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Jüdische Weltrundschau · 1939-06-09 · 13 (9.6.1939) · p. Seite 9

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Journal
Jüdische Weltrundschau
Volume
1 (1939)
Issue
13 (9.6.1939)
Date
1939-06-09
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 13, 0. VI. 1639 JÜDISCHE WELT-RUNDSCHAU Seite % mhasten. Die Selbständigkeit werde also der arabischen Mehrheit gegeben und der tn errichtende Staat werde ein arabischer Staat «ein. Wiederum spüren die Verfasser des Wpiasbuchejt, daas ihre Interpretation etwas gezwungen ist und einer wirklichen Kritik nicht standhält, und fügen hin?.u: „Auch ohne diese ausdrückliche (?) Verpflichtung würde S. M. Regierung das Verbleiben der Bevölkerung Pnlästinas unter einer ständigen Mandate-Vormundschaft al« eine Handlung ansehen, die im Gegen ah U zum gan?.en Geiste des MandatJ*systems steht". Wieder bedienen sich die Verfasser des Websbuches einer kleinen List und fügen ein winziges Wo:*. ..ständig" hinzu, da* niemals gefordert worden ist, um der Verfälschung1 des Mandats eine mehr faire Form zu geben. Der naive Leser wird, vor die Wahl zwischen Gewährung der Selbständigkeit und «wischen einer ständigen Vormundsrhaft g« «teilt, sicherlich davor zurückschrecken, Palästina eine /itändige Mandats- Vormuiidsehaft aufzuerlegen. Diese List ist jedoch zu durchsichtig. Wer hat jemals behauptet, dnss Palästina ständig Unter dem Mandat bleiben »oll? Wenn die Mandatsregierting das Mandat Und die mit «hm verbundene Herrschaft über Palästina so schnell wie möglich aufgeben wäll, hat sie das in der Hand. Irr. Weissbuch kann mnn jedoch Hrhwerlieh ein wirkliches Zeichen für diese Absicht finden. Das Weissbuch erklärt jedenfalls mit klaren, unzweideutigen Worten, daws in den nächsten 10 Jahren in Palästina die englische Herrschaft aufrecht erhalten bleiben soll, und es gibt, keine klare eindeutige Erklärung, dass dj<" Mandatsregierung nach Ablauf der 10 Jahre das Land Verlassen wird. Im, Gegenteil,: es besteht eine klare Weisung, das«» 8. M. Regierung bereits haute der Meinung ist, das.«? möglicherweise nach 10 Jahren dio englische Regierung im Lande bleibt, und wenn sich die.se Herrschaft nicht allein auf Macht .stützen wird, die einzige juristische Grundlage dieser Herrschaft, die internationale Autorität hat, Ist die Autorität, des Mandats im Auftrage des Völkerbundes. Der Vorsitzende der Mandatskommission hat bereits (im August 1937) entschieden, „dass es niemandem einfallen könne, das» in der Ober-; K0Wrsze.it von dem gegenwärtigen Regime zu einem neuen Regime Palastina vollständig? nach der Willkür der Man-! datarmacht beherrscht werden solle. Wenn das Mandat ] verschwinde, bevor irgendeine internationale Neuregelung ftchAftipcn und weist nach, dass die meisten dieser Formulierungen in Bezug auf di« üb*frgttngs;eit hauk unklar. Verschwommen und widerspruchsvoll .«und1. Er fahrt dann fort:) In all diesem verworrenen dunklen Nebel von Stufen, Kr« wägungen und Umständen, die von Zeit Xil Zeit nach dem Gutdünken S. M. Regierung festgelegt werden sollen, ist es schwer. Antwort auf?lne Frage zu finden: Was hat diese ganze Wortmacherei mit „Organen der Selbstverwaltung" r,\ tun? Die Departmenfsleiter werden nicht von den Rewohne n des Landes gewählt werden. Sie wenden niemanden vertreten. Sie werden von tler Regierung, vom High CommlHstoner c ler von seinen Mitarbeitern e r n a,n n t