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Jüdische Weltrundschau · 1940-02-12 · 6 (12.2.1940) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Weltrundschau
Volume
2 (1940)
Issue
6 (12.2.1940)
Date
1940-02-12
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE WELT-RUNDSCHAU 12. Februar 1940 Begriffe von jüdischer Ehre, wandten den Blick in die Geschichte und nach Palästina. Die deutschen Juden sind dann in die Welt zerstreut und vertrieben worden, es kamen die Österreicher dazu, denen keine Frist su seelischer l-temnnung gewährt war, dann die Sudeten-Juden, dann die aus Bönnien und Mähren... Wird das Judentum dieser neuen Zerstreu ung standhalten? Gerade in denjenigen Landern, die den Juden am wohlwollendsten gegenüberstehen, ist die Verlockung zum Verschwinden und Untertauchen am grossten. Man überlege, welche Metamorphose darin hegt, wenn ein Junge aus Berlin W. plötzlich in einem südamerikanischen .Staat in eine spanische Schule geht und den (auch nach unserer Meinung notwendigen) 4npassunggsprozess in seinem neuen Wohnlande durchmacht. Alte seine Energien sind beansprucht. Noch mag die Erinnerung an das judische Schicksal nachwirken, aber die neuen Eindrücke sind stärker. Was halt ihn im Judentum? Wer ist dafür verantwortlich? Es ist fraglich, ob es in der ganzen jüdischen Weit heute eine einzige geistige oder geistliche Instanz gibt, die sich das klarmacht; ob es auch nur eine organisatorische Stelle gibt, die die primitivste Pflicht einer Autrechterhaltung des Kontaktes, einer geistigen Leitung, einer „innern Mission" Übernimmt. Das alles sind unaufschiebbare Fragen. Es ist eine falsche Rechnung, sich darauf zu verlassen, dass der Antisemitismus die Menschen zu Juden machen wird. Das hat er hie vermocht. Er macht sie zu Opfern, er verdirbt unter Umständen ihren Charakter, aber er macht sie nicht zu positiv empfindenden, innerlich stolzen und freien Juden. Diese geistige Haltung aber ist in unserer Zeit mindestens so wichtig wie alles Politische. Nicht auf irgend eine Formel kommt es an, sondern um das innerliche Jasagen zum Judentum, auch dort wo kein äusserer Zwang da ist. immer wieder erhalten wir Zuschriften, Lerichte und Privatbriefe aus verschiedensten Ländern, die uns die Dringlichkeit dieser Fragen klarmachen. Die jüdische Geraeinschaft, die ohnedies durch Verfolgungen grausamster Art und durch Beraubung und Ausplünderung geschwächt ist, steht im Begriffe, wertvolle Kräfte zu verlieren, die .sie noch retten kann. Wer aber gibt den Menschen etwas Wirkliches, etwas was wie Brot des Lebens ist? Es ist undurchführbar, immer nur Sendlinge hinauszusenden, die Geld sammeln. Wir brauchen eine jüdische Gesamtveruntwortung. Es wird der Moment kommen, wo jemand für das jüdische Volk autoritativ wird sprechen müssen, und hinter ihm müssen überall wo Juden wohnen, Kräfte fühlbar sein, die seinen Willen stärken. Von dieser jüdischen Instanz aber müssen auch Fäden ausgehen, die die Zerstreuten verbinden, ihnen Nachrichten bringen und Material zum Denken, die jedem das Gefühl geben, nicht allein zu stehen und eine Verpflichtung gegen das Ganze zu haben. Auch der Entfernteste müsste verstehen, dass Jude-Sein m e h r ist als eine Last und ein Hindernis — dass gerade das furchtbare Sehickaal zur Selbstbesinnung verpflichtet und vor dem Untergang im Materialismus bewahren sollte. Alle Anstrengungen müssen gemacht werden,! um eine solche jüdische Instanz zu schaffen. Es gibt nur zwei Zentren, die dafür in Frage kommen, Amerika und Paliistina. Wenn sieh die technischen Schwierigkeiten überwinden lassen, dann wäre es ein bezwingender Gedanke, dass von J e r u s a 1 e in die mahnende und tröstende Stimme an die ganze jüdische Welt hinausgehen soll. Es dürfte keine Stimme der Parteiung oder der |>olitischen Schlagworte sein, sondern die Stimme des Gewissens, die den Ernst der Zeit in sich trägt und an das Tiefste im Menschen appelliert. Palästina könnte ein ,,geistige« Zentrum" für