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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1875-01-01 · 1-2 (1875) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
11 (1875)
Issue
1-2 (1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 2 (sequence 6)
Language
German
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2 I. Zwiespalt im Denken, Gebiete sestzuhallenden Normen bedarf es des klaren Einblickes in die die GesammtheiL bewegenden Kräfte. Versuchen wir es demnach auch unsererseits aus dem Gewirre der sich durchkreuzenden Meinungen einige leitende Gesichtspunkte zu gewinnen! 1. Vor Allem gilt es, die beiden Kampfestheile genauer aufzufassen und in dem allgemeinen Begriffe, der durch sie bezeichnet wird, die festere Ausprägung zu erkennen, in deren Aufträge der Kampf geführt wird. Der den Kampf unternehmende Staat ist nicht die landesherrliche Macht, nicht der schroffe oder gemildetere Absolutismus, nicht der Eigenwille des Herrschers und seiner Umgebung; vielmehr ist die neue Stellung des Staates gegenüber der Kirche gerade meist den maßgebenden, entscheidenden Kreisen aufgedrängt, und wenn auch die äußere Veranlassung des Streites eine Machtfrage ist, die Aufrechterhaltung der Befugniß Zum Gebieten, so ist es doch der Wille des Volkes, welcher in dem Verlangen des Staates zum Ausdrucke kommt, gleichviel ob die einzelnen Maßregeln mehr oder weniger entsprechend sind. Nicht eine Stärkung der landesherrlichen Macht, sondern die des Gesetzes, wie es alle Factoren der Gesetzgebung, namentlich auch die Volksvertreter Herstellen, wird angestrebt. Das Volk steht daher auf der Seite der Staatsgewalt. Dies giebt sich namentlich in ganz oder überwiegend katholischen Ländern — Italien, Oesterreich — kund; wenn anderswo der katholische Volkstheil mehr oder weniger dem Staate sich entgegenstemmt, so vertritt er natürlich hiermit nicht das Volk in seiner Gesammtheit, vielmehr nur eine oppositionelle Minderheit, die im Bewußtsein, daß sie eine solche in Mitten eines überwiegend protestantischen Staates ist, mit um so größerer Eifersucht über ihre Eigenthümlichkeit Wachen, jede Ein- Mischung abwehren zu müssen glaubt, so geschieht es, weil sie die Neigung hat zu meinen, sie sei unterdrückt, da sie nicht das Uebergewicht hat z2 herrschen. — Wie gegenüber dem Katholicismus tritt in Preußen die Stellung zur evangelischen Kirche neuerdings auch nicht in der Gestalt auf, daß die landesherrliche Macht eine Erweiterung ihrer Befugnisse verlangt; im Gegentheile entäußert sie sich vieler ihrer bisherigen Rechte, sie räumt den Gemeinden und deren einzelnen Gliedern die Mitwirkung oder gar Entscheidung ein, wo sie ihnen bisher versagt war. Die streitende Kirche hingegen tritt in ihren gebietenden

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