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Neue Nationalzeitung · 1907-03-29 · Heft 16-17 (29.3.1907) · p. Seite 4

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 16-17 (29.3.1907)
Date
1907-03-29
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 eue National-Zeitung« Nr. 16/17 Eine Stunde ist vergangen, seitdem ich mit der Baronin arbeite. Sie ist wie immer voll regen Interesses und Eifers für die Sache, die sie sichtlich erfrischt, und ich kann nicht länger den Wunsch unterdrücken, sie möge die drei Herren, die mich nach Eichhorn begleiteten, empfangen; ein solch Entgegenkommen würde auf die Stiftungslehrer, die ihre Vertreter so geehrt sähen, erhebend und aneifernd wirken. Im ersten Augenblick stutzte sie, aber unmittelbar darauf läutete sie ihrem Sekretär und gab ihm die Weisung, die Herren zu holen. Dieser entfernte sich kopfschüttelnd, um bald darauf mit drei Inspektoren, die überglücklich waren, zurückzukommen. Die Baronin empfing sie mit ausgesuchter und aufmunternder Liebenswürdigkeit, ließ sich von ihnen über alles und jedes aus den Stiftungsschulen berichten, und sprach über die Notwendigkeit, auch für die weibliche Jugend etwas zu tun, insbesondere sie erwerbsfähig zu machen, ein Thema, das ihr gar sehr am Herzen lag und auf das sie bei jeder "Gelegenheit gern zurückkam. Eine volle Stunde unterhielt sie sich mit ihnen in anregendster Weise und servierte ihnen schließlich mit eigenen Händen eine Jause. Es war ein Festtag für die drei Herren aus Galizien, die wohl noch heute davon erzählen werden. (Schluß foi«rt\ Dr. S. ß. LANDAU: Kann ein Jude k. u k.6eheimer Rat werden? In Oesterreich ist bisher noch nie ein Jude zum Geheimen Rat ernannt worden. In unserem Staatswesen, wo viel bescheidenere Aemter oder Auszeichnungen einem Juden unzugänglich sind, kann es wobl nicht wundernehmen, wenn es ein Jude nocht nicht bis zur Exzellenz gebracht hat. Nichtsdestoweniger witterte die jüdische Oeffentlichkeit dahinter eine Verletzung der Staatsgrundgesetze, eine konfessionelle Zurücksetzung: das letzte bureaukratische Ueberbleibsel aus einer absolutistischen Zeit. In dieser Anschauung wurde die Oeflentlichkeit dadurch bestärkt, daß nicht einmal Anselm Freiherr von Roth Schild, der Begründer der Nordbalm, der erste Jude im Herrenhaus, den die Regierung mit Auszeichnungen überhäuft hatte, die Geheimratswürde erlangen konnte. Und als jüngst ein jüdischer Sektionschef zum Christentum übertrat, um sich den Weg zur Geheimratswürde zu bahnen, wurde es gerade zu einem Axiom, daß die Statuten oder die Eidesformel die Ernennung eines Juden ausschließen. Es ist für das Wohl und Wehe des jüdischen Volkes in Oesterreich ganz gleichgiltig, ob es einen Juden gibt, den man mit „Exzellenz" ansprechen muß, oder nicht. Aber nicht gleichgiltig ist die Frage, ob trotz der Staatsgrundgesetze, trotz der durch dieselben statuierten Gleichberechtigung gewisse Titel und Würden, die als Auszeichnungen für staatliche oder militärische Verdienste ins Leben gerufen wurden, von vornherein nur für Angehörige der christlichen Konfession bestimmt sind. Es wäre doch merkwürdig und verfassungswidrig, wenn es in einem konstitutionellen Staate, der allen seinen Bürgern gleiche Pflichten auferlegt, neben gleichen Rechten auch spezifisch-christliche Vorrechte geben würde — selbst auf dem Papier. Ausschließlieh von diesem Gesichtspunkte geleitet, ging ich an die Prüfung der Frage, ob in Oesterreich die Erlangung der Geheimratswürde von der Zugehörigkeit zur christlichen Konfession abhängig ist. Die Beantwortung dieser Frage war