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Neue Nationalzeitung · 1907-07-19 · Heft 32 (19.7.1907) · p. Seite 9

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 32 (19.7.1907)
Date
1907-07-19
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 32 »Neue Natlooal-Zeitung« Seite 9 richtsminister wird. Gewiß nicht anders, als im Wiener Magistrat, wo nicht bloß seit zwölf Jahren kein einziger Jude als Beamter aufgenommen, sondern selbst die angestellten jüdischen Beamten präteriert werden. Sämtliche jüdischen Magistratsbeamte, darunter ein Oberingenieur, ein Konzipist u. s. w. haben seit zwölf Jahren — seitdem Dr. Lueger Bürgermeister geworden ist — nicht avanciert. Das ist doch gewiß eine schnöde Verletzung der Staatsgrundgesetze. Und derselbe Dr. Weiskirchner, der so rührend von seiner Hilfeleistung gegenüber „armen bedürftigen Juden" zu erzählen weiß, ist als Magistratsdirektor Chef des gesamten magistratischen Beamtenpersonals. Er hat also an dem Rechtsbruch, der gegenüber jüdischen Beamten begangen wurde, auch einen Anteil. Wenn also Herr Dr. Weiskirchner von seiner allgemeinen Objektivität erzählt, so ist dies eine Heuchelei, wie sie seine ganze Partei jetzt in ihren Enunziationen den Juden gegenüber an den Tag legt. Es schließt dies nicht aus, daß er den j üdisc hen Abgeordneten, selbst denjenigfn gegenüber, die nicht wie Herr Dr.Gold und Genossen zu seinen politischen Freunden gehören, objektiv vorgehen wird. Das ist doch seine Pflicht. Die Abgeordneten sind ja nicht seine Beamten, sondern seine Kollegen. Dr. Weiskirchner hat aber jedenfalls recht gehabt, als er zum Dr. Gold sagte, daß er die Schwierigkeit seiner (des Dr. Gold) Situation nicht verkennt. Der ehemaligeKadimahner, der zum Schleppträger der Antisemiten herabgesunken ist, leistet eine Arbeit, die schon nicht eine Hausjuden-, sondern eine Hausknechtsarbeit ist. Die Aeußerung Dr. Weiskirchners lautet vollinhaltlich : »Wenn ich auch die Schwierigkeit Ihrer Situation nicht verkenne, kann ich Sie doch versichern, daß ich mich in der Ausübung meiner amtlichen Pflichten weder jetzt noch auch jemals vorher vom nationalen oder konfessionellen Moment habe beeinflussen oder beirren lassen. Als ich das Armenreferat der Stadt Wien führte, wurde meine Gerechtigkeit und Objektivität auch von den Gegnern anerkannt und ich habe den armen, bedürftigen Juden ebenso geholfen wie den armen, bedürftigen Christen; die Wohltätigkeit kennt, wie auch menschliches Elend keinen Unterschied, nicht der Nation und auch des Glaubens nicht. Sie werden in meine Geschäftsführung als Präsident des Hauses Vertrauen gewinnen, denn was ich in meiner Antrittsrede über meine Objektivität gegenüber allen Parteien und Nationalitäten des Hauses sagte, gilt auch in uneingeschränktem Maße für alle Konfessionen, die jüdische gewiß nicht ausgenommen.« * * % Die Interpellation gegen Hofrat Fuchs. Die Abgeordneten Dr. Gabel und Genossen haben die von uns dargestellte brüske Zurückweisung eines polnischen Juden aus seiner Ordination zum Gegenstande einer Interpellation gemacht. In derselben wird der unseren Lesern bekannte Sachverhalt erzählt und an denselben nachstehende Anfrage geknüpft: „Die Gefertigten stellen an Seine Exzellenz, den Herrn Minister für Kultus und Unterricht die Fragen: Ob er geneigt ist, dieses Vorgehen des klinischen Lehrers Professor Dr. Fuchs auf das schärfste zu mißbilligen, und welche Vorkehrungen er zu treffen gedenkt, um einerseits ein derartiges, jeder Zivilisation und aller Menschlichkeit ins Gesicht schlagendes Vorgehen in Hinkunft zu verhindern, und die ebenso brutale, wie lächerlich begründete Verweisung bemittelter Kranken an die unentgeltliche Behandlung auf der Klinik hintanzuhalten? Die Interpellanten richten weiters die Anfrage an Seine Exzellenz, ob derselbe bereit ist, den auf der Augenklinik des Professors Fuchs herrschenden Gepflogenheiten in Hinsicht der Behandlung Kranker jüdischer Konfession sein