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Neue Nationalzeitung · 1907-03-15 · Heft 14 (15.3.1907) · p. Seite 2

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
IX (1907)
Issue
Heft 14 (15.3.1907)
Date
1907-03-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2;>Neue National-Zeitung« Nr. darin aus, daß die katholische Kirche durch 18 Virilstimmen, die protestanische Kirche durch „zwei Dignitäre" vertreten ist. Warum geht er denn ganz darüber hinweg, daß auch die jüdische „Kirche" ihre Vertreter im Herrenhause hat? Würde es denn sein Buch entweihen, wenn darin an einer Stelle das Wort „Juden" vorkäme? Oder weiß der hinter den parlamentarischen Koulissen geschulte Verfasser, daß zwar die protestantischen Herrenhausmitglieder als Vertreter ihrer Konfession, die jüdischen Mitglieder jedoch nur als individuelle Persönlichkeiten ernannt wurden? Letzteres ist allerdings teilweise richtig. Der erste Jude, der ins Herrenhaus berufen wurde, war Freiherr Anselm Salomon von Rothschild. Als im .Jahre 1861 zum erstenmale das Herrenhaus einberufen wurde, seheint es die Regierung als ihre Pflicht angesehen zu haben, auch aus der Mitte der jüdischen Bevölkerung eine Persönlichkeit zu berufen und die Wahl fiel auf einen Millionär, auf den Gründer der Kaiser Ferdinands-Nordbahn. Bald, und zwar im Jahre 1869 wurde ein zweiter Jude, Simon W i n t e r s t e i n. der Präsident der Handels- und Gewerbekammer, der nachmalige Baron Winterstein zum Herrenhausmitgliede erernannt. Seitdem erhielt sich die Tradition, daß dem Herrenhause stets zwei Juden anzugehören haben. Auf Baron Rothschild folgte Baron Moriz Königswarter und auf Winter stein Julius von G o mp e r z. Den Sitz Königs warters erhielt Baron O p p e n h e i m e r. An diese Ernennung knüpfte damals das „Fremdenblatt'' den offiziösen Kommentar, daß dieser Sitz für einen Vertreter des Judentums reserviert war. Seitdem wurden noch drei Juden ernannt: der Handelsrechtslehrer Professor Dr. Grünhut, der Philologe Professor Dr G o m p e r z und der Handelskammer-Präsident Alois N e u m a n n. Es folgten keine Kommentare des „Fremdenblattes"; die Regierung legte kein Gewicht mehr darauf, den jüdisch repräsentativen Charakter dieser Herren anzugeben. Sie selbst noch weniger. Dem Judentum nur vermöge des sehr lockern Bandes der zufälligen Geburt angehörig, haben sie es stets vermieden, ihr Judentum im Herrenhaus auch nur durch e i n Wort zu manifestieren. Gelegenheit hiezu wäre genug vorhanden, wenn auch nur während der Debatte über das Hausiergesetz oder den Befähigungsnachweis für das Handelsgewerbe. Da schwiegen die Herren. Am Ende mag es für einen Professor oder Präsidenten peinlich sein, sich in Gegen - wart von Fürsten, Grafen und Exzellenzen für Hausierer und polnische Juden zu erwärmen. So bleibt nun in den Sitzungsprotokollen des Herrenhauses ganz vereinzelt die Judenrede, die Baron Königswarter anläßlich der Debatte über die Regelung der jüdischen Gemeindeverhältnisse gehalten hat. Der Antrag des Komitates Tolna hat darum auch für Oesterreich seine aktuelle Bedeutung. Wohl gibt es im Herrenhause einige Mitglieder jüdischer Konfession, aber man sucht vergeblich Vertreter der jüdischen Bevölkerung. Diese müssen erst ernannt werden und zwar nicht aus den Kreisen der Stubengelehrten, Fabrikanten oder Großgrundbesitzer, die ihre Kinder bereits ge tauft und die mit dem Judentum nichts mehr verbindet, sondern aus der Mitte der geistigen und politischen Führer des Judentums. Sonst könnte jene demokratische Strömung, die für die Beseitigung des Herrenhauses schwärmt, bei der Million österreichischer Juden eine begeisterte Aufnahme finden. L. Debatte im ungarischen Parlamente am 7. März 1907. Auf der Tagesordnung steht die Petition des