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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 3 (1871) · p. Seite 238

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
3 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 238 (sequence 78)
Language
German
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238 Notizen. Erklärung: ״eine Art Gefängniß", was doch für Majestas nicht genügt, und außerdem wird ja der Verbrecher wirklich und auf das Grausamste hingerichtet. Aruch selber entscheidet sich im Stillen für ״Aschengrube", denn er läßt die Erklärung ״Brennofen" nur als eine Nachzüglerin mitlaufen, während er sie in dem vorhergehenden Schlagwort im Kamin untergebracht hätte. Frägt man, woher hat Aruch, oder der von ihm benutzte Vorgänger, die Bedeutung Aschengrube, die doch von dem Begriffe Kamin fern liegt, so ist Wohl auf den Aschenthurm 2 Makkabäer 13, 5 hinzuweisen, obgleich dieser Thurm, so wie ein ähnlicher, dem Darms zugejchriebener, vielleicht nur in der Luft der Fabel fliegt. Jener Vorgänger mag übrigens קטבלוכיא gelesen haben, oder doch das ט kraft seines kritischen Rechtes als ausgefallen betrachtet haben, oder er hat das חלילא zu Hülfe genommen und erklärt: ein hohles von Brennstoff freies Kamin, bloß Asche enthaltend, doch das wäre noch keine ״Grube mit Asche". Jedenfalls hat man vergessen, daß hier kein Syrer und kein Perser von ihren heimischen Zuständen sprechen, sondern ein Römer von römischen, und in diesen weiß man nur von kalten Aschenbehältnisfen zum ehrenden Andenken der Menschen, nicht aber von heißen Aschenthürmen zur Vernichtung derselben. Aber auch die zweite, etymologisch noch mögliche Erklärung muß fallen, wenn man die Lebensstrafen der Römer ins Auge faßt und dazu noch das von ihrem Einflüsse beherrschte peinliche Gericht der Juden vergleicht: die Römer hatten keine gerichtliche Todesstrafe durchs Feuer; durch den Scheiterhaufen haben sie ihre Todten geehrt, nicht aber ihre Lebenden durch denselben geschändet, dieses Geschäft haben sie ihren späteren Nachfolgern in der heiligen Roma, den Ketzerrichtern überlassen. Selbst unter den Märtyrern aus der Zert von Titus bis Hadrian findet man schwerlich einen andern durch Feuer Hingerichteten als Chananja ben Teradion, und bei diesem galt es vielmehr, die verhaßte heilige Schrift zu verbrennen und ihn mit derselben, um seinen Schmerz noch geistig zu schärfen. Bei den Römern waren außer dem Tode durchs Kreuz für die Sklaven die gewöhnlichen supplicia das Hinabstürzen von einer Höhe, z. B. vom Tarpejischen Felsen, von dem eigens dazu erbauten Robur in die Gemonias und den Tiber, und der Tod durchs Schwert. Den Einfluß des letzteren auf das jüd. Criminalrecht versichert die Mischna öffentlich Synhedrin VII, 3, aber auch das Hinab-

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