Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 8 (4.1924)
- Date
- 1924-04-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Mein Bauer hatte einen für diese Gegend mittelgroßen freien Besitz; etwa 140 Morgen Land, wozu seinem Vielibesitz entsprechende Wiesen und Weiden gehörten, 3 Pferde, gegen!0 Kühe und 20 Külber, schließlich 8 Schweine von verschiedener Größe. Von seinem Sachbesitz hebe ich nur hervor, daß er Drillmaschine, Grasmäher und Getreideableger besaß, 3 Ackerwagen, einen „Milchwagen", mit dem er seine Besorgungen in der Stadt erledigte, zur „Ausfahrt" einen Dogcart und einen größeren offenen Wagen. Sein Wohnhaus mit Ställen, Böden und Speicher war sehr geräumig. Es gab in ihm ein besonderes Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine „beste Stube", eine große Küche, eine kleine Spülküche, einen kleineren Raum, in dem gegessen wurde und für die Magd und die Knechte je eine Kammer. Den Hof umschlossen eine große Scheune, ein kleinerer Wagenschuppen, das Bienenhaus, Backhaus und Teile des Gartens. Außerhalb vom Hof an der Straße stand noch eine kleinere „Kate", ursprünglich der „Alten Teil", in der aber ein Schneider wohnte, während der Vater meines Bauern sich ein schönes großes Haus im Dorf selbst hatte bauen lassen; der Hof meines Bauern lag außerhalb des Ortes und unsere Äcker fast alle um ihn herum. Der Vater meines Bauern lebte in dem von ihm gebauten Haus als Gemeindevorsteher, seitdem er die Wirtschaft seinem Sohne übergeben hatte. Dieser bekam sie wie üblich als ältester Sohn, als er mit ca. 30 Jahren heiratete. (Mein Bauer war, als ich dort war, etwa 35 Jahre alt.) Die Übergabe der Wirtschaft und die* damit verbundenen Verpflichtungen dem Vater gegenüber — die Lieferungen von Lebensmitteln, Korn, „Zeug" usw., die Bestellung eines einige Morgen großen Gartens, die nur durch drängende Arbeit beschränkte Bereitstellung von Pferd und Wagen zu beliebiger Ausfahrt etc. — sind schon für den Fall, daß der Sohn stirbt und ein Fremder in die Wirtschaft kommt, juristisch genau geregelt. Ein Acker, den der Vater dem Sohne nur verpachtet hat und sein Haus, fallen nach dessen Tode seinem zweiten Sohne, einem Eisenbahnlokomotivführer zu. Auch die „Kate" und ein Torfstich, der ebenfalls dem Sohne nur verpachtet ist, gehören vorläufig dem Vater. Dem Bruder gegenüber bestehen gleichfalls noch gewisse Verpflichtungen in bezug auf Lebensmittellieferung. Das Schwein für den zweiten Sohn mästet allerdings der Vater mit seinen eigenen mit. Für den Vater wiederum ist der älteste Sohn zur Lieferung eines Mastschweines verpflichtet. Mit besonderer Absicht nannte ich den Beruf des einen Bruders meines Bauern. Er hatte noch einen zweiten im Kriege gefallenen Bruder, der Schlächtermeister war. Sind diese Berufe für Brüder eines reichen Bauern noch verständlich, so mutet das Verhältnis zum Bruder seines Vaters merkwürdiger an. Früher war er Besitzer eines schweren Fuhrwerks in der Stadt, jetzt ist er dort Straßenbahnführer. Er kam öfter heraus, um bei uns zu arbeiten. Er half uns beim Torfstechen und später in der Ernte. In dieser Zeit rodete er sich auch Stubben im Walde meines Bauern, um Holz für den Winter zu haben. Er wird vom Bauer, seinem Neffen, wie ein Tagelöhner entlohnt; beim Torfstechen gab ihm der Bauer sogar einmal Geld für Bier auf den Rückweg mit. Bei einem benachbarten Bauer arbeitete der Onkel 116