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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 3-4 (1875) · p. Seite 246

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
3-4 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 246 (sequence 86)
Language
German
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246 Umschau. Auch die Frage, ob die Karlsruher Handschrift dasselbe Buch enthält, welches Balmes im Auge hatte, sollte entschieden werden; das mußte sich daraus ergeben, ob die von Balmes angeführte Stelle sich auch in jener Handschrift finde. B. nämlich giebt an, daß im Sekhel tob des M. Kimchi gelehrt werde, das Nomen gentilicium werde nur vom vierten Geschlecht an gebraucht!; man sage daher nicht ראובן הישראלי, sondern אד!רן ד!לוי und ähnliche. Findet sich nun diese, bei sonst Keinem vorkommende, Regel in der Handschrift'/ Das konnte mit Bestimmtheit nicht nachgewiesen werden, aber erhob sich doch zur Wahrscheinlichkeit. Die Handschrift nämlich ist an dem Orte, wo man das Citat zu suchen hat, defect, es ist kurz nach dem Anfänge eine Lücke, so daß die kaum begonnene Behandlung des Nomen gänzlich fehlt. Aber am Schlüsse des Buches befindet sich ein Jnhaltsverzeichniß, und da lesen wir, daß der Vrf. von sieben Arten der Nomina spricht, als dritte das Gentilicium (מום ד!יחם) behandelt, für welches er als Beispiele anführt אברהם העברי נלרדכי היהודי אהרן הלוי 'והדונלים. So stellte es sich denn als wahrscheinlich heraus, daß das Buch, welches in Karlsruhe liegt, auch von Balmes bei seiner Anführung gemeint ist. War nun die Autorschaft M. Kimchi's für jenes Zweifelhast geworden, so mußte man auch geneigt sein anzunehmen, daß Balmes nicht genau gewesen, wenn er seine Quelle auf M. Kimchi zurücksührte. So ruhte die Sache, bis man durch Hrn. Prof. Las in io in Pisa erfuhr, daß das Sekhel tob sich in einer verschiedenes Grammatische enthaltenden Florentiner Handschrift befinde (Zeitschrift der D.M.G., Bd. XXVI S. 807). Ich machte nun an demselben Orte (das. Bd. XXVII S. 125 f.) auf die gepflogene Verhandlung aufmerksam und forderte Hrn. Pros. L. auf, den Gegenstand näher zu untersuchen. Dies that derselbe auch bei einem erneuten Besuche in Florenz, wie er mir in einem Schreiben vom 31. August 1873 mittheilt, zugleich den Vorsatz kund gebend, in einem Anhänge der Ztschr. der D.M.G. eine genauere Beschreibung des Codex zu liefern. Unterdessen war er so freundlich, mir vorläufig einzelnes Nähere anzugeben, das ich hier, da bis nun Nichts weiter in die Oeffentkeit gedrungen ist, seinem Inhalte nach und gemäß meiner Auffassung wiederzugeben mich gedrungen fühle. Die Stelle, welche Balmes dem Sinne nach anführt, findet sich in der Florentiner

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