Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 4 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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252 I. Die jüdische Gemeinde Berlin. Unterricht und in ihre Erziehung eingreifen, können nur insofern Billigung finden, als sie mit obigen, dem Wesen und den Grundsätzen der jüdischen Religion gemäßen Haupterfordernissen nicht in Widerspruch stehen." Dieses theologische Gutachten, das Wohl sehr dehnbar erscheint, aber von einem außerhalb des Judenthums befindlichen Standpunkte aus den absoluten Stillstand verlangte und das mit dem vollen Ansehen der entscheidenden staatlichen Vollgewalt bekleidet war, ward aufrecht erhalten gegenüber allen Rathschlägen einsichtsvoller Staatsmänner, gegenüber allen Bemühungen von Seiten der jüdi-- schon Gemeindeverwaltung und allen inneren Verständigungen. Die Unternehmungen, wie sie versucht wurden sowohl für die Gesammtheit, als auch für denjenigen Theil, welcher das Bedürfniß einer Umgestaltung besonders empfand, von der Gemeinde, von Friedländer, von Israel Jacobson, von Jakob Herz Beer, sie brachen alle an dem Widerstande von oben und wurden für längere Zeit gänzlich abgeschnitten durch das Edict vom 9. Dec. 1823, wonach ״der Gottesdienst der Juden nur in der hiesigen Synagoge und nur nach dem hergebrachten Ritus ohne die geringste Neuerung in der Sprache und in der Ceremonie, Gebeten und Gesängen ganz nach dem alten Herkommen gehalten werden soll." Der Maharil hatte die Sanction der preußischen Gesetzgebung erhalten, — die Gemeinde Berlins welkte hin. ב) Die Staatsmacht konnte ein Halt zurufen, wo es sich darum handelte, das Judenthum in öffentlichen Institutionen zur Erscheinung zu bringen; sie hat die Berliner Gemeinde gewaltsam gehemmt in ihrer Gesammtentwickelung und in der Ausbildung ihrer Einrichtungen, sie vom Schauplatze der Thätigkeit zurückgedrängt und ihr die Ehrenstellung, die sie in der Erfüllung der großen Anforderungen der Zeit eingenommen und die ihr gebührte, entzogen, so daß die lebendige Bewegung, die anderswo unterdeß unterhalten wurde, versiegte, Unlust und Ueberdruß sich ihrer bemächtigte. Dennoch konnte sie nicht in das innere Geistesleben eindringen. Was nicht für die Gesammtheit zum Ausdruck gebracht werden durfte, das herrschte doch in den geistig angeregten Einzelnen. Und wiederum ist es der Ruhm Berlins, daß in ihm sich die wissenschaftliche Behandlung zuerst Bahn brach. Wie I. M. Jost '1 Das Ausführlichere vergl. bei Ludwig Geiger 11. S- 210—234.