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Neue Nationalzeitung · 1907-07-12 · Heft 31 (12.7.1907) · p. Seite 8

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 31 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 »Heue National-Zeitung« Nr. M punkt, als eine arme Witwe Eis man tränenden Auges die grauenerregende Szene schilderte, wie die. Houligans ihren wehrlosen Mann zuerst verstümmelten und dann ermordeten. Mitten während dieser Schilderung fallt Frau Bismann in Ohnmacht und wird aus dem Saale hinausgetragen. Im Zuschauerraum entsteht ein großer Tumult, der Präsident gibt wiederholt das Glockenzeichen, als er aber sieht, daß alle seine Ermahnungen ungehört verhallen, unterbricht er die Verhandlung. DAS PARLAMENT. Die Interpellationen des judischen Klubs. In der vorigen Woche haben Dr. Straucher und die anderen Abgeordneten des jüdischen Klubs drei Interpellationen überreicht, die von besonderer Wichtigkeit sind. Die Interpellationen bezogen sich auf den Fall HiIsner, der nach Ansicht hervorragender christlicher Rechtsgelehrten unschuldig verurteilt wurde; weiters interpellierten die Genannten über die Ausweisung des Österreichischen Staatsbürgers Benno K o h n aus Preußisch-Schlesien, schließlich wurde auch der von uns bereits geschilderte Fall der Entführung der minderjährigen Gelle Fass aus Dembica zum Gegenstande einer Anfrage an den Minister der Justiz und des Innern gemacht. Die letzte Interpellation hat nachstehenden Wortlaut: Am 6. April d. J., dem letzten Tage der diesjährigen jüdischen Ostern, ist die minderjährige Tochter des Juden Samuel Faß in Wolica bei Dembica von dem Bahnarbeiter Maximilian Wrobl entführt und zur Bahnstation gebracht worden, woselbst bereits eine Nonne wartete, in deren Begleitung und mit deren Hilfe nun Gelle Faß in das Ulica Smolenska in Krakau gelegene Nonnenkloster gebracht worden ist; die nötigen Reisespesen 4bat der Entführten der Geistliche in Dembica, namens Wolski verabreicht. Seither befindet sich Gelle Faß im besagten Kloster, ohne daß es ihrem Vater gelungen wäre, seine entführte Tochter zurückzuerlangen, da die diesfalls angerufenen Gerichte und Behörden keine Hilfe gebracht haben. * Im Hinblick auf die Bestimmung des § 145 a. b. G. B. und die geltenden strafrechtlichen Normen, sowie im Hinblick darauf, als sich bereits unzählige Fälle der widerrechtlichen Entführung jüdischer Mädchen in Klöster ereignet haben, ohne daß die staatlichen Behörden Abhilfe geschafft hätten, stellen die Unterzeichneten an Ihre Exzellenzen die Herren k. k. Minister der Justiz und des Innern die Anfragen: »1. Ist dieser Fall der Entführung eines Judenmädchens in das Kloster Ulica Smolenska in Krakau Ihren Exzellenzen bekannt? 2. Sind die Herren Minister geneigt, die gesetzlich zulässigen Maßnahmen gegen derartige widerrechtliche Akte zu veranlassen und die kompetenten Behörden zur strengen Amtshandlung und geeigneten Abhilfe anzuweisen?« Nützen dürfte allerdings die Interpellation ebensowenig wie alle die Maßnahmen und Interventionen im Falle Araten. Diese und ähnliche Interpellationen werden aber jedenfalls den Erfolg haben, daß sie die polnische Schlachta und ihre Presse, die über die Kinderdrangsalierungen in Posen so schrecklich jammern, vor der europäischen Öffentlichkeit entlarven. In Posen werden die polnischen Kinder höchstens gezwungen, Deutsch zu lernen, eventuell zu beten; in Galizien aber werden jüdische Kinder ihren Familien entführt und ihres Glaubens beraubt. * * * Der Fall Dr. Mahler. Der akademische Senat der Prager Universität hat die Studentenhetze gegen den Abgeordneten Dr. Mahl er mit seiner Autorität gedeckt. Die Beschwerde des Dr. Mahler an den akademischen Senat wegen Ueberlassung eines Hörsaales zu einer gegen ihn gerichteten Studentenversammlung