Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 3 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 237 (sequence 77)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
- Tacitus 1× ep/1025676
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Lebrccht: Gemoniae scalae. 237 und dessen Name etymologisch noch nicht festgestellt ist. Außer dem genannten Val. Max. findet man den Ort noch bei Plinius dem älteren, welcher den Zusatz gradus, nicht scalae hat, Sueton und Tacitus. Letzterer hat gar keinen Zusatz, blos Gemoniae. Der Tod auf diesem Wege galt für den schimpflichsten, und wurde auch an denen vollzogen, welche man des criminis minutae majestatis beschuldigte. Nach der Annahme der meisten Archäologen wäre die Hinrichtung dem Schleifen über die Treppe vorausgegangen, aus unsrer Stelle aber wäre das Gegentheil zu schließen. Der Ausdruck: wer die Majestät (des Staates oder Kaisers) verletzt, wird in die Gemonias geworfen, hat nur den Sinn: ״er muß einen schimpflichen Tod erleiden". Eben dasselbe sagt der Kaiser Shnhedrin 36 vom Tode durch das Hinwerfen vor die wilden Thiere, und hier paßt die Androhung und nachherige Vollziehung ganz zum Charakter des gleich boshaften und eitlen Hadrian, und ist zu vermuthen, daß das Widerlegen der kaiserlichen Meinung nicht als so großes Verbrechen bestraft wurde, zum Rathgeben sind ja die Senatoren eben herberufen worden, das Verbrechen war die tiefverletzende Anspielung aus die Aufgebung des halben Reiches im Osten gerade durch Hadrian um diese Zeit*). Die Begründung der Annahme, daß קיבלוכיא — Gemoniae sei, liegt schon in der so rein erhaltenen Form, welche Aruch noch gleichlautender mit קיבלוניא wiedergiebt, ק für g ist aber alte Form, man bat in älterer Zeit leciones für legiones gesagt. Doch sei Verzicht auf die Benutzung dieses Umstandes geleistet, er ist entbehrlich, da ihrerseits die beiden von Aruch hinterlassenen Erklärungen nicht weiter aufrecht erhalten bleiben können, denn die eine muß auf ein morgenländisches Märchen zurückgeführt, die andere durch das römische Strafrecht ausgeschlossen werden. Diese beiden Erklärungen sind A eine Grube voll gesiebter Asche, in welche die Verbrecher geworfen werden, B ein Brennofen. Aruch unt. קבלכיא. Erklärung A ist von Raschi adoptirt, wo zwar עפר Druckfehler, dagegen בית besser als ברר ist. Erklärung B haben die meisten neueren Gelehrten und Levy steht isolirt mit seiner 1) Auch Synhedrin daselbst ist es nicht die bloße Ueberwindung im Zwiegespräch, sondern der Sarkasmus, welcher den Inden zum Verbrecher macht. Aelian Var. bist. XII, 62 führt ein Gesetz bei den Persern an, welches ebenfalls den dialeetischen Ueberwinder des Königs bestraft, jedoch nur mit Hieben.