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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 3 (1871) · p. Seite 167

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
3 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 167 (sequence 7)
Language
German
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Der Fremde nach rabbinischen Begriffen. 167 Rabbinismus aufgefaßD). Dennoch hat die Casuistik diese einfache Humanitätsfrage in ihrer sittlichen Reinheit getrübt. Welcher Sklave ist hier gemeint? Will das Gesetz auch den heidnischen Sklaven schützen? Welcher Herr wird hier verstanden, nur ein heidnischer, oder auch ein israelitischer? Und in letzterem Falle, wenn auch diesem ein heidnischer Sklave entflohen ist? Bald beschränkte man dasselbe auf den Sklaven, der, wenn er ein Heide ist, sofort als Veisaßfremder in das heilige Land kommt?), so daß seine Anwendung wieder von dem Begriff abhängt, den man mit letzterem verbindet und nach der einen Ansicht also nur dem Sklaven zu Gute käme, der sich allen Ritualgesetzen mit Ausnahme von Speisevorschriften unterwürfe. Unter dieser Voraussetzung hat man dann dem Gesetze allerdings eine sehr umfassende humane Ausdehnung gegeben. Man deutete fast jeden einzelnen Ausdruck zum besonderen Vortheil für den entflohenen Sklaven. ״Bei dir soll er wohnen", d. h. du sollst ihm keinen Ort anweisen, sondern er selbst soll sich seinen Aufenthalt wählen; ״in deiner Mitte", nicht blos in einem Dorfes; ״an dem Orte, 1) Cf. Gittiu 48, a. Bgl. Maim. More III, 39, der auch schon den umfassenden humanen Sinn des Gesetzes hervorhebt. Auch hier zeigt sich aber der oft bemerkte Widerspruch des Maimonides zwischen seinen sonstigen Schriften und seiner Gesetzessammlung (Iad). Hier schließt er sich ganz der Erklärung Ionathan's (s. weiter) an: daß der nach Palästina geflüchtete heidnische Sklave ein Ger Zedek sei, was doch nur heißen kann, werden müsse, um die gesetzlichen Wohlthaten zu genießen (v. d. Sklaven 8, 11). Bgl. dagegen Raschi in s Comm. zu Deut;. 1. 1. 2) Sifre z. St. [3)ie Erklären deuten die Worte כרבות גר תוצ2וב anders, vgl. dieselben. Geiger.j [3) Die Lesarten, welchen der Herr Vrfr. folgt, und die Deutungen, welche er ihnen giebt, sind theilweise zu berichtigen. Die Worte: ״Bei dir soll er wohnen", werden in Sifre nämlich nach unsern Ausgaben erläutert durch ולא בעיר עצבלו, allein richtige LA. ist: ולא בעצבלו, nicht abgesondert, du sollst ihn nicht fern halten; die Erklärung zu ״in deiner Mitte" lautet in den Ausgaben: ולא בכפר, muß aber heißen: ולא בספר, nicht an der äußersten Gränze, also wiederum die Mahnung ihn nicht fern zu halten, nicht äbzusondern. Es ist merkwürdig — und das bestätigt die vom Vfr. nachgewiesene Verhärtung —, wie die rabbinischen Erklärer diese humanen Bestimmungen umdeuten, und zwar dahin, man solle den entflohenen Sklaven, indem man ihm einen Ort im Innern anwerst, zu überwachen Gelegenheit haben, während er'abgesondert oder an der Grenze wohnend, Feindliches unternehmen könne! Geiger.^

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