werden. Sie werden durch britische „Ratgeber" unterstützt und vom High Commissionor „überwacht" werden. —- Wo biribt da die .Selbstverwaltung" in der t'bergangsperlodc? Die Klärer der neuen Politik haben aus Irgend welchen Gründen davon abgesehen, auf diese Frage eine Antwort zu geben ... Aber wenn man meinen sollte, sie hätten das vergessen, so täuscht man sich: ,./>» difsrin Stadium macht S. M, Regierung keinerlei Vorschlag über die Errichtung einer gewählten gesetzgebenden Körperschaft. Trotzdem würde S. M. Regierung in einer solchen gewählten gesetzgebenden Korpersch ft eine entsprechende konstitutionelle F.ntwicklung sehen, und n'niti die öffentliche Meinung in Palästina in Zukunft zum Ausdruck bringen sollte, dass sie für eine derartige Entwicklung sei, wurde S. M. Regierung ben it sein, den nötigen Apparat aufzubauen, wenn die örtlichen Verhältnisse das gestatten werden '. Die sogenannte „Selbstverwaltung" Daraus folgt das« S. M. Regierung überhaupt nicht davon überzeugt ist, claaa die öffentliche Meinung im Lande für eine gewählte gesetzgebende Körperschaft eintritt; sie denkt deshalb Im gegenwärtigen Stadium nicht an die Errichtung einer derartigen Körperschaft und sie« verpflichtet sich auch durchaus nicht, sie späterhin in einer bestimmten Zeit zu errichten; sie verspricht lediglich die Ernennung palästinensischer Beamter, wie wie sie auch bisher schon vollzogen hat, nur das« diese Beamten den neuen Titel Departementsleiter eingeführt sei, verliere Gross-Britannien das Recht, auf j erhalten sollen, obgleich diese Departementsleiter einem briti Grund dessen es in Palästina herrsche. Wenn das Mandat | sehen Ratgeber unterstellt und an die Anweisungen des High fortdauere, selhxt «7.«r ein jpbergang.sregime, dauere e.n mit : Commir vioners gebunden sein werden. Worin wird »ich also »llen seilen Verpflichtungen fort". j vom Standpunkt ff der Selbstverwaltung jenen Benime von Die Verfasser des WeiMbuchw, die nach ihrer eigenen j dem ffegeniNirtig bestehenden unterneheiden? Wozu die Angabe so orthodox nicht nur gegenüber den Mufcdatsbestimi Irreführung mit einem klingenden Namen? I nd wenn die mungen, sondern auch gegenüber den Getute des Mandat syttems sind, — welchen Anspruch und welches Recht besitzen sie, das Mandat auf den Kopf zu stehen, eine zentrale Bestimmung des Mandats ihriis , nzen Inhalt» tu berauben Und in einen zweiten Teil d^r gleichen Bestimmung einen neuen Inhalt hineinzutoü? Auch auf der Londoner Konferenz wurde die jüdische Delegation itefragt: Wollt Ihr. liluas das Mandat ewig besteht" Die Antwort lautete: Nein, Kein Mensch glaubt, das« da« j Bedingung fest, dam Palästinama Jat ewig bestehen wird.. Es gibt keine p«»liti- . »che Einrichtung von ewiger Dauer. Wir fordern jedoch, dass Ihr, solange das Mandat besteht, es in Adlern Umfange er•■füllt, und bevor Mandat aufgehoben wird, ein solches neues Regime vorbereitet wird, da* es ermöglicht, die zentrale Aufgabe d?" Mandats durchzuführen, d. h. die Ausdehnung und Förderung des Nattonaiheims entsprechend der Einleitung und den Artikeln des Mandats, d. h. entsprechend dem Recht des jüdischen Volkes, in FaK'stina sein frTationalheim «Uf Grund seiner lüatorriehea Verknäpftheit mit dein Lande und auf Grund der anderen in der Einleitung festgestellten Argumente tviedt vzuen teilten, unter Aufrechterhaltung der Verpflichtung, die jüdische Einwanderung zu erleichtern, unter Anerkennung einer