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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 3-4 (1875) · p. Seite 210

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
3-4 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 210 (sequence 50)
Language
German
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210 Umschau. Die subtilen Untersuchungen, in welche einzugehen wäre, wenn manche abweichende Auffassung begründet werden sollte, verbieten es mir, diese am Ende doch untergeordneten Gegenstände weiter zu verfolgen. Im Allgemeinen glaube ich nur bemerken zu müssen, daß überall weniger von geistiger und moralischer Unzurechnungsfähigkeit des Blinden gesprochen wird, als vielmehr von seiner Unzuverlässigkeit wegen seines mangelnden Gesichtssinnes; R. Juda betont dessen Unfähigkeit allerdings schärfer, aber wir müssen sehr wohl die wirkliche Ansicht der älteren Lehrer unterscheiden von der Ausführung, welche derselben von den folgenden Lehrern gegeben wurde. Denn Juda's wie der andern Gelehrten Ansichten wurden in den späteren Verhandlungen juristisch zugespitzt, mit schroffer Consequenz verfestigt, die Methode künstlicher Schriftbelege für sie angewendet. So angesehen, würde manche Behauptung Fr.'s eine Modisikation erfahren müssen. Wie schwebend das Urtheil der Thalmudisten, namentlich zu verschiedenen Zeiten, über die religionsgesetzliche Stellung des Blinden war, beweist der Umstand, den Hr. Fr. gleichfalls erwähnt, daß bald die Mischnah ihn nennt und die Gemara ihn gestrichen haben will oder umgekehrt. Zu dem von Hrn. Fr. Mitgetheilten ist auch hinzuzufügen die große Unsicherheit, welche über den im M. Chagigah Ans. und den sich anschließenden Stellen behandelte Verpflichtung des Blinden zur Wallfahrt herrscht. Steine Abhandlung darüber in Ozar nechmad III. S. 8 ff. scheint Hrn. Fr. unbekannt geblieben zu sein. Das Büchlein bietet noch sonst reichen Stoff an sinnigen Bemerkungen, die hervorzuheben sind, wenn auch andererseits manche rasche Combination zu beschränken ist. Wir begnügen uns, auf die Parallele zu dem mehrfachen Spruche der Evangelien: Wenn dein Auge dich ärgert, reiße es aus, deme Hand, haue sie ab (Matth. 5, 29 f. 18, 9, Marc. 9, 43 ff.), hinzuweisen, die Fr. (S. 14 f. und Anm. 116 S. 53) aus der Thoßeftha Baba kamma 6. 9 (jer. das. 6. 8) beibrmgt: דזארנלר ם בלא את עיני עגנלזי־קתני קטוע את ידי ש־בדזי^י, während in der Mischn. c. 8 Ende und im Babli das prägnante שבלזיקתבי fehlt. — Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Blindheit als eines der schwersten Uebel betrachtet wurde. Wenn jedoch Hr. Fr. darauf die Vorschrift der Morgen-Benediction bezieht: Gelobt sei Gott, der ״die Augen der Blinden öffnet," aus ihr auch den Schluß ziehen will, ״daß beim alten jüdischen Volke Augenkrankheiten und Blindheit häufiger vorgekommen sein mögen,

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