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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 3 (1871) · p. Seite 168

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
3 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 168 (sequence 8)
Language
German
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168 II. Grünebaum. den er wählen wird", wo er einen Nahrungsstand findet; ״wo es ihm gefällt", laß ihn von einem schlechten in einem guten Wohnsitz ziehen, d. h. zu allem Dem sollst du ihm behülflich sein, ihn mit Rath und That unterstützen; ״Du sollst ihn nicht bedrücken", dir auch kein hartes, höhnendes Wort gegen ihn erlauben. Dennoch hat man mit diesen Wortklaubereien auch wieder eine Beschränkung gegen ihn ausgefunden, indem man in dem Ausdruck: ״in einer deiner Städte", Jerusalem selbst ausgeschlossen sah, gegen den Geist des Gesetzes ebenso, wie ein Anachronismus nach der Auffassung der Mosaischen Bücher durch die Rabbinen. Später scheint man noch weiter gegangen zu sein und das Gesetz auf den vollkommenen Proselhten (Ger Zedek) allein beschränkt zu haben. Wenigstens stellt es das nach Jonathan genannte Targum so dar (s. oben auch aus Maim.). ״Ueberliefert einen Heiden, der sich zu euch geflüchtet, um unter dem Schatten Gottes zu wohnen und sich vom Götzendienste zu retten, nicht wieder in die Hand der Götzendiener; er wohne bei euch, beobachte das g. Gebot in eurer Mitte, lehret ihn die g. Lehre, errichtet ihm ein Lehrhaus, wo er will, in einer euerer Städte, beschäftigt euch mit seinem Wohlergehen, und höhnet ihn nicht mit Worten": so lautet seine Paraphrase. Jedenfalls also von der einfachen allgemeinen Menschenliebe, wie sie im Pentateuch gerade hier in so schöner Weise hervortritt, keine Spur mehr. Der beschränkte religiöse Formalismus hat sie von Stufe zu Stufe immer mehr eingeengt. Man scheint in dieser Verblendung nicht einmal den Widerspruch geahnt zu haben, daß man gegen jeden Heiden, der die Noachidischen Gebote erfüllte, zugestandenermaßen zu allen Gesetzen des Rechtes sich verpflichtet hielt, und dies dem Beisaßfremden gegenüber nicht anerkannte wenn er sich nicht fast zu allen Ritualgetzen bekannte. Gehen wir nun zu dem vollkommenen Proselhten (Ger Zedek) über, so treten uns im Rabbinismus selbst hier wesentliche Beschränkungen entgegen, und es wird klar, daß derselbe sich den Banden des nationalen Israel nie ganz entwinden konnte. Daß ein solcher Proselhte nicht König werden durfte*), lag Wohl schon in dem Geiste und Zusammenhang des Mosaischen Gesetzes selbst, 1) Sifre zu Deut. 17, 15. Th. Jeb. 45, b. Kid. 76, b. Maim. v. d. Königen 1, 4. cf. Tos. Sota 41, b. u. אותו ד5ירס.

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