Augenmerk zuzuwenden und etwaigen Mißbräuchen bezüglich von Schikaniernngen armer jüdischer Kranker energisch entgegenzutreten?u * Die Abg. Kuranda, Ofner und Groß — gegen die Interpellation. Diese Interpellation haben sich die jüdischen Ab - geordneten Dr. Adolf Groß (Krakau), Dr. Ofner (Wien— Leopoldstadt) und Hofrat Kuranda (Wien- Quai) zu unterfertigen geweigert. Als Grund haben die Herren angegeben, daß ihnen die Stilisierung nicht passe. Dem Herrn Hofrat Kuranda, der doch Vertreter eines noblen Wiener Viertels ist, kann man das doch nicht verargen. Seine Wähler vom Quai verkaufen ja sehr gern ihre Ware nach Galizien und schimpfen dafür auch über die „Polischen". Die Intervention für den Mann im „seidenen Kaftan" könnte dem Herrn Kuranda noch leicht ein Mißtrauensvotum seiner Wähler eintragen. Und dann: Herr Hof rat Kuranda hofft noch immer, daß ihm die „Deutsch-fortschrittliche Vereinigung" ihre Pforten eröffnen wird. Kann man wissen? Dem Herrn Dr. Ofner waren die Stimmen selbst übelriechender Hausierer und Dienstmänner aus Polen sehr genehm und Dr. Adolf Groß greift sogar zum Jargon, um seine Krakauer Wähler mit seiner Jungfernrede bekannt zu machen. Sonst aber sind sie ja große Politiker. Und nobel sind sie! Sie sprechen nur von Staatsproblemen. Wo verträgt es ihre Würde, wegen eines Juden im „seidenen Kaftan" den Minister zu interpellieren! Ja, wenn die Interpellanten noch vom Hofrat in der ausgewählten Sprache Knigges geschrieben hätten, dann ließe sich darüber reden. Aber diese Interpellation ist wirklich sehr scharf und sehr despektierlich — da können die Herren Dr. Groß und Dr. Otner nicht mittun. Und selbst eine Interpellation überreichen? . .. Dazu ist ihnen eben der Gegenstand nicht wichtig genug. Nicht umsonst ist man für sechs Jahre gewählt. BSE jüdisoti sp&ecHSÄ Dieser Teil unseres Blattes steht unseren Lesern zur Verfügung. Wer der Oeffentlichkeit in jüdischen Fragen etwas zu sagen hat, wer an die jüdische Oeffentlichkeit appellieren will, dem stellen wir diesen Kanin gern zur Verfügung. Die Redaktion. Wir geben dem folgenden uns zugekommenen Schreiben Raum, weil es beweist, was sich manche Richter erlauben, wenn es sich um Beschimpfung von Juden handelt. Die vorliegende Entscheidung ist geradezu monströs, wir raten dem Einsender, sich jedenfalls an die Generalprokuratur zu wenden. Die Redaktion. »Geehrte Redaktion! Wir bitten um die Aufnahme nachstehender Zeilen in Ihr geschätztes Blatt: Ist die Beleidung: »Dr......r Jude« strafbar? Man . ollte doch glauben, daß diese Frage zu bejahen ist; dennoch wurde dieselbe vom Prager Bezirksgerichte für Uebertretungen und vom Prager Landesals Strafgericht verneint. Bei Herrn Justin L., Inhaber eines Fahrrad- und Schreibmaschinengeschäftes in Prag, war der Agent F. A. beschäftigt. Dieser trat später aus den Diensten des Herrn L. und wurde Agent bei der jüdischen Firma St. B. in Prag. Eines Tages traf Herr L. den F. A. auf dem Wenzelsplatze, sohin auf offener Straße, hielt ihm vor, daß er bei ihm wenig Geschäfte gemacht habe und bemerkte sodann: »Für die dr......n Juden arbeitet er. Pfui!« Hiebei wurde die Firma St. B. ausdrücklich genannt. Die Firma überreichte die Ehrenbeleidigungsklage, über welche vor dem Gerichtssekretär Hejtmanek beim Bezirksgerichte in Prag verhandelt wurde. Nachdem der Richter sich vergeblich bemüht hatte, einen Vergleich zu erzielen, hörte er den Zeugen F. A. ab, welcher die Anklage vollinhaltlich bestätigte. Uebrigens legte der Angeklagte ein teilweises Geständnis ab, berief sich jedoch darauf, daß der Zeuge F. A. zur Zeit, als er bei ihm (dem Angeklagten) beschäftigt gewesen war, die Firma St. B. in ähnlicher Weise beschimpft habe. Trotz des Protestes des klägerischen Vertreters, welcher darauf hinwies, daß es für die Strafbarkeit ganz gleichgiltig sei, ob der Zeuge auch einmal geschimpft habe, weil sich doch niemand durch den Hinweis

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