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Blau-Weiss-Blätter · 1923-05-01 · 3 (5.1923) · page 9

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Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
1 (1923-1924) Neue Folge
Issue
3 (5.1923)
Date
1923-05-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Aus all dem ersiehst Du ungefähr, in welcher Art die Arbeit vor sich geht. Es ist uns natürlich klar, daß Palästina nur in Palästina erbaut werden kann, aber schon das Aufzeigen der Fragen und konkreten Aufgaben, die dort unserer warten, bringt uns das Land näher. Im übrigen .... Bund der Wanderer. Im Nachstehenden bringen wir die Verfassung des 'Bundes der Wanderer von Berlin zum Abdruck und zugleich die Themen, die sich eine der beiden Gruppen des Bundes der Wanderer als Arbeitsgebiet für die nächste Zeit gestellt hat Obgleich wir wissen, daß die Schaffung eines Bundes von älteren Blau-Weißen mur großen Bünden möglich ist, haben wir uns doch zu der Publizierung des Folgenden entschlossen, da wir hoffen, auch den kleineren Bünden Anregung für die Arbeit im Bunde geben zu können. Die Verfassung des Wandererbundes stellt mehr einen Entwurf dar. da es sich in der Praxis zeigen wird, daß nicht alles so durchgeführt werden kann, wie es in der Verfassung steht. Ueber wesentliche Aenderungen soll Bericht gegeben werden. Auf dem Bundestag von Prunn hat der Blau-Weiß die form für seine weitere Entwicklung geschaffen, indem er seine Menschen zur Armee zusammenschloß. Von nun an reichen Glaube und Gesinnung nicht mehr aus, sie waren und bleiben Voraussetzung zur Bildung der Armee. Inhalt ihres Lebens aber ist, Realisierung der Erkenntnis, Umsetzung des Glaubens in die Tat. Diese Aufgabe verlangt, daß jedermann auf seinem Posten stehe. Die Führerschaft bedarf einer stark geschlossenen Wandererschaft. Die älteren Wanderer des Berliner Blau-Weiß geben sich in folgendem ihre Verfassung: Verfassung des Bundes der Wanderer. A. Zugehörigkeit zum Bunde der Wanderer. 1. Angehörige des Bundes der Wanderer sind die Nadelwanderer von regelmäßig über 18 Jahre. Zur Arbeit des Bundes der Wanderer können solche hoch nicht die Nadel tragenden Wanderer zmgezogen werden, die in ihren Zügen bereits verantwortlich arbeiten. 2. Die Mitglieder des Bundes der Wanderer sollen anderen Körperseihaften, wie Führerschaft und Wanderring, in der Regel nicht angehören. B.Aufgaben des Bundes deT Wanderer. Die Aufgaben des Bundes der Wanderer gliedern sich in: v 1. Die wirtschaftliche Arbeit. Sie besteht, in: 3T

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