Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 11 (1875)
- Issue
- 1-2 (1875)
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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52 V. Sifra. segens erlangt ״für sich und seine Nachkommen bis zur Auferstehung der Todten" (לו רלדרררתיר עד שיהיו הכלהים, Schemini, Milluim § 17). Schon diese Ausdrucksweise für den Begriff ״bis zum Ende der Tage" ist in der thalm. Literatur ungewöhnlich x); hier aber soll gerade die höhere Priesterweihe und Priesterberechtigung als für alle Zeiten gültig recht nachdrücklich mit dieser Redeweise betont werden. — Die exclusive Priesterstellung wird noch an einer andern Stelle, und zwar im Widerspruche mit sonst zur Geltung gelangten Bestimmungen, hervorgehoben. Als Nadab und Abihu plötzlich hinweggerafft werden, fordert Moses die Vettern Aaron's auf, die Leichen hinwegzutragen (10, 4). Daraus, daß die Aufforderung nicht an die überlebenden Brüder Elasar und Jthamar erging, wird geschlossen, daß Priester sich von der Verunreinigung an Todten fernhalten sollen (נליכן אכללו שאין נליטבלאים לבלתים שהרי אלעזר ואיתבלר כהנים דגיו ולא בטבלאו להם כלי כטכלאו להם הלוים, Sifra § 26). Nun aber widerspricht Dies der Bestimmung in Levit. 21, 2. 3, wonach die einfachen Priester sich bei den nächsten Verwandten Wohl an der Leiche verunreinigen dürfen, ja auch sollen, wie Akiba Sotah 3 a Dies ausdrücklich verlangt, dasselbe auch zu jener Stelle bei uns in Sifra (Emor Ans.) ausgenommen ist und dort wie Sebachim 110 a entschieden ausgesprochen wird, daß wenn der Priester sich, um sich nicht zu verunreinigen, mit der Leiche nicht befassen will, man ihn gerade dazu zwingt. Allein dennoch giebt es auch eine abweichende Ansicht, nämlich die Jsmael's, welcher (Sotah a. a. O.) es als dem Priester blos gestattet betrachtet, sich mit der Leiche der nächsten Verwandten zu befassen, es ihm aber keineswegs zur Pflicht macht. Das ist nun auch die in der beregten Stelle ausgesprochene Ansicht, daß selbst in solchen Fällen, in denen es gestaltet ist, die Verunreinigung an den Leichen von Seiten der Priester möglichst vermieden werden solle 2). — So sind auch offenbar Spuren alter Priester-Halachah in Beziehung auf die Vorschriften über den Aussatz in unserm Sifra zurückgeblieben neben der später durchgedrungenen antipriesterlichen Ansicht. Man hat nämlich — wie bereits in dieser Ztschr. B. II l) Vergl. noch Thoßefta Sotah 6.13 (j. Kidd. 4, 1. babli Sotah 48b). l) Vergl. diese Zeitschr. Bd. IV S- 106. Bd. V S. 76 ff.