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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 3 (1871) · p. Seite 165

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
3 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 165 (sequence 5)
Language
German
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Der Fremde nach rabbinischen Begriffen. 165 er nur dann an sich vollziehen lassen müssen, wenn er das Pesachopfer mitfeiern wollte 1). Diesen einfachen Bestimmungen gegenüber nimmt sich schon die Frage des Thalmuds: ״Wer ist ein Beisaßfremder?" sonderbar aus und legt Zeugniß von der überall sich Geltung verschaffenden haarspaltenden Casuistik ab. Jedenfalls konnte die Frage nur nach der Scheidung des Fremden in diesen und den vollständigen Proselhten im religiösen Sinne Platz greifen. Ganz besonders aber zeigt die Antwort darauf die innere Zerklüftung des religiös-sittlichen Gedankens und die durch kleinliche Verquickung mit der Casuistik überhaupt durch den Rabbinismus herbeigeführte Trübung des einfachen Mosaischen Geistes. Obige Frage hat nämlich, wenigstens später, den Sinn: wer noch als Beisaßfremder zu betrachten sei, derart, daß man die im Mosaischen Gesetze gebotenen Liebespflichten gegen ihn zu erfüllen habe? Nur R. Akiba's ausgezeichneter Schüler R. Me'lr, den wir auch sonst als den Lehrer kennen lernen, der die universelle sittliche Idee der Offenbarung rein erfaßt und zur schönsten Darstellung gebracht hat^), gibt die einfache, allein richtige Antwort: ״Ein Beisaßfremder ist Jeder, der dem Götzendienste entsagt". Andere dagegen behaupten, er müsse wenigstens zu allen ״Noachidischen Geboten" sich verpflichten, und wieder Andere sagen, daß er zur Uebung aller Gebote mit alleiniger Ausnahme des Genusses von Gefallenem, welchen ihm das Mosaische Gesetz ausdrücklich gestattet, sich verpflichtet haben müsse. Ursprünglich mag dieser Streit allerdings nur rituelle Bedeutung gehabt haben, nämlich wann, wenigstens auf kurze Zeit, Wein bei ihm niedergelegt werden dürfe, ohne fürchten zu müssen, daß er ihn der Berührung eines Götzen- 1) Es ist noch nicht einmal ganz sicher, ob sich dies nicht blos auf das in Egypten selbst gefeierte Pesachopfer bezieht, also nur vor der Offenbarung Platz griff, da die Beschneidung, ähnlich wie bei Abraham, das einzige äußere Zeichen der Angehörigkeit zum Bündniß mit Gott war (weßhalb es auch nur bei Abraham also genannt wird). — 4 M. 19 ist die Beschneidung nicht genannt. 2 M. 12, 25 beweist nichts, denn es konnten ohnedies später nicht mehr alle Vorschriften bei dem Pesachopfer beobachtet werden. S. Nachm, zu v. 24. 2) Ab. Al. 64, b. Mas. Ger. c. 3. Th. Jer. Jeb. cap. 7, Hai. 1. Sifra Achre 13, 42. B. Kama 39 a. u. Prüft. Vergl. unsere Sittenlehre S. 195 ff.

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