Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 24 (24.5.1907)
- Date
- 1907-05-24
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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»«m]vi«D»E2«iwwng«a»a^ Seite 4 »Neue National-Zeitung« Nr. 24 Verpflichtung gehabt, den Kommentar Dr. Cohns dem Direktor gegenüber noch zu ergänzen und jedes Wort über deutschen Patriotismus, wie z. B. den Satz: ,Ich werde im Religionsunterricht meine Kinder zu guten Patrioten und guten Deutschen erziehen, denn das ist jüdisches Gebot', noch dick unterstreichen müssen! Anstatt dessen desavouiert er seinen Prediger und erstattet gehorsamst wie ein Unteroffizier Rapport von der prompt erfolgten Suspension, obwohl Herr Leutnant gar keinen Betehl dazu gegeben hatte! — Wenn aber der Direktor von Herrn Dr. Cohn verlangt habe, er solle sich erst in zweiter Linie als Jude fühlen und zuerst als Deutscher, so sei Herrn Dr. Cohn daraus kein Vorwurf zu machen. Ein Konflikt zwischen Deutschtum und Judentum bestehe gottlob niemals. Und deshalb ist die Fragestellung, ob zuerst Deutschtum, ob zuerst Judentum, töricht und muß stets von neuem von uns a limine abgewiesen werden." Darauf spricht Herr Redakteur Klausner. Er weist auf die Haltlosigkeit der beiden neu herangezogenen Belastungsmomente hin. Das erste, sein Verhalten am Falk-Realgymnasium, erledige sich ohne weiteres durch die Tatsache, daß die ganze Angelegenheit vor dem Amtsantritt des Herrn Dr. Cohn lag. Das zweite Moment, die Herzlrede, halte einer ernsten Erwiderung auch nicht stand, da zwei Jahre vorher der Kollege Dr. Cohns Herr Rab. Dr.Eschelbacher ebenfalls eine Gedenkrede auf Herzl gehalten hat, und zwar ohne gerügt zu werden. Das dritte Gravamen sei auf Grund folgender Ueberlegung ohne weiteres hinfällig: „Herr Dr. Cohn soll gesagt haben: Jeder deutsche Jude müsse sich erst als Jude, dann als Deutscher fühlen. Herr Syndikus Lilienthal hat dem zutreffend entgegengehalten, daß es in unseren Gefühlen für Religion und Vaterland eine Rangordnung nicht gebe. Er hätte den Vorbehalt machen können — er mußte nicht — daß gerade einem Religionslehrer jene Rangordnung die näheiiiegende sein dürfte. Er hat aber nicht blos das nicht getan, sondern in seiner Darlegung gleich nach der Zurückweisung einer Rangordnung überhaupt, die der Cohnschen entgegengesetzte Rangordnung als die allein anzuerkennende und zuverlässige bezeichnet. So enthält zum mindesten die Begründung des Urteils über das dritte Gravamen einen Widerspruch in sich, und damit wird das Urteil, vorher schon zweier von drei Stützen beraubt, auch hinsichtlich der dritten Stütze hinfällig. Ein Brief des Professors Dr. Baginsky. Den Höhepunkt des Abends bildete die von Herrn Dr. Zwirn verlesene öffentliche Erklärung des Repräsentanten, Herrn Univ.-Prof. Dr. Adolf Baginsky, des einzigen, der in der Repräsentantenversammlung vom 5. Mai gegen die Rede des Syndikus Lilienthal laut protestiert, leider aber nicht zu Wort kommen konnte, da eine Debatte nicht eröffnet wurde. Die Erklärung lautet folgendermaßen: „Das Gespräch zwischen Herrn Dr. Cohn und deni Direktor des Mommsen-Gymnasiums hat sich so entwickelt, weil der Direktor seinen früheren Schüler durch Darlegung seiner Anschauungen über das Judentum geradezu provoziert hat, weil Herr Dr. Cohn im Vertrauen auf den privaten Charakter des Gespräches und im Eifer der Kontroverse sich zur Ausbreitung seiner intimsten Ansichten hat verleiten lassen. Daß der Herr Direktor das Gespräch niedergeschrieben und weitergegeben hat, ist unbegreiflich; unverantwortlich das Verhalten der jüdischen Oberlehrer, die sich das Protokoll verschafft und Anzeige erstattet haben. Nach