Komitats Tolnaum gesetzlicheVertretung derisraeli tischen Religion im Magnatenhause. Der Ausschuß beantragt, es möge ausgesprochen werden, daß diesem Ansuchen mit Rücksicht auf die heutige Organisation des Magnatenhauses, wie^der israelitischen Konfession, derzeit nicht entsprochen werden könne. Referent Franz Herrn an führt in der Begründung dieses Antrages aus, daß die israelitische Konfession eine höhere Geistlichkeit nicht besitzt und eine Landesorganisation nicht aufweisen kann, da alle darauf gerichteten Bestrebungen bisher erfolglos blieben. Aber auch die jetzige Gestalt des Magnatenhauses läßt eine solche Vertretung nicht zu. Deshalb empfiehlt der Referent den Ausschußantrag zur Annahme. Samuel Bakonyi ergreift im Namen und im Auftrage der Unabhängigkeitspartei das Wort. (Unruhe und Rufe von den Bänken der Volkspartei: Im Namen der ganzen Partei?) Jawohl, im Namen der ganzen Partei, welche den Standpunkt des Ausschussesn i c h t teilt, und zwar hauptsächlich aus zwei Gründen nicht. Zunächst deshalb, weil sonst leicht der Schein einer Zurückweisung geweckt und dadurch nur jenen Ausstreuungen Nahrung geboten würde, die stets Unfrieden stiften wollen. Der Unabhängigkeitspartei liegt jede Intention fern, die den Frieden zwischen den Konfessionen oder die Rechte irgend einer Konfession antasten wollte, oder die Annahme, daß sie das Prinzip der Rechtsgleichheit für sich nicht als bindend betrachten wollte. Der zweite Gesichtspunkt, der dabei maßgebend war, ist der, daß durch die Annahme des Ausschußantrages die Deutung zulässig wäre, als ob die Partei die im Ausschußantrage als Gründe angeführten Zustände billigen würde. Das Magnatenhaus wird über kurz oder lang tatsächlich reformiert werden und es ist noch fraglich, ob dabei die Konfessionen so weit berücksichtigt werden, daß ihnen eine offizielle Vertretung eingeräumt werden wird. Was aber den Mangel der Organisation der israelitischen Konfession betrifft, so gibt die Petition selbst der Hoffnung Ausdruck, daß die Autonomie dieser Konfession baldigst geregelt werde. Es ist ein großes Versäumnis, daß die Organisation der israelitischen Konfession der Schaffung des Gesetzes über die Rezeption nicht auf dem Fuße folgte und es ist das nur dem Umstände zuzuschreiben, daß diese Konfession wie zur Zeit des Absolutismus nicht als eine einheitliche, sondern als eine zersplitterte bebandelt wird. (Widerspruch bei der Volkspartei.) Redner hält die heutige Gelegenheit nicht für günstig, um sich mit diesem bedauerlichen Zustande zu befassen. Die gesetzliche Regelung dieser Angelegenheit ist auch aus dem Gesichtspunkte der ungarischen Verfassungsmäßigkeit notwendig, damit nicht wieder, wie es unter der verfassungswidrigen Regierung der Fall war, in dieser Beziehung ohne Befragen und Hinzutun der israelitischen Konfession Verfügungen getroffen werden. Den Israeliten muß Gelegenheit geboten werden, selbst jene Wünsche und Forderungen auszusprechen welche bei ihrer konfessionellen Organisation zu berücksichtigen sind, hauptsächlich, ob die Organisation gesondert oder einheitlich erfolgen soll. Das darauf abzielende Memorandum befindet sich übrigens bereits in den Händen des Kultusministers A p p o n y i (Eljenrufe) und die Erledigung desselben wird gewiß nicht lange auf sich warten lassen. Redner gibt seiner unerschütterlichen Ueberzeugung Ausdruck, daß die ungarische Nation und die ungarische Gesetzgebung auch die Verhältnisse der mit den Aspirationen, Wünschen und Ideen der Nation sich identifizierenden Judenschaft im Geiste der Rechtsgleichheit, der Gerechtigkeit und im Sinne des G.-A. XX: 1848 regeln wird- Von dieser Ueberzeugung ausgehend, empfiehlt er im Namen seiner Partei folgenden Antrag:

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