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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 4 (1871) · p. Seite 251

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
4 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 251 (sequence 11)
Language
German
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I. Die jüdische Gemeinde Berlin. 2ö1 ihnen die Gleichstellung zusichert, wahrhaft Lheilhaftig werden sollen, ja der Fortbestand des Judentums, die volle Entwickelung seiner Bekenner ist davon abhängig. Worin es Friedländer bei dieser Aufstellung seiner grundsätzsätzlich vollkommen richtigen Ansichten, die er blos als ״bescheidene Winke für die künftigen Anordner des Gebets und der Gottesverehrung" darlegte, worin er es dabei dennoch versah, war ein Doppeltes. Er verkannte, daß eine solche Umgestaltung, zumal im Gottesdienste, sich erst allmälig unter der Erziehung der bürgerlichen Freiheit und der geistigen Befreiung vollziehen lasse. Der Gottesdienst, als die religiöse Bethätigung der Gesammtgemeinde, muß sich dem Maße der in ihr durchgedrungenen Bildung, ihrer Gemüthsstimmung anbequemen; denn selbst nachdem Anschauungen längst überwunden sind, bleibt für den Gottesdienst ein Bodensatz träger Gewohnheit zurück, den man mit dem Gepräge der Pietät gegen die Vergangenheit, der religiösen Jugenderinnerungen, der einheitlichen Verbindung mit allen auf dem ganzen Erdenrund Zerstreuten Juden zu stempeln beliebt. Die Bewegungen, welche gerade auf diesem Gebiet in dem darauf folgenden halben Jahrhunderte fast ununterbrochen fortdauerten, haben uns durch die Erfahrung, die Fr. jedoch damals zu machen noch nicht Gelegenheit hatte, belehrt, mit welcher Zähigkeit die Vorurtheile gerade hier festgehalten werden, wie mühevoll kleine Fortschritte errungen werden, und welchen Kämpfen der Widerstand selbst das Geringfügigste aussetzt. Er übersah aber auch ein wichtiges entscheidendes Moment. Man lebte damals noch in der Zeit patriarchalischer Unterordnung, in welcher die Regierung als die allwaltende Vorsehung nicht blos die äußeren Verhältnisse der Religionsgesellschaft gesetzlich zu regeln befugt war, sondern die sie auch berechtigte, in ihre geistige Ent- Wickelung einzugreifen, dieselbe polizeilich zu bevormunden. Nun aber war an maßgebender Stelle viele Neigung zu theologischen Erörterungen vorhanden, aber dabei ein enger Sinn vorwaltend, der nach eignem Ermessen Alles ordnen und keinen weiten Raum der Bewegung der Geister gestatten wollte. Dieselbe Staatsweisheit nun, die gar eigenthümliche Maßregeln innerhalb der christlichen Kirchen in Vollzug setzte, stellte den Grundsatz auf: ״Juden sollen Juden bleiben, deren eigentümlicher Glaube auf Anerkennung der Mosaischen oder Alttestamentarischen Gesetze beruht. Umbildüngen, welche sowohl in ihren Gottesdienst als in ihren religiösen

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