keineswegs leicht; die Institution der Geheimräte, ihre geschichtliche Entwicklung und Organisation sind noch bis heute von einem mystischen Dunkel umgeben. Man würde vergeblieh in irgend einem Werke nach einer Aufklärung darüber suchen. Soviel wissen wir allerdings, daß der Geheime Rat heute nicht mehr bei schwierigen Staatsangelegeheiten zu raten, sondern blos bei Hoffestlichkeiten zu repräsentieren hat, daß an Stelle seiner Mitgliedschaft an der „Hofdeputation",oder „ständigen Konferenz" bloß seine Pflicht zum einmal jährlichen Erscheinen vor dem Kaiser und das Recht der einmal jährlichen Teilnahme an einem Hofdiner getreten ist. Der Geheime Rat ist aus einem Staatsrang bloß zum bevorzugtesten Hofrang geworden. Zum Ressort des Oberstkämmerer-Amtes gehört seine Evidenzhaltung und unter Intervention des Öberstkämmerers sowie des Ministers des Auswärtigen, als Minister des kaiserlichen Hauses, erfolgt vor dem Kaiser seine Beeidigung. In den letzten Jahren hat sich der verdiente Archiv- Direktor Dr. Fei In er dem Studium der Zentralbehörden gewidmet und eine Fülle von Urkundenmaterial gesammelt. Leider war es ihn nicht mehr vergönnt, das Material auch zu verarbeiten. Nach seinem Tode hat sich sein Amtsnachfolger, Direktor Dr. K r e t s c h m a y er, dieser Aufgabe unterzogen und unter seiner Leitung erfolgt demnächst die Veröffentlichung eines bis zum Jahre 1749 reichenden Werkes über die „Oesterreichische Zentralverwaltung". Im k. u. k. Hausarchiv hatte ich jedoch Gelegenheit, das ganze bis auf heute reichende Material zu studieren und so wurde ich in die Lage versetzt, bezüglich der konfessionellen Gleichberechtigung in der Geheimratsi'rage zu einem abgeschlossenen Urteile zu gelangen. Für die Erlangung der Geheimratswürde haben nie statutarische Vorschriften oder Bedingungen bestanden. Der Kaiser ernannte die ihm geeignet erscheinenden Personen, die dann den Geheimratseid vor ihm schwören mußten. Dieser Eid hatte bis zum Kaiser Josef II. eine kath ol ische Formulierung. Er bestand nämlich aus zwei Teilen: aus der Eidesformel, die anläßlich der Beeidigung von einem höheren Hofbeamten bloß vorgelesen wurde und die mit den Worten „Alles getreu und ohne Gefährde" endete, sowie aus den sakramentalen Worten, die der Schwörende (Geheimrat) die drei Finger der rechten Hand zum Kruzifix erhebend, nachsagen mußte und die zum Schlüsse lauteten: „So wahr mir Gott helfe, die gebenedeite, ohne alle Mackel empfangene Jungfrau und Mutter Gottes und alle lieben Heiligen". Angesichts dieser sakramentalen Worte konnteu nicht einmal Protestanten zu Geheimräten ernannt werden. Dem liberalen Reformator Kaiser Josef II. blieb es vorbehalten, hier Wandel zu schaffen. Er erklärte sich über Vortrag des Reichskanzlers Kaunitz damit einverstanden, daß die sakramentalen Worte mit „so wahr mir Gott helfe" abschließen. Der weitere Inhalt wurde gestrichen. Dieser alleruntertänigste Vortrag lautete: Allergnädigster Kaiser, Apostolischer König und Herr! Da nach dem allerhöchsten Befehl Graf Jankovich künftigen Samstag um 12 Uhr den geheimen Ratseid abzulegen hat, so muß ich mir zur Richtschnur für diesen und alle künftigen Fälle wegen der Eidesformel die Allerhöchsten Befehle in tiefster Erniedrigung ausbitten. Die hier beygebogene gewöhnliche Formel konnte wegen des Zusatzes von der „unbefleckten Empfängniss und den Heiligen Gottes" nur bei Verpflichtung der katholischen gebraucht werden, und wurden aus dieser Ursache Protestanten gar nicht zum Jurament gelassen. Da aber Eure Majestät

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