Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 4 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 298 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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298 Umschau. getragen —, und wird von ״Gewohnheiten" gesprochen, ״von welchen es authentisch war, daß sie schon zur Zeit des Möses existirten" (28), und die Stelle Ruth 4, 7 dient zum Nachweise, daß das dort erwähnte Erwerbsshmbol ״schon zur Zeit der Richter als ein alter Gebrauch bekannt gewesen" (11). Die Art der Schriftdeutung ferner, die in ihrer Aeußerlichkeit, in ihrer hervorspaltenden Spitzfindigkeit ebensowohl für die Ausbildung der Rechtsinstitute, wie für die ganze Gestaltung des religiösen Lebens verhängnißvoll geworden, in so schiefe Bahnen hineinführte, zu den ausschreitendsten Erweiterungen, den seltsamsten Satzungen Veranlassung gab, wird zwar gleichfalls nicht durchaus in Schutz genommen, es werden die Mängel dieses als unberechtigt anerkannten Verfahrens und die unbegründeten Resultate, zu denen es führte, nicht in Abrede gestellt. Und dennoch soll dieser Nachweis nicht in die Rechtsgeschichte, sondern — ״in eine allgemeine Geschichte des menschlichen Geistes" gehören, die jüdische ״Rechtswissenschaft" habe vielmehr dieser Schriftdeutung ״hohen und bleibenden Dank zu zollen" (47). So wird auch z. B. von der seltsamen Anwendung der Wortanalogie (geserah schawah) zugestanden, daß nicht selten ״in den zu vergleichenden Gesetzen die identischen Worte zu der Untersuchung in gar keiner innern Beziehung stehn", demnach ״dieser Schluß für die Wissenschaft gar keinen Werth hat", so daß ״sich hieraus Gewohnheiten weder authentificiren noch recttficiren lassen." Allein alsbald werden derartige ״Schlüsse aus Wortanalogien" als solche bezeichnet, welche blos ״einen Berührungspunkt für die betreffende Halachah bilden" sollen, ״damit sie dem Gedächtnisse verbleibe." Und darauf ״beziehe sich der Talmud in einem Ausspruche über den Charakter dieses Schlusses: Ein Wortanalogieschluß wird nur angewandt, um das Erlernte zu stützen (D. 42 und Anm. 22). Allein diesen Ausspruch kennt der Thalmud gar nicht, und blos ein späterer Rabbiner hat ihn sich erlaubt, um damit Widersprüche, die ihm aufgestoßen sind, zu lösen! Die gesammte nachbiblische geschichtliche Entwickelung hält sich gleichfalls in jener Schwebe, die einen klaren Ueberblick unmög-!ich macht. Die richtige Auffassung der Saddueäer und Pharisäer, die von so entscheidender Wichtigkeit ist, vermißt man gänzlich, obgleich der Vers. (S. 28 Anm. 4) auf mein: das Judenthum und seine Geschichte verweist — die ״Urschrift" scheint ihm unbekannt