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Neue Nationalzeitung · 1907-07-05 · Heft 30 (5.7.1907) · p. Seite 8

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 30 (5.7.1907)
Date
1907-07-05
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Seite $ »Neue National-Zeitung« Nr. 30 referat erstattet werden., hierauf folgt die Spezialdebatte. Am Sabbat finden keine Verhandlungen statt. Sonntag wird das.Organisationsstatut verhandelt werden. Auf der Tagesordnung für Montag stehen der Nationalfonds, die Anträge und die Vornahme der Wahlen. Da die Generalversammlung der Bank auf Mittwoch festgesetzt ist, bleibt tler Dienstag eventuell noch zur Verfügung des Kongresses. Mit Ausnahme des ersten Tages werden die Verhandlungen alltäglich -um 9 oder 91/2 Uhr beginnen und mit einer zweistündigen Mittagspause bis nachmittags 6 oder «höchstens 6V» Uhr . dauern. Auf diese Weise sind die Abende durchwegs für die Beratungen der Kommissionen, •die Sitzungen der Landsmannschaften etc. frei. Es wurde ferner beschlossen, Herrn Dr. Bernstein- Kohan, der nach Palästina übersiedelt ist, sowie die anderen in Palästina anwesenden Mitglieder des Aktionskomitees mit der Vertretung desselben bei der Feier des Jubiläums der Kolonie Rischon Lezion zu betrauen.; Für die Herausgabe des. hebräischen Wörterbuches von Ben Jehuda wurde eine Subvention von Mk. 500 bewilligt. Frankreich. Der französische RaMinerverbaiid. Paris. Die Verhandlungen und Entschließungen des französischen Rabbinerverbandes, der hier vom 11. bis 13. Mai stattgefunden hat, waren für das .religiöse Leben der französischen Judenschaft von sehr großer Bedeutung. Den Vorsitz führte bei den Verhandlungen der Großrabhiner..von Bordeaux, Isaak Levi. Am selben Tage fand noch eine. Begrüßung der Rabbinerversammlung seitens des Zentralkonsistoriums statt, in der ein völliges Zusammengehen mit. der Vereinigung der jüdischen Kultusgemeinden in Frankreich feierlich beschlossen wurde. Von besonderer Bedeutung waren die Verhandlungen des zweiten Tages-. Dieselben drehten sich hauptsächlich um folgende Punkte: 1. Heiraten in den Trauerwochen, 2. Scheidebrief, 3. Chalizah, 4. die Benützung von elektrischen Straßenbahnen an Sabbat- und Festtagen. Bezüglich des ersten Punktes wurde beschlossen, daß der Brauch, Hochzeiten in der Trauerzeit nicht zu veranstalten, aufrecht erhalten werden soll. Ausnahmen seien nur unter besonderen Umständen, für welche die Gründe dem Rabbiner genügend erscheinen, zü gestatten. Dann aber sollte man die Trauung mit der größten Einfachheit in einem Privathaus oder in einem Bet~ saal, ohne jeden Pomp und ohne Aufsehen stattfinden lassen. Zu Punkt 2 über die Ehescheidung wurde folgender Beschluß mit großer Majorität gefaßt. Vom 1. Jänner 1908 ab ist der Get fakulativ. Die Kesubah soll festsetzen, daß, wenn die Zivilscheidung Vorangegangen ist, die religiöse Scheidung von der Frau als ihr gutes Recht in Anspruch genommen werden kann, und daß die Zivilscheidung in Geltung bleibt auch für den Fall, daß der Ehemann es ablehnen sollte, einen Get zu geben. Unter diesen Verhältnissen soll die religiöse Trauung einen bedingungsweisen Charakter annehmen, indem der Gatte bei Aufsteckung des Trauringes auf den Finger der Frau sein Einverständnis damit erklären soll, Wehn die Verhältnisse es er^ fordern sollten, die Konsequenzen der Zivilscheidung, das heißt die religiöse Scheidung, zu akzeptieren. Eine für alle französischen Juden, und für alle, Welche durch einen Rabbiner, der Mitglied der Union des französischen Rabbinerverbandes ist, getraut Werden, geltende Formel soll von den Antragstellern Vorgelegt und durch gemeinsamen Beschluß angenommen werden. Sollten aber beide Teile den Get Wünschen und der Mann der Frau diesen geben, so kann niemand ihn hindern, dies zu tun. Es wird vorausgesetzt, daß diese Maßregel rückwirkend ist, das heißt, daß die Verordnung auch den Frauen zugute kommen soll, die vor Anwendung-der neuen Trauungsformel geheiratet, gerichtlich geschieden, aber nicht religiös getrennt worden sind, das will sagen, keinen Get erhalten haben. Punkt 3. Vom 1. Jänner 1908 ist die Chalizah fakultativ. Wer es will, kann Chalizah nehmen. 