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Jüdische Weltrundschau · 1939-08-04 · 21 (4.8.1939) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Weltrundschau
Volume
1 (1939)
Issue
21 (4.8.1939)
Date
1939-08-04
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 21. 4. VII!. JÜDISCHE WELT RUNDSCHAU seit« Autonome Bezirke in Palästina bei der Ju^rnd-% II jiih V< n Dr. Elias Aik lhu(* Vorbemerkung.' Im Kampf £<••<, n das MacDonald'schc VVVissbuch stehen fwei Tatsachen in Vordergründe: 1. Die muH ./-ho Regierung hat keinen festen Plan ,' zur I>i*»iiir; de* Palästina-Problem*.. 5?o erklären «irh ihr zielloses Schwanken und ihre Widerspruchs vollen Massregeln. Dalfour-Deklaration — Weissbuch von!f»30 — MacDonald-Brief Peel-Outachton (Teilung der; Landes mit selbständigem Judenstaat die einzig mögliche Lösung) - Woodhead-Gutaehten (Peci-Plan undurchführbar) MacDonalds Weissbuch, da« alle bisherigen „Grundsätze" umwirft und eine jüdische Lösung unmöglich machen will. 2. Wh dir Juden haben keinen festen Plan zur Ufr »ung de«* Palästina-Problem». Das war ihre grösste Schwäche, als sie zur Londoner (der nationalen Verwaltungen (». u.). Sie bestimmen seli st | I'mfang und Art der Einwanderung, sin'l aber auch dafür | verantwortlich, dass die durch die Einwanderung ent- I stehenden Ausgaben von den nationalen Verwaltungen; gedeckt werden und keine Mittel des Gesamtstaafe» für sie in Anspruch genommen werden.; Die Einwanderung von J u d e n in die am h i s c h e n! Kantone und von A r a h o r n in die j ü d i s c h e n Kantone ist von der Zustimmung der nation: *cn Verwal tu fingen, abhängig.! Die Einwanderung in <iie Uefficry reien (Negew und Jordantal) ist von j der Mandatsregierung abhängig.! Die Einwanderung in die gemischten Kantone; unterliegt den gleichen Bestimmungen wie jetzt die Ein-! Wanderung in ganz Palästina, d. h. den Mandatsbestim- : mungen. Die Bi«,nenWanderung zwischen den nationalen Kanngs-Länd — der Erlaubnis Konferenz gingen. D e Juden konnten keine klaren Vor........^ aehlägc machen, wie sie sich eine Regelung des Verhaltj mnen"und den gemischten Kantonen ist für »aiastinennisses zwischen Juden und Araber in Palästina denken , 8i!<cnc Staatsbürger in beiden Kichtungen frei/ Für andere und erleichterten dadurch MaeDonald seinen Angriff auf j ,Vraoncn jst sic von der Zustimmung der Mandatsregiedie Grundlagen des Zionismus.! rung bzw. der nationalen Verwaltungen abhängig. Auch jetzt im Kampt gegen aas Weiasbuch ist unsere' stärkste Waffe ein positiver Vorschlag, der an j If. E i n b ü r g e r u n g. Stelle des Weissbuches eine bessere Lösung setzt. Ein j Die Einbürgerung erfolgt nach den gleichen Grundaolcher Vorschlag soll die bestehenden Reibungen ver-| »ätzen wie bisher (nach zweijährigem Aufenthalt in Pamindern. nichts unwiderruflich festlegen und einer IcUnf-(lästina). tigen natürlichen Entwicklung der Dinge Raum lassen, j Staatenlose können in den nationalen Kantonen nach Ich gebe im folgenden das real gedachte Schema einer'einem Jahr eingebürgert werden. „Kantonal - Verfassun g", das heisst der Schaf-; In Palästina geborene Personen können jederzeit die fung autonomer jüdischer und arabischer Bezirke. Dieser Einbürgerung verlangen; ebenso solche Personen, die ins- /;.»! /• r'-tc.ol vi;; rrt t;'itt> * f.; /. "bi n'Hrhm'Ar Awn>>-»rph»t'>>naithi' rnffh.n'ht'H flarh.ichornt-Ctil (r r i n n nl unt h X. aul'r 'oumif n htit. i Jti-n n iUrht t> habrn <),■!