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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 3-4 (1875) · p. Seite 286

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
3-4 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 286 (sequence 126)
Language
German
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286 Aus Briefen. ä) Ob die Thorah eine solche Prüfung in der Wahrheit ihrer Lehren aushalten könnte, kann Hr. Oskar schon darum nicht beantworten, weil er eine Prüfung der Thorah für unmöglich hält. II. Behauptet derselbe, kann man den Grund der von Moses überlieferten Gesetzen meistens nicht verstehen, sondern muß dieselben als von Gott gegeben, als wahr und richtig ohne vorhergehende Prüfung glauben. Dem entgegen steht die Meinung des James, derselbe behauptet: I. a) Jeder wahre und gebildete Jude kann nur dann behaupten, an die Thorah zu glauben, wenn er dieselbe mit seinem Geiste durchforscht und den Inhalt als mit seinem Herzen, mit Vernunft, Wahrheit und Recht übereinstimmend gefunden hat, das heißt, wenn er aus voller Ueberzeugung an die Wahrheit und Richtigkeit der Thorah glaubt. b) Eine Prüfung der Lehren der Thorah ist nicht allein möglich, sondern die Thorah verlangt sogar von jedem Juden, daß er sich durch unermüdliches Forschen von der Wahrheit derselben überzeuge. 6) Den Satz 6 des Oskar verwirft er als lächerlich, derselbe ist den Jesuiten entnommen, denn in der ganzen Thorah ist gerade die entgegengesetzte Ansicht vorhanden, denn dort handeln die Juden nur nach vorausgegangener Ueberzeugung. d) Derselbe ist hingegen von der Wahrheit und Erhabenheit der Thorah aus tiefster Seele überzeugt und die genauste Prüfung derselben kann nur von dem göttlichen Geiste, der sie durchweht, Zeugniß geben. II. Behauptet derselbe, daß wir den weisen Grund und Zweck der mosaischen Gesetze aufs tiefste erkennen können, und sie ebenso als die ganze Bibel ruhig der freien Forschung übergeben werden können; und daß es besonders die Pflicht eines jeden Juden ist, sie mit vollen: Geiste zu durchforschen, um sie dann aus voller Ueberzeugung glauben zu können. Dies, hochgeehrter Herr, wären die Punkte, über welche wir Ihren geehrten Urtheilsspruch, ״welcher von Beiden das Rechte behauptet/ erwarten, da es sehr zur religiösen Beruhigung derselben gereichen würde. —

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