ihn um Rechtshilfe. Herr Dr. Grünberg richtete demnach an die Polizeidirektion in Lemberg eine Eingabe, in der er im Namen der Eltern des entführten Mädchens die behördliche Entfernung desselben aus der Wohnung des Dr. Dekanski und Rückgabe an die Eltern verlangte und zugleich auf die betreffenden gesetzlichenBestimmungen verwies,nach welchen den Eltern das Recht zusteht, die Herausgabe ihres flüchtig gewordenen minderjährigen Kindes ohne Rücksicht auf die Religion desselbsn zu fordern. Polizeidirektor Schächtl delegierte sofort eine Kommission, bestehend aus einem Polizeikommissär und Polizeiagenten, in die Wohnung des Dr. Dekanski, woselbst sich auch die Eltern des entführten Mädchens eingefunden haben. Die armen Juden hofften, daß sie nunmehr in den Besitz ihres Kindes gelangen werden, wurden aber bitter enttäuscht. Statt ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen, hat der Polizeikommissär in der Wohnung des Dr. Dekanski nichts unversucht gelassen, um den Zweck, zu welchem er von seiner vorgesetzten Direktion in die Wohnung des genannten A/ztes delegiert wurde, nach jeder Richtung hin zu vereiteln. Als nämlich die Eltern ihre Tochter erblickten und in Tränen ausbrechend vor ihr niederknieten und sie baten und beschwörten, zu ihnen zurückzukehren, wurden sie von dem Repräsentanten der k. k. Polizeidirektion in brutalster Weise von ihrem Kinde fortgerissen und aus dem Zimmer gejagt. Den Doktor Dekanski belehrte aber derselbe Polizeikommissär ganz fälschlich dahin, daß Dr. Dekanski von niemandem gezwungen werden könne, das Mädchen auszuliefern, da die elterliche Gewalt dort aufhöre, wo das betreffende Kind seine Religion gewechselt habe. In demselben Sinne erteilte dieser biedere Polizeikommissär seine Ratschläge dem Mädchen selbst, um dessen Widerstand und Unwillen, in das elterliche Haus zurückzukehren, zu entfachen. Ebenso tendenziös war der Bericht des Polizeikommissärs an die Polizeidirektion bezüglich der in der Wohnung des Dr. Dekanski gemachten Wahrnehmungen. Hervorgehoben muß ferner werden, daß Dr. Dekanski selbst zugegeben hat, daß Chana Hinda Feil bei ihm als Dienstmädchen beschäftigt ist, zu ihm von dem Sankt Zyta-Verein gebracht wurde und daß die Oberin dieses Vereines bei Dr. Dekanski sich ausdrücklich ausbedungen, daß die polizeiliche Anmeldung des Mädchens unterbleiben wird, welche Bedingung von Dr. Dekanski akzeptiert wurde und mit Wissen der Polizeidirektion in Lemberg befolgt wird. Die Polizeidirektion hat bis zu

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