Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 1 (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Handwerk. Der Beruf kann für den Blau-Weiß aus dem Aufgaben- und Lebensbereich nicht herausfallen, da es für ihn eine Berufsergreifung nach rein subjektiven Momenten nicht gibt sondern Richtmaß der Entscheidung die Notwendigkeiten des Aufbaus Palästinas sind. Wie der Beruf im Blau-Weiß nach objektiven Maßstäben gewählt wird, liegt dem Bunde auch an der Schaffung eines ständig fließenden Nachwuchses, einer Einbeziehung des Berufes in das Leben und die Anschauung unserer Züge und Gruppen. Ganz besondere Möglichkeiten anschaulicher Erziehung zum Palästinaberuf gibt das Handwerk, in einer möglichen Synthese zwischen Ausbildung und Zugleben, in seinen Werkstätten und seinen Handfertigkeitsabenden. Was in dieser Richtung im Blau-Weiß wirkend ist, einzeln in Gruppen, in Heimabenden der Jüngeren und Mittleren usw. soll zusammengefaßt in einem Wettbewerb am nächsten Bundestage zum Ausdruck kommen. Der Plan ist folgender: 1. Werkklassen. Da nach der Verschiedenheit der Arbeitenden auch die Maßstäbe der Beurteilung verschiedene sein müssen, kommen folgende drei Klassen in Anwendung: A. Handwerke'r. (Hierher gehören alle handwerklich Tätigen und die Handwerksgruppen.) B. Handwerkliche Arbeiten der Mittleren. C. Handwerkliche Arbeiten der Jüngeren. 2. Teilnahme an dem Wettbewerb. Zum Wettbewerb zugelassen sind Arbeiten aus jedem Material. Bestimmte Bedingungen auf einen zu erfüllenden Zweck sollen absichtlich nicht aufgestellt werden, sondern jeder soll über das ihm am geeignetsten Scheinende frei entscheiden, mit folgenden Einschränkungen: A. für Handwerker: Sie dürfen nur Arbeiten ausführen, die in den Bereich ihres Berufes fallen, so sind Tischler z. B. von Schlosserarbeiten, Schlosser von Stein- und Tonarbeiten ausgeschlossen. In das Gebiet des Handwerkes gehört auch die Photographie, das Werk- und Freihandzeichnen, das Modellieren, Entwürfe usw. B. Für die Arbeiten der Mittleren und Jüngeren: Sie dürfen nicht Arbeiten darstellen, die zufällig ein Einzelner dank besonderer Begabung hat anfertigen können, sondern müssen von der ganzen Mittleren- bzw. Jüngerengeneration angefertigt werden können. Dabei soll es sich nicht um Handfertigkeitsarbeiten handeln, sondern richtige handwerkliche Arbeiten sollen ausgeführt werden, die späterhin für die Berufe der Einzelnen als — wenn auch sehr minimale — Vorbildung dienen können. 14