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Blau-Weiss-Blätter · 1923-05-01 · 3 (5.1923) · page 10

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Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
1 (1923-1924) Neue Folge
Issue
3 (5.1923)
Date
1923-05-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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a) der einheitlich geregelten Durchführung: aller wirtschaftlichen Aktionen: aa) für den Berliner Bund, bb) für den Gesamtbuind: b) in der Vertiefung; des gemeinsamen Wissens von den politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen unserere Aktionen. 2. Die Vorarbeit für Palästina. Sie besteht in: a) der Aufnahme und Unterhaltung der Verbindung mit den Blau-Weißen in Palästina: b) der Vertiefung des gemeinsamen Wissens von den natürlichen Verhältnissen und der politischen, ökonomischen und sozialen Struktur der Bevölkerung . Palästinas: c) der Erfassung und Leitung von Ausbildung und Tätigkeit aller Blau-Weißen in den Berufsgilden. C. Aufbau des Bundes der Wanderer. 1. Arbeitsteilung. Zur Durchführung der verschiedenartigen Aufgaben des Bundes der Wanderer gliedern sich seine Angehörigen in folgende Gruppen: a) Gruppe Wirtschaft. Sie besteht: aa) aus den Bezirksführern und den Bezirksleitern: bb) aus den Steuer-und Altmaterialwarten aller Züge; cc) aus weiteren Angehörigen des Bundes der Wanderer, insbesondere solchen, die kaufmännisch tätig sind oder Nationalökonomie studieren: b) Gruppe Palästina: sie besteht: aa) aus den Sekretären der Berufsgruppen; bb) aus weiteren Angehörigen des Bundes der Wanderer, insbesondere den landwirtschaftlichen und technischen Praktikanten und den Studenten. 2. Arbeitsvereinigung: In der Regel führen die Gruppen ihre Arbeiten getrennt durch. Eine (gemeinsame Sitzung der beiden Gruppen findet allmonatlich statt. Daneben-kann es vorkommen, daß das Thema der einen Gruppe auch die andere so nahe berührt, daß gemeinsame Sitzungen stattfinden. Bei der allmonatlichen Veranstaltung ist •Rechenschaft über die-Tätigkeit der einzelnen Gruppen zu geben. 3. Leitung der Arbeit: In jeder Gruppe hat ein Mitglied der Führerschaft und ein Mitglied des Bundes der Wanderer die verantwortliche Leitung in Händen. T). Die Exekutive des Bundes der Wanderer. 1. Die Exekutive besteht aus den Mitgliedern des Bundes der Wanderer, die mit der Gruppenleitung betraut sind. 3*

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