Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- IX (1907)
- Issue
- Heft 14 (15.3.1907)
- Date
- 1907-03-15
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Neue Natfonal-Zeitung« Nr. 14 stattfanden und später, ich stets bestrebt war. den diesbezüglichen Wünschen der hohen Regierung zu entsprechen und die der Konstituierung der Stiftung im Wege stehenden Hindernisse zu beseitigen. Soweit ich in dieser Richtung den Anforderungen der hohen Regierung nicht entsprochen habe, geschah dies lediglich, weil ich nach den von mir in jahrelangem philantropischen Wirken, speziell in Galizien gesammelten Erfahrungen, der Üeberzeugung war, daß durch Einfügung gewisser Bestimmungen in das Statut die Erreichung der von mir angestrebten Stiftungszwecke wesentlich erschwert, ja vielleicht unerreichbar gemacht werden könnte. Gerade auch die Art der Zusammensetzung des Kuratoriums ist eine jener organisatorischen Verfügungen, auf welche ich für das Wirken der von mir projektierten Stiftung hohen Wert legen zu müssen glaube und zu meinem Bedauern muß ich die diesfalls von der hohen Regierung gestellte und aufrecht erhaltene Aufforderung als für das dauernde, ungestörte und segensreiche Wirken der Stiftung gefährlich bezeichnen. Nach den von mir gemachten Erfahrungen werden bei allen Stiftungen die Stiftungszwecke am richtigsten getroffen, wenn ihre Verwalter mitten aus jenen Kreisen genommen werden, deren Interesse an der Stiftung und ihrem Gedeihen ein ursprüngliches und kein beordetes ist, wenn ihre Verwalter Männer sind, welche aus ihrem eigenen Leben und Wirken in dem Kreise, dem die Früchte ihrer Mühewaltung zugute kommen sollen, die Punkte genau kennen, an welchen werktätige Hilfe angelegt werden dart und soll. Ich bin weit entfernt davon, nicht anzuerkennen, in wie hohem Grade die Anteilnahme der hohen Regierung an der dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit des Stiftungskuratoriums den angestrebten Zwecken förderlich zu sein geeignet ist und wie sehr durch dieselbe die Wirksamkeit der von der Stiftung ins Leben gerufenen Institute nach außen hin an Autorität gewinnen kann. Diese Erwägung war es auch, welche mich veranlagte, der hohen Regierung sofort die Ernennung eines Mitgliedes im Kuratorium einzuräumen und damit schon einen Statutenentwurf zur Genehmigung vorzulegen, dessen Bestimmungen so geartet sind, daß man füglich die Stiftung nicht nur unter dem normalen Aufsichtsrechte, sondern vielmehr als unter den Auspizien der hohen Regierung stehend bezeichnen kann. — Aber Ew. Exzellenz werden andererseits gewiß nicht verkennen, daß es mir bei Errichtung der Stiftung am Herzen gelegen sein muß, der ins Leben gerufenen Institution nicht nur für die nächste Zeit, sondern auch für künftige, ja für unabsehbare Zeiten eine gleichmäßige, jedem äußeren, dem Stiftungszwecke fernliegenden Einflüsse und so auch allen politischen Strömungen entrückte Führung zu geben und für deren gleichmäßig fortlaufende Erhaltung Sorge zu tragen. Gerade für diese Absicht erschien und erscheint mir aber noch jetzt als der beste, ja, ich muß sagen, als der einzige Weg derjenige, der in dem Artikel XII meines Entwurfes seinen Ausdruck findet, nämlich: das gesamte Kuratorium — vorbehaltlich des daselbst gewahrten Ernennungsrechtes der hohen Regierung im jeweilig eintretenden Falle — durch Kooptation zu ergänzen. In demselben Maße, in dem das von mir zu bestimmende erste Kuratorium die Bürgschaft dafür bieten wird, daß die Intentionen, die