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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 1-2 (1875) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
1-2 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 3 (sequence 7)
Language
German
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Streit um die Herrschaft. 3 Spitzen auf und in deren Interesse. Für die katholische gilt es die Machtbefugniß des Papstes und der Bischöfe, nicht die Freiheit der Gemeinden. Die erstere ist freilich eine so lang befestigte und anerkannte, daß ihr Bestreben, dieselbe noch zu erweitern, innerhalb ihres Kreises auf eine nur ohnmächtige Opposition stoßen konnte, wenn dieselbe auch Anfangs einen ernsten Anlauf nahm. Das beweist eben nur, daß der in allen andern Gebieten überwundene Absolutismus dort noch mit Zähigkeit sich erhält, daß die Verhältnisse da vollkommen erstarrt sind, das beweist nur, daß man auch von anderer Seite gar lange gesündigt, daß man jener alle Ueberzeugung beherrschenden, die Gewissen knechtenden, namentlich aber jede spontane Bewegung, jede freie innere Entwicklung niederhaltenden Macht den weitesten Raum Zur Entfaltung ihrer großen Machtmittel gegeben, ja dieselben noch vermehrt hat, so daß der Kampf gegen sie nun ein so sehr schwieriger geworden ist. Was hier für Kampf um Gewissensfreiheit ausgegeben wird, das ist ein Berlangen nach unbehinderter Unterdrückung der Einzelnen, ein Verlangen, daß Niemand Einspruch erheben dürfe gegen alle Ausschließung jedes Freidenkenden und sonstige Willkürakte. — Daß derartige Herrschergelüste auch von Solchen, die nicht selbst die Herrscher sind, vertreten werden, ist nicht ausfallend. Feudale und Particularisten begünstigen ihrer Stellung und geistigen Richtung nach solche Sonderherrschgelüste. Sonst sind es oppositionelle Neigungen mancher Begabten, welche in solchem Entgegenkämpfen gegen die Zeitströmung einen Reiz finden, und ihnen schließen sich dann noch Menschen an, die in Gewohnheit, Furcht und Unwissenheit leben. Das Volk steht nicht hinter der streitenden Kirche, selbst wenn es nicht alle gegen sie von Seiten des Staates angewendeten Maßregelungen billigen sollte. Wie wenig ein allgemeines Interesse von der streitenden Kirche, wie vielmehr nur das für die Macht der Würdenträger der Kirche vertreten wird, zeigt sich besonders innerhalb des Protestantismus. Die Auflehnung geht gerade von den Gemeinden aus gegen die geistlichen Vorgesetzten und insoweit die Interessen jener jetzt vom Staate wahrgenommen werden, wird der Streit zu einem solchen zwischen Staat und Kirche. Leider wird auch da mit widerwärtiger Heuchelei von der verletzten Gewissensfreiheit gesprochen, wo nur eine Pfarrerherrschaft in Frage steht, und wieder setzen sich deren Anhänger aus verschiedenartigen Elementen zusammen, die von 1*

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