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Neue Nationalzeitung · 1907-05-24 · Heft 24 (24.5.1907) · p. Seite 5

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 24 (24.5.1907)
Date
1907-05-24
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 24 »Neue National-Zeitung« Seite 5 willen feige Konzessionen machte, Schwierigkeiten nicht scheu ausbog, sich nicht wie einen Kommis behandejn ließ. Das Gespräch mit dem Gymnasialdirektor ist kaum der Rede wert. Ein fünfundzwanzigjähriger, ganz von der heiligen Pflicht seines Bekenneramtes erfüllter Rabbi sieht seinen alten Lehrer wieder, wird zur Erörterung der ihm wichtigsten Fragen gedrängt, läßt sich von hitzigem Jugendeifer fortreißen und sagt wohl mehr, als er sagen wollte. Warum nicht? Er spricht nur für das Ohr seines Lehrers (dem er vielleicht mit einer starken Probe selbständigen Denkens imponieren will) und muß annehmen, daß kein Wort dieses intimen Gespräches durch die Zimmerwand hallt. Wird er mißverstanden? Er kann's morgen aufklären. Hat ein Einwurf, ein Widerspruch ihn zu weit vorwärts getrieben? Der Rückweg bleibt ihm offen. Ein junger, begeisterter Diener Jahwes sagt: »Wir Juden sind ein Volk; sind nicht nur eine Bekenntnisgemeinschaft. Stammesempfinden und Glaube sind uns untrennbar. Wir müssen die europäische Kultur in uns aufnehmen, als Staatsbürger gewissenhaft unsere Pflicht tun, bleiben aber auch im Staat der Wirtvölker stets Juden, wenn wir nicht Glauben und Stammesart ablegen. Das wird nur Wenigen gelingen. Die Meisten macht der Anpassungsversuch lächerlich oder wirbt ihnen Haß. Wir sollen und wollen auch nicht als Volk untergehen oder in andere Völker aufgehen. Gott hat uns auserwählt; und das Ziel, das er uns gab, ist, nach Jahrhunderten schwerer Prüfung und schlimmen Irrens, noch lange nicht erreicht. Nicht verbergen sollen wir unser Judentum, sondern es stolz jedem Blick zeigen; nicht scheinen wollen, was wir nicht sind: Deutsche von nicht katholischer, nicht evangelischer Konfession; sondern uns als Juden geben, die in Deutschland leben, das wirtliche Land lieben' und sein Gesetz achten, aus der Hoffnung auf einen eigenen nationalen Staat aber nicht geschieden sind. Dann wird man uns nicht komischer, nicht hassenswerter finden als andere Menschen fremden Stammes, die im Deutschen Reich heimisch geworden sind.« So (ungefähr) spricht der junge Rabbi. Ist er darum der Achtung unwürdig, die sein Amt fordert? Er hat dieses Amt nach bester Kraft betreut; im Amte nie das Gefühl eines Glaubensgenossen verletzt; nur im Privatgespräch ein dem Gemeindevorstand unbequemes Wollen entschleiert. Denn dieser Vorstand hält an der Fiktion fest, nur durch das Bekenntnis unterscheide der semitische sich von dem arischen Bürger deutscher Staaten. Wer diese Fiktion ablehnt, gilt ihm als Erzfeind, auf den die Antisemitenpartei sich berufen kann, und wird aus der Gemeinschoft der Reinen gestoßen. Groß ist's nicht; doch begreiflich. Diese Menschen, in denen das Bewußtsein lebt, der Heimat jede Pflichtschuld gezahlt zu haben, sträuben sich gegen den gefährlichen Argwohn, ihr Glaube sei ihnen mehr als der Roms dem Katholiken, der Luthers dem Protestanten: sei das Gehäus eines besonderen Nationalempfindens. Die Form des Rechtes aber mußte der Vorstand wenigstens wahren. Wollte er das Privatgespräch zum Gegenstande eines Disziplinarverfahrens machen, dann durfte er die kurze Notiz des Direktors nicht für eine getreue Inhaltsangabe dreistündigen Gedankenaustausches nehmen. Dann mußte er den Verfasser der Notiz hören und vor allen zum Spruch berufenen Richtern dem Rabbi gegenüberstellen. Durfte er an der (sicher nicht von Angst diktierten) Deutung, die Cohn gab, nicht zweifeln noch mäkeln. Ein Mann, dem das Amt des Predigers und Jugendbildners anvertraut ist, darf Glauben heischen, bis er als Lügner entlarvt ward. Darf auch das Recht freier Verteidigung und mündlicher Hauptverhandlung für sich fordern. Wenn ein katholischer Theologe, weil er das in Jahrhunderten bewährte Dogma, den Trost und den Stab der Mühseligen, bekritelt hat, aus Rom eine Rüge erhält, wenn ein evangelischer Pfarrer, weil er den Wortlaut des Apostolikums, die Jungfernschaft der Heilandsgebärerin, die Gottheit des Christus nicht gelten lassen will, hart angefaßt, vielleicht gar entamtet wird, gibt's in der von (gläubigen oder gottlosen) Juden bedienten Presse stets ein lautes Gezeter. Die römische Tyrannei, heißt es dann, ist beinahe noch ärger