4. Bezüglich des Fahrens an Sabbaten und Festtagen innerhalb der Stadt auf elektrischen Straßenbahnen bestätigte die Versammlung einstimmig eine ältere Verordnung des Pariser Rabbinats, die solches innerhalb der Grenzen des biblischen Gesetzes gestattet. Ein Vorschlag, das Fahren le'schem mizwah, so zum Beispiel, um eine erkrankte Person zu besuchen, zu gestatten, wurde abgelehnt, da die Idee einer mizwah sehr verschiedenartig ausgelegt werden könnte. Einige andere Fragen, wie die über die Organisation des Rabbinats, über die Bedingungen der Wahl und der Beförderung von Rabbinern, ferner über das Minjan, über den Religionsunterricht, die Konfirmation und den Kultus konnten wegen der vorgerückten Stunde nicht mehr zur Beratung kommen. Es wurde beschlossen, diese Fragen der nächsten Rabbinerversammlung, die im März 1908 stattfinden soll, vorzulegen. Diese Reformen werden unser jüdisches Publikum wenig überraschen. Was jetzt erlaubt wird, ist in der Praxis zumeist nicht mehr gehalten worden. Biiinäiiien. Die Folterung jüdischer Soldaten in der rumänischen Armee. Bukarest, den 3. Juli (Orig. Telegr. der „N.Nat.- Zeitung"). Das hiesige Wochenblatt „Cronica Israelita", deren Mitteilung über die Folterung jüdischer Soldaten (Vergl. unsere Bukarester Korrespondenz in der Nummer 27. Anm. d. Red.) durch die ganze europäische Presse die Runde machte, berichtet folgendes: „Die unglaublichen Greueltaten der rumänischen Offiziere in Dorohoi gegenüber jüdischen Soldaten sind endlich durch Vermittlungunseres Blattes dem Kriegsminister Averescu zu Ohren gelangt. Derselbe leitete sofort auf telegraphischem Wege gegen die Schuldtragenden eine Untersuchung ein. Der Kriegsminister ist entschlossen, die Schuldigen rücksichtslos zu bestrafen." Wir werden sehen, ob ein rumänischer Kriegsminister auch Wort hält. (Anm. d. Red.) Nordamerika, „ito." Memphis. Die neue Emigrations-Bewegung nach Galveston bildete den wichtigsten Beratungsgegenstand des hier abgehaltenen B'nai-B'rith-Tages. Das erste Referat erstattete Mr. Ralph J. Schwartz ausNew- Orleans, welcher u. a. sagte: „Es gibt in den Vereinigten Staaten viele Gebiete, wo eine Einwanderung nicht nur nicht unwillkommen sondern tatsächlich eine Wohltat, wenn nicht gar eine Nützlichkeit wäre. Sollte es uns gelingen, unser Volk in diesen Distrikten anzusiedeln — und das ist es, was wir wollen — dann würden wir nicht allein dazu beitragen, ein nationales Emigrations-Problem zu lösen, nicht nur die Entwicklung gewisser Teile unseres Landes fördern helfen, sondern wir würden dadurch auch die Entstehungs- und Verbreitungsmöglichkeit einer starken antisemitischen Strömung in den Vereinigten Staaten mit all ihren Konsequenzen verringern. Unsere Glaubensgenossen hätten dann die Pflicht, Frieden, Erholung und Hofinung den Tausenden und Abertausenden zu bringen, bei denen jetzt nur Not, Kummer und Elend wohnen." Der Konvent empfahl die Einberufung eines lokalen Logentages zu dem Zwecke, daß dieser die besten Maßnahmen für die Regelung des neuen Emigrations-Stromes treffe. Eine große Minorität war für die Gründung landwirtschaftlicher Kolonien.

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