Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 3 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- Rashi 1× ep/1002670
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' Umschau. 187 liche Fälle passen mag, nicht aber für unfern Fall, wo auf die Neuheit der Erklärung ein so entschiedener Nachdruck gelegt wird, wie dies CH. mit den Worten thut: ״Ich bin, mein Sohn, hier etwas weitläufig gewesen, weil die Erklärung dieser Mischnah so erst in letzter Zeit neu gegeben worden, während die Früheren sie anders erklärt haben." Hier kommt es darauf an, bestimmt zu wissen, wer zuerst diese Erklärung gegeben, und solange Keiner, der vor Nissim ben Rüben gelebt und diese Erklärung bereits mitgetheilt, aufgefunden ist, müssen wir bei Nissim stehen bleiben und bleibt es haltlos, die Erklärung selbst wie den, welcher sie als neuerdings erst vorgebracht anführt, höher hinaufzusetzen. Ja, über den angegebenen Zeitpunkt rückt auch die nachträglich von Hrn. R. im Namen des Hrn. Halberstamm gemachte Mittheilung nicht hinaus. Dieser nämlich sagt: ״Die für Chinnuch ,,jüngst gegebene" Erklärung einer Mischna (S. 78 f.) ist in der That vor R. Nissim b. Rüben von R. Jomtob aus Sevilla in den Chidduschim zu Rosch haschana 26 a, zuerst gedruckt 1859, ausgesprochen worden." Ohne über die Thatsache urtheilen zu können, da mir das Buch des Jomtob aus Sevilla nicht vorliegt, muß ich nur bemerken, daß damit das Resultat sich durchaus nicht ändert; denn Jomtob hat nicht vor Nissim gelebt, sondern war dessen Zeitgenösse und hat gleichfalls kurz vor der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts geschrieben. Jedoch es sind noch andere Momente ins Auge zu fassen, welche vielleicht über die Zeit des Vfrs. ein näheres Licht verbreiten können. Wir stnden in dem Buche selbst eine Jahresangabe, die auf den ersten Anblick sehr bestimmte Auskunft darüber zu geben scheint. Der Vfr. sagt nämlich N. 330, das Brachjahr sei im I. 17 nach Raschi, 18 nach Chananel; man ist von vornherein geneigt, dies so aufzufassen, daß der Vfr. hier das erste Jahrhundert im sechsten Jahrtausend meint, also von 5017 o. 18 — 1257 oder 58 spricht, und daß er dieses Jahr und nicht ein anderes beliebiges Jahrsiebent vor oder nach deshalb wählt, weil er das nächste Brachjahr nach dem Jahre der^Abfassung seines Buches angeben will, er demnach vor 1257 und nach 1250 geschrieben haben müsse. Diese Annahme empfiehlt sich noch dadurch, daß wirklich nach der Berechnung vieler Erklärer diese Jahre Brachjahre sind, wie ich bereits bemerkt 2) a. a. O. S. 276.