hat nachstehende Erledigung gefunden: „Die Ueberlassung eines Hörsaales für eine akademische Versammlung ist keine Parteinahme für die von der Versammlung zu erwartende Kundgebung. Die Ueberlassung des Saales ist umsomehr gerechtfertigt, als die der Einberufung der Versammlung zugrunde liegende Tendenz zwar nicht unmittelbar in dem Gesetze vom 28. Februar 1882, Z. 24 E. G. Bl., wohl aber in dem nationalen Charakter unserer Universität und in den tatsächlichen Verhältnissen begründet ist." Die deutschen Professoren der Prager Universität haben sieb, daher gleich den Studenten auf den Standpunkt niedriger Parteileidenschaft und chauvinistischer Unduldsamkeit gestellt. Und wenn wir es als eine Verlogenheit gegenüber den Studenten bezeichnet haben, wenn behauptet wird, daß die jüdischnationale Idee auf einer klerikalen Weltanschauung beruhe, so müssen wir diesen Vorwurf auch den Herren Professoren selbst entgegen halten. Der Senat hat auch aus dieser seiner theoretischen Anschauung sofort die Konsequenzen gezogen, und in brutaler Weise dem Dr. M a h 1 e r die Benützung seines bisherigen Lehrsaales untersagt. Angeblich ist es über Wunsch eines ausschließlich zur Verfügung über diesen Saal berechtigten Professors geschehen, damit nicht dessen im Lehrsaal befindliche antike Statuen anläßlich eventueller Demonstrationen beschädigt werden. Warum wurde aber dem Dr. Mahler überhaupt die Benützung der antiken Modelle, die der Universität gehören, verboten? In Wirklichkeit handelt es sich um eine schwere Vergewaltigung eines Universitätslehrers und um die Verletzung der Abgeordnetenimmunität. Aber der Betroffene ist ein Jude, ein Jüdischnationaler. Welch' schöne Leitartikel, welch' flammende Proteste mit fein gedrechselten Phraseirvon Freiheit, Liberalismus, von den gemeinsamen Kulturgütern aller Nationen würden unsere liberalen Wiener Tagesblätter veröffentlichen, wenn es sich um einen Abgeordneten — Nichtjuden handeln würde; im Falle Mahl er aber schweigen sie, sie schweigen gründlich, denn das Deutschtum ist in Gefahr, die Prager Kasino- Juden sind schwer bedroht, wenn ein Dozent der deutschen Prager Universität von den galizischen Juden ins Parlament entsendet wurde. Wir finden es aber bedenklich, wenn Dr. M a h 1 e r über seinen Fall selbst schweigt. Wenn er seine Angelegenheit nicht selbst oder durch den jüdischen Klub zur Sprache bringt, dann nimmt man dem Parlamente die Gelegenheit, zu dieser Verletzung der Abgeordneten- Immunität Stellung zu nehmen. * * * Ans einer kleinen Kultusgeineinde. Die Abgeordneten Adolf Stand und Genossen haben an den Unterrichtsminister betreffs der Auflösung des Kultusvorstandes in Skole (bei Stryj) nachstehende Interpellation gerichtet: In der jüdischen Gemeinde Skole in Galizien hat der Kultusvorsteher Mendel Liebesmann vom Jahre 1880 bis 1903 das Amt eines Kultusvorstehers ohne Durchführung gesetzlicher Wahlen bekleidet. Erst im November 1905 hat der von der k. k. Bezirkshauptmannschaft auf Grund zahlreicher Beschwerden eingesetzte Regierungskommissär Doktor Eichel, der an Stelle des Herrn Liebesmann die Geschäfte übernahm, Kultuswahlen durchgeführt, gegen welche Hersch Liebes* mann, der Sohn des abgesetzten Vorstehers, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Stryj Protest erhob. Der Protest wurde im Februar 1906 zurückgewiesen und die Wahl rechtskräftig. Eine Konstituierung des Kultusrates war unmöglich, da zweimal von den gewählten 18 Kultusräten nur 12 erschienen, während nach dem Statute die Anwesenheit von 13 Mitgliedern nötig ist. Der Kultusrat Benjamin Kluger stellte den Antrag, zur nächsten Sitzung die Kultusräte unter Androhung von Geldstrafen einzuladen und die gewählten Ersatzmänner heranzuziehen.

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