Vertretung de« jüdischen Volkes der ganzen Welt, nicht nur der Juden Palästinas, Denn die vom Mart- , dat anerkannte historische Vcr'kuüpftheit bestellt nicht nur :. zwischen Palästina und den Jaden, die es bewohnen, .sondern zwischen Palästina und dem ganzen" jüdischen Volke. Das Weisübuch will wiederum die Menschen irreführen und beweisen, dasa .man da« Mandat nicht für ewige Zeiten nufrec! t erhalten könne. Das ist ein absolut ÜborflU&uger 1 Beweis. Wenn die Mundatsregierung jedoch zu der Erkenntnis gelangt ist, das« man die Durchführung der Mandul/-;- bestimmungen beschleunigen müsse, so hut diese Base bleu-'- nlgung für alle Mandatyb»stlmmiingcn zu .gelte:«, vor allern für die Bestimmung über das National heim, Sie kann jedoch vom Standpunkt der Trent« gegenüber dem Mandat das Wachtstum des Naüörtüiiiehiis nicht verlangsamen und später ranz unterbinden, um auf diese Weise die Schaffung von „Organen der Selbstverwaltung*' beschleunigen und die „Organe" in ihre „Selbständigkeit" umwandeln zu können, nachdem die Selbständigkeit mit deutlicher Absicht aus dem Palästinamandat draussen gelassen worden Ist. Regierung überhaupt nicht davon überzeugt ist, dasa es möglich sein werde, eine gewühlte Körperschaft in der Übergangsperiode zu errichten, wie kann »Je versprechen, das* das Uind im Laufe von 10 Jahren „Selbständigkeit erhalten wird?" Ist doch noch nicht einmal die Einführung jenes armseligen „Apparates" sicher, 7.u der die Regierung bereit ist, wenn die öffentliche Meinung dafür eintritt u.k.w. - denn das Weissbuch legt »ich auf seine Errichtung nur unter « örtlichen Umstände es gestatten." In 3 * hftis**t es: „Tn diesem Augenblick kann S. M. Regierung nicht vorhersagen, welche genauen konstitutionellen Formen die Regierung de» Landes schiie^siich erhalten wird, das Ziel Ü.M. Regierung ist jedoch Selbstregierung, und sie will sehiie«»- lich die Schaffung eines selbständigen palästinensischen Staates sehen. Dies soll ein Staat sein, in dem beide Völker, Araber und Juden, an der Regierung de« Landes beteiligt sind, so dass die vitalen Interessen beider garantiert ■Ind." Durchsichtige Unklarheit Die Verfusi.il er des Weiss buche« haben anscheinend inzwischen vergessen, wrs sä» in einem der vorangegangenen Abschnitte über die grosse Gefahr gewagt haben, die dem Frieden dts Landen von der „verschwommenen Bedeutung von Ausdrücken und der daraus folgenden Unklarheit der Politik" drohe. Wenn die Unklarheit der Politik nach den Worten des Weissbuches eine« ..grundlegenden Faktor" für die Unruhe und die Feindschaft zwischen Arabern und Juden darstellt, dann konnte man wohl annehmen, daas ftich wenigsten.'? die Verfasser den Weissbuches, wenn sie nun selbst öamn gingen, ihre neue Politik zu definieren, vor nebelhaiten Ausdrücken und Unklarheit hüten würden. Aber die MVerschwommenheit", welche die Verfasser de« Weisusbuehes der Balfour-Deklarntion und den Bestimmungen des Mandate zuschreiben, ist. kristallklar gegenüber der undurchdringlichen! Dunkelheit, mit der wissentlich und absichtlich! die neue Politik formuliert worden ist. Ist die Lrbre des Weißbuches an der einen Stelle armselig -- an einer anderen Stelle ist sie reich. Ein .Höchstina*« von „Selbstverwaltung" ist in der Übergangszeit zwar nicht zu finden, dafür haben sk-h die Verfasser des Weissbuehe« jedoch ununterbroch-m um die Zeit nach der übergangs*>po<-he gesorgt, und wie erklären schön heute, dass ..im