Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 3 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 193 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Umschau. 193 las wohl im Arab. אלסכר, was er mit dem hebr. סחר combinirte. Offenbar hatte aber der frühere Uebersetzer das Richtigere, so daß CH. diese Bestimmung — die doch eigentlich ein ganz eigener Zusatz des Maim. ist — ihm entnahm, und auch Nachm, hatte keine Einwendung dagegen zu machen, die er gegen בסחורח zu erheben Wohl nicht unterlassen hätte. — Verb. 349 sind bei uns die Worte: עם חיות טס כולל עכיכם בלצות לא תעטח ganz unverständlich, während CH. 211 richtiger liest: עם חיותם בלויים טם כללי עכיכים. Maim. will nämlich sagen, daß die Mischnah, indem sie 36 Kharethstrafen aufzählt, damit blos die Fälle angiebt, welche eine solche nach sich ziehen, nicht aber etwa die Personen einzeln zählt, welche dann davon betroffen werden: wenn sie Personen dennoch besonders unterscheidet, so ist dies ein Beweis, daß die Fälle auch nach der Verschiedenheit der Personen in sich geschieden sind. — Daß Verb. 353 zwischen כלא und חבוק die Worte ביאח כגון ausgefallen sind, liegt auf der Hand; außer Nachm., Vidal de Tolosa zu Jssure biah 21, 1 bestätigt es auch CH. 188. — Ebenso bedarf es Verb. 355 keines weiteren Beweises, daß ואין זח bloßer Druckfehler ist für ואי זח, zum Ueberflusse wird es durch CH. 570 bestätigt, ebenso טט für טם in Geb. 182, bestätigt durch CH. 520; so sind auch in Verb. 10 die Worte חוא כא לחזחיר חאדם ראטוכח offenbar falsch, und ersehen wir aus CH. 213, daß es etwa heißen muß: לא כא לח' חא' טלא יטא ראטו, in Verb. 82 muß es statt טעבר heißen טראוי wie CH. 104, in Verb. 84 אלא statt אל und טחבלוטח statt טההבלטח wie CH. 108, in Verb. 283 לרעת ריין statt לרעות רין wie CH. 77 und ähnliche Stellen. — Daß ועוף am Anfänge von Geb. 149 zu streichen ist, beweist der ganze Inhalt des Gebotes, wie auch das folgende Geb. 150; bestätigt wird dies durch CH. 153. Jedoch diese Beispiele mögen genügen, um nachzuweisen, daß, wie die kritische Beleuchtung des Maimonidischen Buches der Gesetze neuerdings wieder ausgenommen zu werden verdiente, da alle Späteren nach Nachmanides gar keine freie Auffassung der zu Grunde liegenden Fragen mehr hatten, ebenso auch die uns vorliegende Uebersetzung und namentlich der Zustand unserer Ausgäbe eine sorgfältige Revision verlangen. Um nochmals auf Hrn. Dr. R. zurückzukommen, so darf man in seiner Schrift keine höheren beurtheilenden Gesichtspunkte suchen; sie, die nur bei originellen Schriftstellern geltend gemacht werden können, würden bei CH. sehr wenig angebracht sein. Die Behänd- Bierteljahresschrlft IX. 3. 13