mich bei der Errichtung dieser Stiftung leiten, jederzeit zur Geltung gelangen werden, in demselben Maße gibt die Kooptation die Gewähr dafür, daß, wenn der Fall der Ergänzung eintreten sollte, die Berufung von Männern mit ebenso unabhängiger und integrer Gesinnung und eifriger Hingebung für die Sache, als es die ersterwähnten Vertrauensmänner sein werden, platzgreifen wird. In dieser sukzessiven Erneuerung und natürlichen Fortentwicklung des Kuratoriums aus sich selbst liegt für die hohe Regierung und für mich nach menschlicher Voraussicht die Sicherheit, daß die Absichten und Wünsche, denen mein zu gründendes Werk seine Entstehung verdankt, im Schöße dieser Vertretung gewissermaßen als Tradition bewahrt und fortgepflanzt auch in späterer Zeit zur Durchführung gelangen werden. Wenn ich daher an dieser Art der Zusammensetzung und Weiterbildung des Kuratoriums absolut festgehalten und jedem anderen Modus meine Zustimmung versagt haben würde, so dürfte ich wohl hoffen, daß Ew. Exzellenz sich nach der Motivierung meines Standpunktes der üeberzeugung nicht verschlossen haben würden, daß ich einzig und allein im Interesse der Sache handle. Allein ich will gerne aufs neue die Gelegenheit ergreifen, den Wünschen der hohen Staatsverwaltung mein Entgegenkommen zu beweisen und damit, wie ich die feste Hoffnung habe, die Stiftung vor dem Scheitern zu bewahren. Ich bin nicht in der Lage zu akzeptieren, daß die Hälfte der Kuratoren von der hohen Regierung ernannt werde, aber ich erkläre mich bereit, meinen Wunsch, das Kuratorium durch Kooptation ergänzt zu sehen, auf eine wesentlich geringere Majorität zu restringieren und einverstanden, daß in das Statut aufgenommen werde, es sei die Ernennung von vier Kuratoren der hohen Staatsverwaltung vorbehalten. Ich beehre mich, eine in diesem Sinne geänderte Ausfertigung des Artikels XII der Statuten hier beizulegen und habe ich in diesem neuen Entwürfe gegenüber dem mir zugestellten Entwürfe der hohen Staatsverwaltung noch zwei Beisätze aufgenommen, welche mir behufs Klarstellung der zu schaffenden Rechtsverhältnisse notwendig erscheinen. Bei Vorlage dieses Entwurfes zur hohen Genehmigung setze ich voraus, das die hohe Regierung in Aufrechterhaltung der in dem hohen Schreiben vom 21. Mai d. J. zum Ausdruck gebrachten Absicht in die Zahl der erstmalig von ihr zu bestellenden 6 Kuratoren 4 aus der Zahl jener Männer wählen würde, mit welchen ich wegen Eintritt in das Kuratorium bereits in Verkehr getreten bin. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die hohe Regierung, welcher mit der Ernennuug eines Dritteiis der Kuratoren nicht nur die notwendige und gesetzliche Kontrolle, sondern eine wohl mehr als ausreichende Einflußnahme auf die Wirksamkeit der Stiftung gewahrt erscheint, nunmehr mit der Genehmigung des Statuts vorgehen wird und würde ich meinerseits dann ungesäumt zur Konstituierung der Stiftung schreiten. Sollte die hohe Regierung sich jedoch nicht bestimmt finden, diesem meinem Antrag die hohe Genehmigung zu erteilen, dann müßte ich wohl annehmen, daß andere mir nicht bekannte Beweggründe vorliegen, welche die hohe Regierung veranlassen, die Realisierung der von mir geplanten Stiftung überhaupt zu perhorreszieren und müßte ich dann mit Bedauern ein Werk als gescheitert betrachten, von dem ich hoffen durfte, daß es Tausende, heute in Unbildung und Elend verkommende Individuen dem Staate als nützliche Bürger zuführen werde. Ich verharre ... M. Hirsch m. p. (Fortsetzung folgt.)