> Inlvii hUcb luh ffun H'rir n '/ »-IM i ' ..M um dio auf ttnm h n in F u r m ihr <t<t u Dio t m/dnrr ,1fr .titfh'ttrhtr. Die in den g e m l s e h t e ri G e i» l e t e n aufkommenden Steuern werden zur Haltte der Zentralv^rwaltung für ihre Zwecke ubergeben; die andere Hälfte wird den nationalen Kurien der gemischten Gebiete zur Bestreitung; ihrer Ausgaben überlassen, und zwar im Verhältnis ihre» Aufkommens von Juden oder Arabern. Plan liegt in der Linie der ausgezeichneten Ausführungen von Lichtheim (Nr. 18 der „J.W.E." vom 14. 7. 1939), ohne sich unwiderruflich auf Staatsgrenzen festzulegen Dieser Plan wurde von der Partei „Achdut Haam" innerhalb eines Memorandums schon v o r der Londoner Konferenz der Exekutive vorgelegt. Aber er seheint mir auch jeizt noch und gerade jetzt von höchster Aktualität «u acin. A. DIE KANTONE \ Es werden drei Klassen von Kantonen geschaffen: 1. sechs jüdische Kantone, 2. sechs arabische Kantone, 3. vier gemischte Kantone. Ausserdem wird der Negew einschliesslich des Toten Meeres und des Jordantales als Regierungsland unter direkter Verwaltung der Afar.datsmacht besonders konstituiert. - I. Die Jüdischen Kanton e. (Sie sind besonders klein gewählt wegen ihrer dichten Bevölkerung, die durch Zuwanderung noch erheblich wachsen wird.) x 1. T e 1 - A v i v und nächste Umgebung, ca. 170 000 Einwohner, davon etwa 5000 Araber und Deutsche. 2. Rechowoth und südliche Kolonien, ca. 40000 Einwohner, davon etwa 10 000 Araber, Die südlichsten Kolonien müssen leider herausgelassen wer- - " den, da* wir sonst zuviel Araber mit hereinnehmen müssten Ii e g i s ' a t i v e C o u n eil f Ii r d n •? g n n /. e L a n d. gesamt, wenn auch mit Unterbrechungen, länger als drei! Jeder Kanton wählt zwei Vertreter, in den gemischten Jahre Ln Palästina ansässig gewesen sind. | Kanton« n ji ein« n >udeu und i inen At aber Km den IH. Land kau f.; Negew /v,t \ \on uer Kifju-iung ht stimmte engli1« h( Beamte. Der Legislative Council benteht also aus ltt Juden, 16 Arabern und zwei Regierungsvertretern. Vorsitz: eine von der Regierung im Einvernehmen mit der Mandatskommission ues Völkerbundes bestimmte Persönlichkeit. Das wichtigste Organ des L, ('. ist ein gerneinsamer Aussehuss der Juden und Araber, der alle (ic^etzesanträge vorberiit und von sich aus Initiativanträge stellen kann. Landkauf ist im jüdischen Bezirk für Juden frei, hwi-; gekehrt im arabischem. \ In den gemischten Kantonen isr er für beide Nationen j frei, mit Wahrung der Rechte der Pächter, j Im Regierungsiand ist Landkauf für Private überhaupt verboten. An Gesellschaften des öffentlichen Interesses S ist langfristige Verpachtung zulässig. Darüber entschei-i det die Llandatsregierung. IV. Verwaltun g. Palästina wird in »der „Gebiete" eingeteilt: 1. ein jüdisches Gebiet, Hauptort. Tel-Aviv, 2. ein arabisches Gebiet, Hauptort T"ablusr 3. ein nördliches gemischtes Gebiet, Hauptort Haifa, 4. ein nördliches gemischtes Gebiet, Hauptort Jerusalem, von dem au i auch der Negew verwaltet wird. An der Spitze jedes Gebietes steht ein Gouverneur, Für das jüdische Gebiet ein J u d c, für das arabische Gebiet ein Araber, für die gemischten Gebiete Engländer. Die zentrale Verwaltung wird, wie bisher, auf Grund des Mandates ausgeübt; Sitz: Jerusalem. Die Beamtenschaft der nationalen Gebiete wird aus der betreffenden Nation entnommen in den gemischten Gebieten nach den bisherigen Grundsätzen. Die ein- Unter- Petach Tik-wa, nördlich bis zur Linie Herzlia , Kalkilie. ca. 40 000'Einw., davon ea, 8000 Araber, i «einen Kantone sind nur verwaltungstechnisch. Natania, nördlich bi» zum Nahar lakanderum,' abteiiungen. ca. 15 000 Einwohner, davon etwa 6000 Araber. j Die nationalen Gebiete erhalten weitgehende Chedera, nördlich bis einschl. Athlith, ca. 30 000 \ Selbständigkeit in ihrer inneren Verwaltung und der Ge- Einwohner, davon etwa 8000 Araber. Emek, ca. 25 000 Einwohner, davon etwa 5000 Araber. Insgesamt Im jüdischen Kantons-Gebict : 330 000 Einwohner, davon: 288 000 Juden, 42 000 Araber. II. Die arabischen Kantone. 1. Jaffa mit Ramie, ohne Ludd, ca. 130 000 Einw. 2. Gaza Küste bis ca. 20 km südlich Jaffa; ca. 80000 Einwohner mit ca. 2000 Juden. 2. Hebron bis südlich von Bethlehem, ca. G0 000 Einwohner. 4. Tulkerem ca. 50000 Einwohner. 5. Nablus ca. 60 000 Einwohner. 6. D j e n i n ca. 40 000 Einwohner, Insgesamt im arabischen Kanton s-G e b i e t: ' 420 000 Einwoh.ier, davon etwa 2000 Juden. III. Die gemischten Kantone: 1, J : r u s a 1 e m mit Bethlehem und Ramallah 2fjl0 00O Einwohner, darunter 70 000 Juden, ü. Haif staltung ihres Budgets. Die Aufnahme äusserer Anleihen unterliegt der Genehmigung der Zentralregierung. Sic haben eigene Polizei (evtt. eigene Wehrorganisationen), eigene Schulen, eigene sanitäre und soziale Einrichtungen. Sie haben das Recht zur Ausschreibung von Steuern und zu ihrer Aufbringung durch eigene Steuer-Organisationen. Die Steuern der nationalen Gebiete werden nur für diese selbst verwandt. (Über die Steuern in den gemischten Gebieten s. u.). Die Z»; 11 e von Tel-Aviv werden für das jüdische Gebiet eingehoben, die von Jaffa für das arabische. Die Zölle von Haifa und von der Eisenbahn werden zu je einem Drittel für das jüdische, das arabische und das gemischte Gebiet verrechnet. Das Zollsystem ist für das ganz«? Land einheitlich. Doch haben die nationalen Gebiete das Recht, im Einvernehmen mit der Mand Jsregierung Veränderungen In einzelnen Positionen des Zolltarifs durchzuführen, die für die Häfen von Tel-Aviv bzw. Jaffa gelten. In Haifa werden sie bei den Waren je nach ihrem Bestimmungsort erhoben. ...... _ , Eisenbahn, Post und Telegraph und Telephon bleiben e ™ltAkkou umJ Küste bis Ras en-wa*ura,: m der Verwaltung der Zentrairegiemng. Die Erträge _ 480 000 Einwohner, darunter 60,000 Juden j werden wie oben die Sleuern gedrittelt. 3. Tibenas mit Nazareth und Bet Schau, ca. 60 000; Einwohner, davon 13 000 Juden. j V. V ertretun g. 4, Safed mit Nord-Galiläa, ca. 55 000 Einwohner,! 1. Die nationaien Gebiete wählen jedes ein Pardarunter 10 000 Juden. Uraent und eine Exekutive. Das Parlament hat auch das Recht zur Genehmigung und Kontrolle des Budget s. 2. In den gemischten Gebieten wählen die beiden Nationen getrennte Kurien. Diese verwalten die kulturellen und sozialem Angelegenheiten, Ihr wichtigstes Organ ist ein gern e i u s a m e r A ü ssch uss beider Kurien, der die gemeinsamen Angelegen^ heilen behandelt (öfhmiiiche Arbeiten, Fachschulen, Handel und Industrie, gemeinsame Stellung gegenüber der Regierung, etc.). Die nationalem Kurien haben das Recht zu Gesetzesvorschlägen an den Legislative Council (3. xi). Für Schulen und sonatige kultureile Einrichtungen können die nationaien Kurien der gemischten Gebiete mit den nationalen Gebieten zusammenarbeiten. Näheres über Wahlmodus, Kompetenzen und Organe des L. C. ist hier nicat notig auszuführen. Nach lunf Jahren wird die Kantons-Einteilung und die Kanton-Verfassung von