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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1871-01-01 · 3 (1871) · p. Seite 164

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
9 (1871)
Issue
3 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 II. Grünebaum. wollte, selbst die Wissenschaft zur Magd des Stumpfsinnes, des Bestehenden zu machen, Mittel und Einfluß einem solchen Gebahren dienstbar zu machen. 1. Mai. II. Der Fremde (Ger) nach rabbinischen Gegriffen. Von Rabbiner Or. Grünebaum. Zweiter Artikel. Wir haben nun noch die Bestimmungen der Nabbinen über den ״Beisaßfremden" (Ger Thoschabh) und den ״Fremden der Gerechtigkeit" (Ger Zedek), in welche dieselben, wie wir bereits bemerkt, den einheitlichen Mosaischen Begriff zerlegt haben, sowie die Unterscheidung beider in Bezug auf das gesetzliche Verhältniß zu Juden und Judenthum zu erforschen. Hier aber gelangen wir an einen Punkt, wo ein trauriger Separatismus nicht geläugnet werden kann, wo engherzige Casuistik in ihrer vollen Blöße sich darstellt. Wie einfach tritt der Begriff des Ger oder Thoschabh im Mosaismus uns entgegen! Es ist überall eben einfach der Fremde, der sich im Lande niederläßt, dessen Glauben, mit der einzigen Ausnähme, daß er dem Götzendienste, der einmal im Lande nicht geduldet werden durfte, und dem, was damit unmittelbar zusammenhing, entsagen mußte, gar nicht in Betracht kam. Von einer Verpflichtung desselben auf andere Religionsgesetze oder gar ceremonielle Satzungen, war gar keine Rede. Dies geht noch aus Deut. 14, 21 hervor, nach dessen Zusammenhang offenbar alle Speisegesetze den Fremden nicht berühren H. Die Beschneidung sollte 1) Der unläugbare Zusammenhang, in welchem das hier gleich folgende Gesetz: ein Ziegenböckchen nicht in der Mutter Milch zu kochen, das, im Gegensatz zu den vorhergehenden Speisegesetzen, auch auf den Fremden zu beziehen, sicher unrichtig wäre, beweist, daß dieses Gesetz nicht im Götzendienste seinen Grund hat, wie Maimonides annehmen möchte (More III, 48), sondern daß es wohl aus einer Stufe mit den Gesetzen 3 M. 22, 26, Deut. 22, 6 und ähnlichen steht. s^Vergl. meine Bemerkungen in Ztschr. der DMG. Bd. XX (1866) Les. S. 554 f. Geigers Vergl. auch Aruch וגל, der ebenfalls den Ger Thoschab von der Verpflichtung für alle Speisegesetze frei hält. Von dem, allerdings in Beziehung zum Götzendienst stehenden Blutverbot, welches daher auch für den Fremden galt, sprachen wir schon.

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