die Juden sein, neben dem allen, Kolonisationspläne, verschoben DIE FLUCHTLWQE IN ENGLAND D«r britische Innenminister Sir John Anderson erklärte im Unterhaus, dass seit dem 1 September 1939 (rlh. also seit Kriegsausbruch) 1200 Flüchtlinge Großbritannien verladen haben. Die Auswanderung; weiterer in England untergebrachter Flüchtlinge «ei eingeleitet. Die britische Regierung habe aber die Pläne einer Absiedlung grossen Stils In Kolonialländcrn derzeit aufgegeben. Auf der anderen Seit« »ei es wünschenswert, während der Kriegszeil, «ich der Dienste i dieser Flüchtlinge zu bedienen. Viele von ihnen «hätten sich bereits für irgendeine Form von | Kriegsdienst oder technischen Dien*t gemeldet, i Der Re*t der in England befindlichen Flüchti linge wird von freiwilligen Wohlfahrtsorganisa- | tionen erhalten, die seit 1933 fünf Millionen Pfund i dafür ausgegeben haben, aber unter den Kriegs- | Verhältnissen die notwendigen Beträge nicht | immer aufbringen können. Die Regierung habe! daher beschlossen, eine Beihilfe zu I e i s t en, j indem sie die Hälfte des für das Hilfswerk aus- I zugebenden Betrage» beisteuert bis zur Höhe | einer Monatsausgabe von höchstens 27.000 Pfund. Die Bereitschaft der englischen Regierung, jsieh un den Ausgaben d*s Flüchtlingswerkes zu j beteiligen, muas dankbar begrübst wer-? jden. Auch die holländische und belgische Rej gierung haben bekanntlich bereits sich in gross- [ zügiger Weis« an der Erhaltung der in diesen | Ländern internierten Flüchtlinge beteiligt. Im I Grunde ist es eine ahsurde und nur aus den besonderen Zeitbodlngungen erklärliche Situation, j dass Tausende arbeitsfähiger Menschen durch reine Wohltätigkeit erhallen werden .müssen, weil nach den betreffenden Gesetzen der Länder infolge der dort herrschenden Arbeitsverhältnisse kein Ausländer ohne besondere Erlaubnis arbeilen darf und die betreffenden Flüchtlinge zwur In Form eines Asyls, um ihnen das Entkommen aus der Hitler-Holle zu ermöglichen, aufgenommen wurden, aber unter der Bedingung, das* sie einer Beschränkung' u<er Freizügigkeit unterworfen werden und keinerlei wie immer geartete ErwerbstäUgkeit ausüben. Die Vorstellung, dass der Aufenthalt in den betreffenden Ländern nur: ein vorübergehender sein soll und dass die Wei- \ terwnnderung bald angetreten wird, hat »*ch in- , sofern als trügerLsch erwiesen, als infolge des i Krieges die Weiterwanderung noch schwerer ge- \ worden ist als sie schon vorher war. Jetzt hat! die englische Regierung offiziell mitgeteilt, dam! die Koioniaationsplftne, von denen vor; dem Krieg vage die Rede war (z.B. in Britisch Guayana), zunächst aufgegeben worden sind. Diese Pläne hatten leider niemals grosse Chancen und erwiesen #ich nach Untersuchungen als Irreal Die Weierwanderung aus England ist. durch cie Erschwerungen der Einwanderung nach Palästina behindert, das bis zu Kriegsbeginn — und sogar noch in dem ersten Halbjahr de« Kriege» — einen hervorragenden Plaut in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingen einnahm (Palästina steht in dieser Beziehung an zweiter Stelle unmittelbar nach USA). Die* alles mach: es unerläßlich, da#» die betreffenden Menschen in ihrtsn bisherigen Aufenthaltsländern länger bleiben ab vorgesehen. Die jüdischen Organisationen können aber die Kosten diese« Aufenthalts nicht unbegrenzt tragen. Die Ausgabe solcher Unsummen a fond per du, lediglich für unproduktive Konsumzwecke, überschreite* die Möglichkeit jeder auch noch so reichen freiwilligen Organisation. Hier muaw der Staat eingreifen. Man könnte auch noch daran erinnern, dasa selbst die wohlhabenden Juden heute nicht mehr so grosszügig wie früher su charitativen Geldsammlungen beitragen können, weil infolge der hohen Kriegssteuern ihre finanzielle Bewegungsfreiheit gegenüber früher sehr beengt ist. Mit besonderer Genugtuung begrüssen wir die Erklärung des Innenministers, dass in steigendem Masse die sich meldenden Flüchtlinge für dsn nationalen Dienist