Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 1 (1923-1924) Neue Folge
- Issue
- 1 (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2425321-2425322-2425323--1193-2425366- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3. Meldungen zum Wettbewerb: Bis spätestens 1. Juli 1923 sind an das Handwerksamt des Blau-Weiß alle bis zum Bundestag: fertigen Arbeiten anzumelden mit folgender Angabe: 1. Name des Herstellers. 2. Beruf. 3. Bund. 4. Adresse. 5. Kurze Beschreibung des Gegenstandes. 6. Handwerksarbeiten der Mittleren- oder Jüngeren-Heimabende. 7. Termin der Fertigstellung. 4. Arbeitsbericht Bis zu dem gleichen Termin ist ein genauer Arbeitsbericht einzusenden, in dem der Einzelne oder der Gruppenleiter mitzuteilen hat, wie die Arbeit angefertigt wurde (Zeit. Kosten, Material), ferner welche Motive für ihn die entscheidenden waren, und in welchem Sinne er glaubt, mit seinem Anteil dem Wettbewerbe zu genügen. Dem Arbeitsbericht ist der Name und ein kurzes Merkwort beizufügen. 5. Bundestag. Zum Bundestage sind alle Arbeiten mitzubringen und am Ort der Tagung an einer zu bestimmenden Stelle abzuliefern. Die Arbeiten sind mit demselben Merkwort zu versehen, das in dem Arbeitsbericht dem Handwerksamt mitgeteilt worden ist während der Name fortfällt. 6. Preisverteilung. Wir werden an einem Nachmittage alle angefertigten Arbeiten in einem Saale ausstellen und die besten Arbeiten durch ein Kollegium bestimmen und die Preise verteilen lassen. Bis zum Bundestage habt Ihr noch eine reichliche Spanne Zeit so daß jeder Zug zum Gelingen unserer Sache beitragen kann. Alle Anfragen sind zu richten an: Das Handwerksamt des Blau-Weiß. Bundesblatt. Das Bundesblatt des Blau-Weiß, dessen erste Nummer hier vorgelegt wird, ist wie der erste Blick lehrt, nicht als Fortsetzung der seit 1919 nicht mehr erschienenen allgemeinen Blau- Weiß-Blätter gedacht. Die alten Blau-Weiß-Blätter wollten mehr darstellen, als ein Verbindungsmittel zwischen allen Einzelbünden des Gesamtbundes. Diese" beanspruchten gesteigerter Ausdruck des Lebens des Bundes zu sein. Es ist kein Zufall, daß sie in dieser Form fast drei Jahre lang nicht 15