Laufe von fünf Jahren nach WiedfrhtirttteUung der Ruhe und Ordnuno ein entsprechender Rat geschaffen werden soll, der die Bevohner Palästina« und N. M Kcnieruni), vertreten und die Aufgabe haben werde, die Durchführung der konstitutionellen < 71 Regelungen in der m*ergar»Ksepochezu prüfen, über die Verfassung für den ncfoxtfindifirn paltiatincnmxeken Staat zu. beraten und (wem?) Vorschläge darüber zu machen". Vier Dinge wird S. M, Regierung von jenem „entsprechenden Rate'4 verlangen. J. Ausreichende Garantien für die Sicherung der Heiligen Stätten. Ausreichende Wahrung der Interessen bestimmter (?) fremder Ijinder, für deren Wahrung . jetzt England verantwortlich ist. .s 3. Die nötigen Vo" «hrungen für die strategische Lag*, insoweit'S. M. >{e«ierun» sie im Hinblick auf die dann hen fchnndan Vmxtände für nötig halten wird, •l. Schulz der verix-hiedenen Gemeinschaften des Landes entsprechend den Verpflichtungen S. M. Regierung gegenüber: den Arabern wie gegenüber den Juden sowie der be»oitdt:ren l 8tcUmi.it dvi jüdischen NnltonalhctmH in Palästina". Der „Schutz" des Kationalheims Der Lüxtc Absatz v<'n-tn--;t ein einem aeib»tändigen „palastinensi• Gemeinschaften geben wird, i Die christlichen Gemeinschaften, >• Intcrpfftation. Diiss es in eben Staat" »chutzbedürftige iemand, wird titvt bestreiten, die heute im Schatten der gemeinsamen Hetze gegen die Juden geborgen sind, werden nach Erteilung der Sclbs'ändigkeit diesen zweifelhaften Schutz verHeren. Es wäre gu*. zu wissen, wie sieh S. M. chriütluhe Regierung den Schutz der kleinen, in den Stadien und Dorfern des Landes verstreuten christlichen Gemeinden nach Erteilung der .Selbständigkeit" denkt Daa glänzende Beispiel de« Schutzes der Assyrer im Irak, für die Eng!ai»d nach Erteilung j der irakischen Selbständigkeit bürgte, hst vielleicht von S. M.; Regierung bereits vergeben worden; zweifelhaft ist jedoch, j ob auch die Christen Palästina* jene grausam« Lehre ver- J besäen haben, dasj) man du;.- älteste christliche Volk dem $ Morden des selbständigen. Irak preisgab, uod ob die chri^t-; liehen Gemeinden auf die popternen Garantien vertrauen werden, diu mit »O gro-sem Krfolg ihre Brüder In A^yrurii geschützt haben —- auch wenn S. M Regierung ihre Unter-; schritt unter jene Garantien tmltt. wie die britische Unter-» «chrift unter den Garantien für den Schutz der A»«yr*r Im Irak j «Jtsnd. Wahrhaft herxergrwifefld aber int die tief« und doppelte: Sorge des Weißbuche* für den Hchutz! der Juden und für die ' „besondere Stellung des jüdischen Natmnajheims in Palast in»' Kfmiia den Verp/üchtungen 8. M. Regierung, Gemäss welchen werden soll". Logi«eherwei8e geht hieraus hervor, d; Verpflichtungen? Meint da» Weisjsbuth die Verpflichtungen , M a n d a l die jüdische K i »wanden» n g Ü5; M.- Regierung, „die jüoische Einv/undc-run.-? erleichtern"? ■. n e r \V«.- i a e bc schränkt, und d»'ther auch * Dsui. Weißbuch erklärt doch, da»« die jüdisch'- Einwanderung | dat*rt^ierung nicht da« Reeht hat. die Kinwanderu» lieh vollf Gleichberechtigung für die Juden In einem selbständigen Palästina fordern, wenn sie ihre Rechte in einem MnndaUlnud Palästina bereits *«*hmälert? Warum seilte ein selbständigem Palä.u.ina verpfliehtrt sein, nach dem Prinzip »ler Gleichberechtigung gegenüber den Juden vorzugehen, nachdem ihm Grctai-Hritannien ein so lehrreiches Beispiel in diWrlJbcrgang«epoche gibt? Was 5f>ll die Irreführung ndt den leeren