Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 27 (14.6.1907)
- Date
- 1907-06-14
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 »»Neue National-Zeltung« Nr. 27 sitzen gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres ein Pius aufweisen, während die Einnahmen an Trauungstaxen (19.016 K) um ca. 10.000 K, das ist um mehr als ein Drittel gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres zurückgeblieben sind. Es sei dies nicht etwa auf eine geringere Anzahl von Trauungen, sondern auf eine diesbezügliche erhöhte Tätigkeit der Bethausvereine zurückzuführen. Im Einlaufe befinden sich: Ein Dankschreiben der Kultusgemeinde Czernowitz für die Teilnahme des Kultusvorstandes anläßlich des Ablebens des Bürgermeisters, Reg-Rat Eduard Reitf, und eine Zuschrift des Vorstandsmitgliedes kais. Rat Weil, mit einer Anregung, das bevorstehende 60jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers durch einen solennen Wohltätigkeitsakt zu begehen. Der Präsident bemerkt, daß eine derartige Anregung, welche den Intentionen des Gesamtvorstaudes zweifellos entsprechen dürfte, betreffs der Art der Durchführung dem Vertreter-Kollegium zur Vorberatuüg und möglichst baldigen Berichterstattung zugewiesen werden müsse. Als Beitrag zu den Sammlungen der israelitischen Allianz zur Unterstützung der rumänischen Juden wird ein Betrag von 2000 K votiert. Der vom Vereine B"nai-B"rith „Eintracht" unter Patronanz der Kultusgemeinde begründete ,.Verein zur Errichtung und Erhaltung des Kaiserin Elisabeth- Krankenpflegerinnen-lnstitutes" wird, nachdem gegen das Statut innerhalb der gesetzlichen Frist eine Einwendung nicht erhoben worden ist, durch Konstituierung seines Vorstandes demnächst ins Leben treten. In diesen Vorstand werden u. a. berufen: Die Herren Hof rat Dr. Oser, Prot. Dr. ZuckerkaDdl und Dr. Fleischmann in ihrer Eigenschaft als Direktor bezw. als Primarärzte des Spitales der israelitischen Kultusgemeinde und wird an die genannten Herren die diesfällige Einladung seitens des Kultusvorstandes gerichtet. Aus der Mitte des Kultusvorstandes werden delegiert: die Herren Dr. Breuer, Wilhelm Kuffner und Hofrat Dr. Rappaport. Ueber Antrag der Kommission I werden die Sch'ächtgebühren für ein Stück Großvieh von K 1.20 auf K 2.—, für ein Stück Kleinvieh von K —.40 auf K -.60 erhöht. Diese Erhöhung wird teils durch die immer steigenden Ausgaben für das Koscherfleischwesen. teils damit begründet, daß die bisher eingehobenen Schachtgebühren sehr gering waren (!) Die eingetretene Erhöhung, welche ab 1. Juli 1907 in Kraft tritt, sei noch immer unterhalb der im Statute festgesetzten Taxen, welche mit K 3 — für Großvieh und K 1.— für Kleinvieh angenommen sind. Es gibtalso doch indirekteSteuern, Konsumsteuern, welche der religiöse Jude an die Kultusgemeinde zahlt. Und da die religiösen Juden mehr im Proletariat als in der Plutokratie vertreten sind, so wird das Proletariat durch die erhöhten Schächtgebühren schwerer getroffen. Wir fragen nun, mit welchem Rechte der Präsident der Kultusgemeinde und sein publizistisches Organ, unter Fälschung der Tatsachen, während der letzten Wahlkampagne behaupten konnten, daß es in der jüdischen Gemeinde indirekte Steuern nicht gebe und daher ein allgemeines Wahlrecht nicht zu verwirklichen sei? Wir werden auf diese Frage noch ausführlicher zurückkommen. Bei der sodann folgenden Beratung über Personal- Angelegenheiten beschloß der Vorstand entsprechend den Anträgen des Vertreterkollegiums Gehaltsaufbesserungen für Funktionäre und Teuerungsbeiträge für definitive Religionslehrer, Supplenten und andere Angestellte der Kultusgemeinde. Es erweist sich daraus für das Jahr 1907 ein Mehrbedarf von zirka K 22.000. Sämtliche Gehaltserhöhungen und Teuerungszulagen etc. gelten rückwirkend ab 1. Jänner 1907. Das Schächtverbot vor dein Yenvaltungsgerichtshof. Wien, den 12. Juni. (Orig. Korr.). Der antisemitische Gemeinderat hat bekanntlich im Jahre 1905 beschlossen, es seien von nun ab in allen Schlachthäusern die Tiere vor der Blutentziehung durch Stirnschlag zu betäuben. Ueber Beschwerde des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde fand die Statthalterei vier