in Engtand eingesetzt werden. Dadurch werden diese Menschen von der unerträglichen Last des erzwungenen Mü&sigganga befreit und wird ihnen die moralische Genugtuung einer Gegenleistung für den Empfang ihres Lebensunterhalte« gewährt; überdies haben sie Gelegenheit, ihrem Gastland durch ihre Dienste den Dank abzustatten für die Gewährung eines Asyls in grösster Not. Das deutsche Diebs-Recht Aus Holland wird uns geschrieben: In einem der letzten Hefte der Zeitschrift „Deutsche» Recht" wird ein charakteristischer Artikel veröffentlicht, aus dem hervorgeht, in welcher Weise in Deutschland jeder Begriff von Recht geschwunden ist. Für das Nazi-Reich ist Recht nur eine beschönigende Bezeichnung für die alltäglich gewordene Dieberei. In dem Artikel heisst es u.a.: „Auf jüdischv Grundstückseigentümer findet die Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken vom 22. Dezember 1938 regelmässig keine Anwendung. Die Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken v. 22. Dez. 1938 (RGBl. I. 1905) .sieht zwar nicht ausdrücklich vor, dass ihre Bestimmungen auf Juden keine Anwendung finden sollen, ihre Anwendung ist aber um»* nationale** Rücksichten grundsätzlich für Juden nicht zuzulassen. . Die Verordnung darf im national-sozialistischen Staate nicht allein von dem Gesichtspunkte aus betrachtet werden, wie sie am besten den privaten Interessen von Gläubigern und Schuldnern dient, sondern sie hat, ebenso wie das Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse v. V. Juni 1933 (RGBl. 1. 1331) und wie das Schuld-Bereinigungs-Gesetz in erster was es sonst noch in der Vorstellung der Juden ist. Denn letzten Endes wird die Bedeutung Palästinas, auch des Zionismus, auch des Judentums, nicht von dieser oder jener neuen Fabrik oder von einem neuen Wirtschaftszweig bestimmt werden, so wichtig all dies fraglos ist, sondern die Geschichte wird einst fragen nach dem W o r t, das von hier aus das jüdische Volk gesprochen hat in einer Zeit, wo die Welt ratlos geworden war und nach einem Wort dürstete. Linie seine Bedeutung für die Volksgemeinschaft im ganzen (JFG 19, 14). Aus der nationalen Bedeutung der Verordnung folgt schon, dass sie grundsätzlich ,iu:ht dtrn Schutz von Juden bezweckt, welche aus der Gemeinschaft des deutschen Volkes und aus der nationalen Wirtschaft ausgeschlossen werden sollen (Das wird im Hinblick auf die einzelnen zur Ausschaltung der Juden ergangenen Gesetze näher dargelegt). Insbesondere .soll das Judentum in absehbarer Zeit seinen gesamten deutschen Grundbesitz hergeben, und zwar gemäss einer allgemeinen Anordnung, wie sie nnch dem Durchführungserlass vom 8. Februar 1939 zu erwarten ist, sobald die Entjudung der gewerblichen Wirtschaft einen gewissen Abschluss gefunden hat. Danach wird also der jüdische Eigentümer, dessen Grundstück jetzt schon durch die Verordnung vom 3. Dezember 1933 im staatspolitischen Interesse besehlagnahmeähniieh (!) erfasst und sichergestellt worden ist, sein Recht in absehbarer Zeit verlieren. Auch dies steht der Anwendbarkeit der Verordnung auf Juden entgegen. Nur wenn die Überführung des Grundbesitzes in arische Hände unmittelbar bevorsteht oder bereits im Gange ist, mag. wenn der Grundstückserwerber einen Teil des Kaufpreises durch Übernahme einer bestehenden Hypothek belegen will, noch zu Zeiten de» ICigentums des Juden eine Regelung nach der Verordnung v. 22. Dez. 193$ zuzulassen sein i amtliche Begründung vor Paragraph i, letzter Absatz"i. Denn dann wird nicht dem Juden, sondern dem arischen Grundstückserwerber geholfen." Diese „Rechtsausiassungen" werden hoffentlich bald einem Museum juristischer Kuriositäten einverleibt werden. Das in Braiislav a (Pressburg) erscheinende deutsche Blatt „Grenzbote" fordert von der slovakischen Regierung die Errichtung eines Jüdischen Bezirkes in der Tatra als Vorbereitung für die Überführung der slovak Ischen Juden in das Lublmer Goblet.

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