Worten von der „besonderen Stellung des jüdischen Nationalhcim« In Pall|> sti na"? Wie uns das neue Weissbmh belehrt, hat das Weissbuch vom Jahre H)22 eine „autoritative und umfassende Darstellung de« Charakters de.i jüdischen Natlonatheims' gegeben und S. M. Regierung erklärt, dass sie der „fnt ri-vctalhin" der Balfour-Deklaration, die In jenem W»dssbuch gesjeben wird, die Treu«« halte, In jenem Ruche heisst e«: «Wm «II* Juilrn PaIühHiiiih nngeht, ho «cheinrn viel*-» von Ihnen /n hffUrrhtrn. iIimm 8. M. Ke^icrung \on der in der l»# kUrntion vom Jahrr 1017 <RAlfoiir«llcklarution> nun Alpdruck gchnuhtm lollfik ahgehen könnli*. Kn tut daher noturitdig, nochmaU tu Im^iüUn*n, %\n^> nirv,. j fiirchtungen unm uhimfef nirid und «luv« <!(«« l»c!t!ur.iH*Mi9; diV auf der Konferi n/ der »Ililer1t*n lltiuphn :< hti« in Sjii» Remo tin»! dünn Mlrder im Wrl^wu von «f'vri's erneut Imv i HlrttJgt \»orden int, nicht geändert w «• rilen kann . . . /ur Durchführung dieser l'olitik [st notj u endii;, d u •* * d i * j Ii d i ,t c h r II«? v o ll< o r n tt g V a I ü - Htlna«» In die I, u g v r r h e t / t wird, nle'H. d u r <! h i; i n \\ a n d e r ii ii g /, ii v v r r ii s s <• i n . . Da« neue WeiiUibuch, (hu j<-i|<-r I nterpj'^tuiüm voi;1 ,t:i,hro Kf2'.' ,.dio Ti-ü.- \„<\1', v. i!;-.,;,.'.? in f •.><-.^ i .;rh! ..;!;• •; ,,S. M. Heuerling ihivon «her/engt Ist, da«« nacl» Dur< hführun:; der von ihr für die näehsU -i ."i .la!ir«5 iit Aussicht gcnommem«!! Fiiiuanderung sie weder I» o - rechtiiit norh •* o g a r v r r p f I i v, h ie t ist, den Aufhält ehr* •liitliM,h*«n Natioiialhe rnM durch »vi lt««rc Mih wanderiing xn rrlflrhtern". So interpretiert das neue Wciü.sbuch die 7.um!■ iienuif; de» alten, da.s.M „die Ralfour-Deklaration nicht abgeändert werden kann". Glauben die Vcrfarcier dei Welssbuehea wirklich, .<Uum die Juden, welche die beiden Wei.'ctbüchcr gelc t'n haben, dem „Schutz der besonderen Stellung «.Ion Jüdischen 'Nationalheim»" trauen werden, den dio Vertreter des „selbständiuen Palästina", und die Vertreter S. M. Regierung In dem entsprechenden) Rate regeln werden?... j Was bedeutet ferner eigentlich die mysteriöse „b< mindere Stellung, die dem verstümmelten „Nationalheim" eingeräumt werden «oll? Das Nationalheim wird vom ganzen jüdischen Volke abgeschnitten sein. Nicht einem einzigen Juden,' nicht einmal dem Kinde oder dem Vater eine« jüdischen Hur* gers im Lande, wird man die Kinwanderung nach. PaWstlnÄ erlauben, wenn damit zufällig da« gewaltsame „Drittel" über* schritte.", wird, daü Jetzt 8. M. Regierung, früheren Verpflichtungen getreu, festgesetzt hat. Nur wenn sich vielleicht nach 5 Jahren zufällig neue Pogrome gegen Juden ereignen und) dadurch da« „Drittel" um einige Hunderte oder Tc.usendo von Juden vermindert »ein »nilte, -— dann wird es S. M. R6* gierung zulassen, dass noch einige Juden Ins Land *J»iw»<sd<«ra/.....i^ Meint mau da« mit dem Schutz, der „besonderenStellung?**, ,: Die zukünftige jüdische Einwanderung (Im folgenden zitiert Ben Gurion die — unnoren l.'serft tiereit.i tn kaunUm — lie.ttimmunoen den W* ixnbucht * im lirzHti auf die Einwanderung in uen nüchnten r> Jahren und! fährt dann fort.:! Die Verfasser den Wei».sbuehe.s haben offen«ic|itlich gespürt, daas ih\x jüdlMehe Volk »ieh nicht damit abfinden wirdj das» die Einwanderung in ein Prokuste»-Rett eingezwängt werden, soll und vermuten, dass atifiser den ,;er!aubterV' Klnwanderern Juden auch ohne Rrlaubnht der Regierung in« Land, kornmon werden. S. M. Regierung weis» anscheinend wirklieh, dm» stärker als ihre Dekrete die Not der Juden JkL und ■tlmtsdie EinwanderungsbedUffni««© die - wIHkftr-liche Schcduls überachreiten. Sie welaa ferner, da»a ea In vielen Fällen keine Möglichkeit gibt, „illegale" Einwanderer wieder anzuweisen,' und 'sie. erklärt deswegen, mit «Nem Nachdruck: ' „S. M. Regierung hat beschlossen, die illegale I;!inWanderung?