Wochen später diesen Beschluß, «soweit er die rituelle Schlachtung nach den Religionsvorschriften der Israeliten«, untersagt, zu beheben. Der von der Gemeinde Wien dagegen ergriffen'e Rekurs wurde vom Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht abgewiesen. Nunmehr erst kommt die Angelegenheit vor der obersten Administrativbehörde, dem Verwaltungsgerichtshofe, zur entgültigen Entscheidung. Derselbe hat wohl in einem ähnlichen Falle entschieden, doch handelte es sich damals um ein striktes Schächtverbot, welches die Gemeindevertretung von Rumburg für ihr Schlachthaus beschloß. Der vorliegende Beschluß des Wiener Gemeinderates dagegen wurde vorsichtigerweise auf Grund des § 107 des Gemeindestatutes in Handhabung der »Sittlichkeitspolizzei« im selbständigen Wirkungskreis gefaßt, um einen Akt der «Tierquälerei und Tiermißhandlung« hintanzuhalten. Dem Verwaltungsgerichtshof, der sich gestern mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte, lagen zwei verschiedene Beschwerden vor, nämlich eine des Wiener Gemeinderates gegen die Sistierung des Beschlusses und eine der Wiener israelitischen Kultusgemeinde gegen den Beschluß des Gemeinderates. Nach einstündiger Beratung fällte der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung, die auf Abweisung der von der Gemeinde Wien erhobenen Beschwerde lautet. In den Gründen heißt es: Die Schächtungsvorschrift gehöre zu den verbindenden Satzungen des mosaischen Glaubens und den Anhängern des Glaubens sei, wie die Zuschrift des zur Entscheidung kompetenten Rabbinats bestätige, nur der Genuß des Fleisches von rituell geschächten Tieren gestattet. Ebenso bestätigte dieses Gutachten, daß der sogenannte Stirnschlag das Fleisch für Juden absolut untauglich zum Genuß erscheinen läßt. Daher stelle sich der Beschluß des Wiener Gemeinderates als Verbot der rituellen Schächtung in' den städtischen Schlachthäusern, und, da diesen Schlachthäusern der Schlachthauszwang zu statten kommt, als Verbot der rituellen Schächtung im Wiener Gemeindegebiet dar. Zu diesem Verbot war die Gemeinde nicht berechtigt. Auf die Frage, ob das Schächten sich als Tierquälerei darstellt, brauchte der Verwaltungsgerichtshof nicht einzugehen. Sicher sei, daß die rituelle Vorschrift des Schächtens schon zur Zeit bestand, als die mosaische Religion die staatliche Anerkennung in Oesterreich erlangte. Es müsse daher der Gemeinde das Recht aberkannt werden, eine dieser Einrichtungen, welche durch die staatliche Anerkennung des Glaubens anerkannt wurden, als ungesetzlich zu erklären, für ihren Bereich zu negieren oder zu korrigieren. Die Beschwerde der Kultusgemeinde sei durch die Entscheidung über die Beschwerde der Gemeinde Wien gegenstandlos, es war daher nicht auf ihre Erörterung einzugehen. Der „Judenpuiikt" in Mähren. Iglau, den 10. Juni. (Orig. Korr.) Abgeordneter Dr Groß, der zu trauriger Berühmtheit gelangte Führer der mährischen Deutsch-,,Fortschrittler", erstattete gestern in einer Versammlung seiner Getreuen, von der sich die jüdischen Wähler fernhielten, einen Bericht über die zerfahrenen Verhältnisse im deutsch-„freisinnigen" Lager. Er bemühte sich hauptsächlich, seine persönliche Schuldlosigkeit in Angelegenheit der Nichtaufnahme der Wiener freisinnigen Abgeordneten in den geplanten deutsch-„freisinnigen" Parteiverband zu beweisen. Trotzdem hatte man allgemein den Eindruck, daß Ab*. Groß und ein Teil seiner deutsch-„fortsehrittlicheir' Kollegen sich zu dem neu gegründeten „Deutschnationalen Verband" hingezogen fühlen. Wohl betonte Dr. Groß seine „konfessionelle Duldsamkeit" und „freiheitliche" Gesinnung, bedauerte sogar das Aufbauschen des „Judenpunktes", er hält aber anderseits eine Kooperation mit dem „Deutschnationalen Verband" nur dann für ausgeschlossen, wenn dieser sich offen zum Antisemitismus bekennt. Dr. Groß und seine Gesinnungsgenossen wollen also mit den antisemitischen Deutschnationalen und Christlichsozialen kooperieren,- sie wollen aber trotzdem nicht auf ihre jüdischen Anhänger Verzicht leisten. Das Vertrauensvotum, das Dr. Groß erhielt, dokumentierte die Zustimmung seiner „freisinnigen-1 Anhänger zu dieser Politik. Und die Juden? ...