als die russische; und in den.Konsistorien ist von dem freien Geist lutherischer Duldsamkeit nichts mehr zu spüren. Und doch handelt sich's bei diesen Konflikten um Männer, die nach gewandelter persönlicher Ueberzeugung die alte Lehre färben und ändern wollten. Wie war's denn im Fall Fischer? D. Fischer, Pfarrer an Sankt Markus in Berlin, hatte im Protestantenverein die Jesusanbetung bekämpft und gesagt, Gott, nicht der Christus, müsse das Zentrum evangelischer Theologie sein. Solches, erwidern die Positiven, dürfe ein in der Landeskirche wirkender Pfarrer nicht sagen. Stoecker spricht: »In unserer Kirchenordnung haben wir das Mittel, einen Pfarrer, der die jungfräuliche Geburt, die Auferstehung, die Himmelfahrt Jesu leugnet, abzusetzen. Das wollen wir nicht. Was wir wollen, ist: zeigen, in welchem Zustand wir leben.« Elf Laienmitglieder des Gemeindekirchenrates von Sankt Markus protokolieren die Erklärung: »Wir verstehen nicht, wie ein Geistlicher solche Anschauungen mit seinem Amt und mit seinem Ordinationsgelübde in Einklang bringen kann.« Fünfzehnhundert Menschen vereinen sich zu der öffentlichen Aufforderung, D. Fischer möge aus dem Pfarramt scheiden. Kirchenälteste der Ersten Berliner Synode schicken, als einen dringenden Mahnruf, einen Bericht über diese Protestversammlung an das brandenburgische Konsistorium. Das sendet dem Angeschuldigten die Beschwerde, fordert ihn zur Rückäußerung auf und verurteilt dann, da die Rechtfertigung nicht ausreichend scheint, Inhalt und Form des Vortrages. In der Konsistorialverfügung stehen die Sätze: »Sie konnten sich kaum verhehlen, daß Ihre Ausführungen in dem in Rede stehenden Vortrag das religiöse Gefühl aller bekenntnißtreuen Gemeindemitglieder auf das Tiefste verletzen und ein weithin gehendes Aergernis verursachen würden. Da sie aber den Eindruck nicht nur mangelnder Besonnenheit, sondern auch unzulänglicher christlich theologischer Durchbildung, Klarheit und Reife machen, so glauben wir, annehmen zu dürfen, daß Sie sich noch in einem Entwickelungs¬ und Uebergangsstadium befinden, aus welchem es Ihnen mit Gottes Beistand gelingen kann, sich zu einer Erfassung des wahren. Wesens der christlichen Religion hindurchzuarbeiten. Sollten Sie im Gegenteil sich endgiltig auf dem gegenwärtigen Standpunkt befestigen, so müssen wir erwarten, daß Sie die Folgerung ziehen und Ihr Amt in einer Kirche, deren Glauben und Bekenntnis Sie nicht nur nicht teilen, sondern sogar bekämpfen, freiwillig niederlegen. Jedenfalls geben wir Ihnen zu bedenken, daß wir es nicht dulden würden, wenn Sie in Ihrem amtlichen Wirken ähnliche, dem allgemeinen Glauben der Christenheit widersprechende Behauptungen zum Ausdruck bringen würden, und machen Ihnen zur Pflicht, Alles zu vermeiden, was geeignet ist, daß religiöse Gefühl der in kirchlichem Glauben stehenden Gemeinde zu verletzen.« Diese Verfügung wurde damals allzu hart genannt; Laien und Pastoren entschlossen sich zu offenem Protest; sogar der Berliner Magistrat erhob gegen das Urteil Beschwerde; und in unzähligen Artikeln wurde das Konsistorium schroff getadelt oder grausam bespöttelt. So war's auch im Fall des Greifswalder Pfarrers Heyn, dem »wegen mangelnder Rechtgläubigkeit« die Bestätigung seiner Berliner Wahl versagt wurde. Und im weltlicheren Fall Curtius? Als der Kaiser neulich in Straßburg war, wurde Herr Dr. Friedrich Curtius, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession, nicht, wie er's nach alter Sitte gewohnt war, zur Hoftafel befohlen. Auf die von zwölf Mitgliedern des elsässischen Oberkonsistoriums eingereichte Beschwerde kam von dem Statthalter Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg die Antwort: »Herr Dr. Curtius ist durch Seine Majestät den Kaiser von der Liste der zur Tafel Eingeladenen gestrichen worden: nicht in seiner Stellung als Präsident des Direktoriums der Kirche Augsburgischer Konfession, sondern als Herausgeber der ,Denkwürdigkeiten' des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe, in welchen Indiskretionen veröffentlicht wurden, welche Seine Majestät verletzen mußten. Ich muß es dem Taktgefühle der Mitglieder des Oberkonsistoriums, welche die Eingabe unterzeichnet haben, und des derzeitigen Präsidenten überlassen, ob aus einer solchen Uebergehung des Präsidenten weitere Konsequenzen zu ziehen sein werden.« Der Präsident wurde also öffentlich aufgefordert, in den Ruhestand zu treten;

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