solchen äußeren Vorgängen hätte die Gemeinde das Protokoll niemals zu einer Anklage gegen Dr. Cohn verwenden dürfen. Der Vorstand hätte Herrn Dr. Cohn Vorstellungen machen, hätte ihm sagen können, daß es eine Torheit gewesen sei, sich von einem christlichen Gymnasialdirektor in der Weise ausholen zu lassen, nicht etwa, weil er als Jude etwas zu verbergen hätte, sondern weil ihn der Direktor von seinem eigenen Standpunkte aus gar nicht verstehen könne. Aber das wäre das Aeußerste gewesen, was der Vorstand hätte tun dürfen. Die Einleitung jenes Verfahrens war eine Ungerechtigkeit. — Doch zur Sache selbst. Wie hat Herr Dr. Cohn gesprochen? Nach meiner Ueberzeugung hat Herr Dr. Cohn gesprochen, wie ein jüdischer Religionslehrer sprechen muß! Er hat seine Religion und den Religionsunterricht, den er erteilen sollte, in die erste Reihe gerückt und dadurch zu erkennen gegeben, daß es ihm Ernst ist um seine Sache. Dafür kann er von der Gemeinde gewiß nicht bestraft werden. Er ist ganz im Recht, wenn er erklärt: „Ich habe die jüdischen Kinder im Religionsunterricht nur als Juden auszubilden; denn die Pflege des patriotischen Gefühls bedingt die jüdische Religion eo ipso. Wenn wir unsere Kinder religiös erziehen, so erziehen wir sie auch zu Patrioten. Auch über die anderen Herrn Dr. Cohn zum Vorwurf gemachten Vorgänge, insbesonders die am Falk-Realgymnasium, bin ich einigermaßen instruiert. Soviel ich weiß, hat Herr Dr. Cohn nichts getan, was nicht zu den Aufgaben eines jüdischen Religionslehrers und Predigers gehört. Ich habe die Ueberzeugung, daß die Maßregelung des Herrn Dr. Cohn zum Schaden des gesamten Judentums ausfallen wird, und habe diese meine Auffassung auch in jener Kommissionssitzung, welche sich mit der Affaire Cohn zu befassen hatte, unverhohlen und nachdrücklichst zum Ausdruck gebracht, ohne mit meiner Anschauung durchdringen zu können." Ungeheuren Jubel entfesselte der nächste Redner, Herr Oberlehrer Dr. Joel. Im Auftrage einer Anzahl jüdischer Oberlehrer Berlins gab er öffentlich die Erklärung ab, daß diese Oberlehrer das Vorgehen der beiden die Anzeige an den Gemeindevorstand vermittelnden Oberlehrer Prof. Schäfer und Prof. Türk aufs schärfste mißbilligen. Nach den Reden der Herren Dr. Klee und Dr. Loewe wird folgende Resolution zur Abstimmung gebracht und gegen eine einzige Stimme unter stürmischem Beifall einmütig angenommen: „Die am 15. Mai 1907 in der Viktoriabrauerei versammelten Mitglieder der jüdischen Gemeinde Berlin halten die Amtsenthebung des Predigers Herrn Rabbiner Dr. Emil Cohn für nicht gerechtfertigt. Sie sprechen Herrn Dr. Emil Cohn ihre Sympathien und zugleich den Gemeindebehörden die zuversichtliche Erwartung aus, daß diese nach erneuter und eingehender Prüfung ihr Urteil revidieren und berichtigen werden." Maximilian Harden über die Affaire Dr. Colin*). Mir scheint, er (Dr. Cohn) hat redlich und tapfer gehandelt. * Daß er Zionist sei, wußten seine Brotherren; daß er's hehle, durften sie nicht wünschen; nur, daß er nicht öffentlich agitiere, nicht Kanzel und Katheder mißbrauche. Er hat's nicht getan; ist still geblieben, wie er versprochen hatte. Daß man ihm dieses Versprechen zumutete, war schon nicht schön; nicht im Sinne der Propheten und Richter des Alten Bundes. Die Gemeinde mußte sich eines Predigers freuen, der nicht um des Brotes *) In der letzten Nummer der »Zukunft« finden wir an erster Stelle unter der Aufschrift »Pot luck, Rabbi Cohn« die Ansicht des hervorragendsten deutschen Publizisten der Gegenwart. Wir übergehen die sachliche Darstellung des Falles und beginnen die Reproduktion des sehr originellen Aufsatzes mit den Betrachtungen des Verfassers, (Anm. d. Red.)