-u unterbinden, und die Behenden werd...n weiter« Präventivmaasnahmen ergreifen. Die Zahl dieser illegaler* Einwanderer, denen e« trotz dieser Mammahmeii gelingen: sollte Ins Land zu kommen, und die nicht auügewle.serv werden können, wird von der jährlichen Schedule abgo-' zogen werden". ' | So entledigt »ich die RegWung G-ro««-Rf»tannien« ihre^ Verpflichtungen gggenber dem jüdischen Volk. Trotzdem «olr man wiesen, dsuüs sie eine huldvolle Regierung i.-;t, die ihr fluni vor der Not des jüdischen Volkes nicht verschHeust Sic macht bei der Liquidation ihrer Verpflichtungen ums dem Mandat zusHUiich noeh ein Gegengeschenk und erklärt: aur-ser der, Jahreaquore für die F'ünfjahre«periode werrien als Beitrag zur L 6 u n g de« j ü d i n r h o'r»| K l Ii e h 111 n g » p r o b! e m s :wm Flüchtlinge lnrf l>andf' gebracht werden, sobald der High Commlaslnner sich vergewissert hat, dun» für ihren Unterhalt uuareirhende. Vorsorge getroffen ist; besonders wird man hierbtü Kinder von Flüchtlingen und von anderen wirtschaftlich „abhän* gige Personen" berücksichtigen. Diese 25 000 Einwanderer, die nicht auif. da« Konto de» Mandaten kommen, werden, wie nun der Formulierung de» Weisabuches ersichtlich lüt, nicht abgezogen werden, wenn, Gott behüte, auch ,,illegale" Flüchtlinge in.H Land kommer» sollten. Die Verfaiwer d«ul WcfanbueheM wissen wohl, d.um da» Mandat die Verpflichtung enthalt, „<iie jüdische Kinw/inde-. rang unter angenuftnenen Dedingungtu» zu erleli.'biern", »her hS« fügen »ogleieh hinzu, da;,H ..hiervon abgesehen, an keiner Stetie im Mandat da* A u «m »a » definiert wird, in chem die jüdische Einwanderung nach Palästina ler mvint •dlung von Juden bü'-a erklärt doch; fAmehltc&send an diene Einhitung hehanditt Ben Gurion \ da.™ man schon in der Obergangszeit, *oiau&- uo h die «e-1 im diesem Abschnitt, dm wir aus Haummangei u?«i/ta**e« »arnt« Macht in den Handln 8. M. ftegierung heg:, d e Jud<?fi müssen, ditjenigt!n Stellen de* Wttiwbuehe», die zieh mit \ auf dk Stuf« von Rechtlosen herahdrück^fi, ganze Gebiete nach fünf Jahren eingeteilt werden .«eiil •vielleicht die Verpflichtung, die „dichte Ansi auf dem Lande zu fördern"? Aber das VVesw grenzen, Ihr i*t nur auferlegt, <l i e 12 i n w n r,.'! « r u erleichtern. ' Um besagt, an** »i« ihre PtV.c-.t schon dadurch erfolit, dass sie überhaupt Irgcndei. Wanderung erlaubt, sondern dum »i<j Massrtid.«.: greifen musjf. die die Einwanderung erleichtern. L. ganz kt-o? auch an» Artikel 2 der Man^p*tfi hervor. wel* ■'.;iätHst% •i da» keU Mimu beg * rocht Kmn er- geht U r di* Fevt*et?ung des Endziel*, nämlich der Errichtung eine* I de» Lande* vor ihnen versperren und in anderen Gebiet«« Ihre \ flegierune verf>fliehte/!, das l^ind unter *^>khe pohtu*rhe, adtetbftänftirjtm palaitinzminche* Staute* in 10 Jahren, fce-! AnMedtung beächräuMen wolle. Wird Sr Regierung v/irk- \ minhstrtttive und wirUchafthehe Bedingungen zu »teilen, elf

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