der Regierung und dem Völkerbund a u f ihre Zw e e k m a s s i g k e i t n a c h - geprüft. Zu dieser Zell, hat jenes der beiden Volker Anspruch auf die Urnwandlung eines; emischten Kantons; in «Mn^n nationalen, wenn «eine Angehörigen mehr ftla 80'y. der Bevölkerung'- des Kantons ausmachen. Nachbemerkung: Duner Plan gibt eine ( tu rgangsregf jung Seine Vorzüge sind klar. 1. Er gibt zum ersten Mal eine reale Vorstellung, wie Palästina gestaltet werden kann. 2. Das englische Mandat bleibt für absehbare Zeit erhalten. Seine Durchführung wird bedeutend erleichtert.'' 3. Die strategischen und imperialen Interessen Englands sind voll gewahrt. 4. Das Verhältnis von Juden und Arabern wird seiner Schärfe entkleidet. Von einer Beherrschung des einen Volkes durch (Jas andere kann jetzt und später nicht mehr die Rede »««in, 5. Dan Problem der Einwanderung verliert seinem Kampf Charakter. Die jüdische Einwaderung wird von den Juden selbst, reguliert, aber sie bedroht die Araber nicht mehr. Die Fassungskraft des Landes wird selbstverständliche Grundlage der Alijah. ti. Die Juden behalten weite Möglichkeiten der Ausdehnung ihres Werkes, ohne die Araber zu bedrohen, 7. Beide Völker werden allmählich zu politischer Verantwortung und Selbständigkeit erzogen, 8. Für die zukünftige Gestaltung Palästinas bleiben alle drei Wege offen: a) hinationaler Einheitsstaat, b), zwei getrennte Staaten, c) Föderativ-Staat. Der Plan verträgt zahlreiche Änderungen in Einzelheiten. Er ist deshalb eine gute Grundlag* J für fruchtbare V e r h a n d 1 u n g e n. Das Fliichtlings-ProWem Insgesamt i ai gemischten Kantons- Gebiet: - 85 000 Einwohner, davon 332 000 Araber, ■ t 153 000 Juden. |V. N c g e w und Jordsr.tal (Regie.rung«landi. ca, 100 000 Einwohner (einschl. Beduinen). Für das ganze Laud gerechnet: 1345 000 Einwohner, darunter: 902 000 Araber, 443 000 Juden. B. DIE KANTONALE VERWALTUNG I. Eiuwanderun g. Für die nationalen Gebiete (jüdische und arabische) liegt die Kontrolle der Einwanderung ixx der Hand i^rri Leitartikel aus- «. Uhu Blalt wuri Koosev»-it fi.i da* i durrh die J^irijutch- <; „New York Tj.fM.V r;<:fi»ast;ileh In »'i ftthrlich mit «!«>r 'unc d*r r i u r h t l s n \ digt da* warrnc lintere»»« a*.« FruHidcn!« \M* difser UiiglUc/klicJum und »ehrfib». da» l«nd-l'luehttou<«f gviiehafffne l'rohlf/n i.b'nttrig« dit <;r<in- ■u-n von R.«ä.» und Kclijfion. NVw Vork Tiiiif.s" j». hliesuit ihn?« Artikel wie' folgt .W«rw» dl« Welt rtieht cintit r. <• b « n jir;i u rn findet lur dt*- »um huid^ asi-* dem FU-li h Au»KtstOÄsenen In denj^niKrtn Tciltn d«r Weit, die noch von d^ri D«mOl;tbtien bi:herrH<:|tit w«rd«n, wie lange wird dann die Freiheit |WM-h finen■ L«btinj»raurn haben? Üif l/>Mdo/i«r ..Times" betuml wich in einem ..Hilf« für Flut hthng-c* botiUltcri au»fubrln b<-n I.eitart»ktd mit d«c Fiuai'iinMflfrafoC: nr,l «;»*^%tr«-deht die Bedeutung der von ihr M:iK langem «;tdord«rtei'i unmittelbar««! Ii « g » » r u n % s - i-ilfe, dt« (MiamberlaiH :-*ng«k^iidij(t hat. Kx wäre zweeklo« zv warter», schreibt da« Blatt u a, obwohl man vielleicht hoffen darf, das« «me Zoit kommt« wb«d. in d*-r di« d*-ut«.ha i:<«icrur,K die Ütru^a der Verfol«uriK mildern und praktiachi bei d«r Durchführung der von ihr selbst proklamierten Politik, die Flüchtling« loszuwerden, mithelfen wird. DU} K«* gierungen sind offenbar berufen, jetzt zu b .-Klein, wenn ihre Sympathie wirksam werden «oti.

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