Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 11 (1875)
- Issue
- 1-2 (1875)
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 53 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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V. Sisra. 53 S. 47 und 49 ausgeführt worden — die maßgebende Erklärung über die Reinheit oder Unreinheit eines Aussatzes der Entscheidung des Priesters entzogen, sie vielmehr in die Hand der Gelehrten gelegt; lediglich nach ihrem Aufträge soll der Priester seinen Ausspruch abgeben. Dieses bloße äußerliche Geschäft der Spruchverkündigung war demnach Sache des Priesters geblieben (Mischnah Nega'im 3, 1. Thoßeftha das. 6.1 Ende. Sisra Thasri'a, Nega'im Perek 1 § 8. 9, das. Per. 9 Ende. Jerusch. Peßachim 6. 6. Ans.). Diese Zurückdrängung des Priesters in einer Angelegenheit, die biblisch offenbar ihm ganz allein übertragen war, gehört sicher nicht der ursprünglichen Anordnung an, sie ist vielmehr erst durch sehr ernste Kämpfe gegen die Priesterbevorzugung errungen worden, und dieser Sieg wird an mehreren der angegebenen Stellen als eine der großen durch Hillel gewonnenen Errungenschaften hervorgehoben. Früher aber lag die Angelegenheit vollständig in der Hand (nicht blos am Munde) des Priesters, und Dies will Wohl auch die ncrchdrückiche Hervorhebung in Sisra a. a. O. Nega'im Ans. § 3: כגעים שאין טונלאתן וטהרתן אלא בכהן und ebenso Mezora Ans. §. 3: תודת המצורע בכהן מלמד שטומאתו וטהרתו בכהן bedeuten, wo von der Mitwirkung anderer gelehrter Autoritäten ganz Umgang genommen, lediglich die durch den Priester zu vollziehende Entscheidung betont wird. Ja, das wird von einzelnen Verrichtungen, die blos durch eine einzelne Person ausgeführt werden, ausdrücklich angegeben, und zwar in Widerspruch mit späteren, auch hier den Priester verdrängenden Anordnungen, und dazu sind das Verrichtungen, für die das Schriftwort nicht einmal die Anleitung giebt, daß sie durch den Priester vorgenommen werden sollen. Bei der Reinigung, welcher sich der wiedergenesene Aussätzige zu unterwerfen hat, heißt es nämlich: Und der Priester befehle, daß er (man) schlachte den einen Vogel (Levit. 14, 5). Es ist unbestimmt gelassen, wer da schlachte, aber es scheint doch, daß der Priester blos dazu beauftragt. Allein ist es bei Opfern über- Haupt streitig, ob das Schlachten auch schon eine priesterliche Function ist oder durch jeden Beliebigen vorgenommen werden kann — die gültige Halachah entscheidet sich für letztere Ansicht —: so ist hier ganz einfach in Sisra das. der Satz aufgestellt, daß das Schlachten durch den Priester geschehen müsse שחיטת צפרים בכהן, während an einer andern Stelle (das. Per. 1 § 1) ein Streit darüber vorkommt, indem nach dem Einen