Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 3 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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210 Umschau. von CarLhago ausgetrieben worden, nachdem er 3795 Jahre im Besitze dieser Stadt gewesen. Dies soll eben mit dem Eintritte Philipps Statt gefunden haben kurz nach der Kreuzigung und Auserstehung, und das entspricht der jüdischen Zeitrechnung, nach welcher mit dem Januar des I. 3760 die christliche Zeitrechnung beginnt, also in deren I. 35 die Begebenheiten vorgefallen seien. Die Zeit der ursprünglichen Abfassung dieser Legende kann nun nicht früher, aber Wohl auch nicht später als das dritte Jahrhundert angesetzt werden, und wir hätten ein Zeugniß, daß damals diese jüdische Schöpfungsära bereits üblich gewesen. Das mag uns nun freilich nicht auffallend sein. Diese Zeitrechnung beruht auf den chronologischen Daten, die in Seder 'olarn zusammengestellt sind, und dieses Büchlein gehört dem Ende des ersten oder Anfänge des zweiten Jahrhunderts an. Dennoch ist ein solches Zeugniß von Werth, indem es nachweist, daß die Zeitrechnung, die in alter Zeit wenig Anwendung gefunden zu haben scheint, doch damals schon eine so weite Verbreitung erlangt hat und als allgemein zugestanden gebraucht wird. 3. Juni. 8. Neueste Thatsachen des offiziellen preußischen Kirchenthums. I. Glaube. In dem Anklagebeschlusse des Berliner Consistoriums gegen Sydow vom 23. Mai heißt es: Die Anschuldigung sindet ihre Begründung in der Auffassung, welche der Prediger Dr. Sydow von der Person Jesu Christi, unseres Heilandes und Erlösers, kundgegeben hat. Indem er nämlich lehrt, daß Jesus Christus ״aus der legitimen Ehe des Joseph und der Maria entsprossen" und die Entstehung seiner Person vor sich gegangen sei innerhalb der natürlichen Ordnung, nach welcher das Menschenleben erfahrungsmäßig entsteht; — indem er keine andere Einwirkung Gottes auf die Entstehung Jesu anerkennt, als eine solche, wie sie bei der natürlichen Zeugung jedes Menschen vorliegt, nur mit der Voraussetzung, daß Jesus mit einer ihn von allen anderen Menschen unterscheidenden Begabung bei seiner Geburt von Gott ausgerüstet sei; — indem er die Wahrheit der christlichen Lehre von dem dreieinigen Gott,