Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 96

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 96 (sequence 99)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2420973-2421013-2421014--3015-2423865
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

96 Reeensionen. den Nachweis, daß das Heiligthum zu Silo diese Berechtigung hatte; für Nob und Gibeon fanden sie diesen Vorzug nicht bezeugt, nahmen daher keinen Anstand ihn ihnen abzusprechen, hingegen glaubten sie ihn Silo zugestehn zu müssen. Noch ein anderes Moment fanden die Lehrer in der Wallfahrt Elkanah's, das als allgemeine Bestimmung für die Festwallfahrten seine Geltung erlangen sollte. Nach der Geburt Samuel's unterließ Hannah es so lange sich mit ihrem Kinde an der Wallfahrt zu betheiligen, als dieses noch an der Brust genährt wurde; erst nach seiner Entwöhnung unternahm sie mit dem Kinde die Wallfahrt. Demgemäß entscheidet auch die Halachah, daß ein Kind nur, wenn es selbstständig gehn könne, die Wallfahrt mitzumachen habe, und hier ist die Beziehung auf Samuel nicht vergessen worden, V. 22 wird vielmehr von Toßeftha Chagigah e. 1 Ans. (babli 6 a) als Bestätigung für diese Vorschrift verwendet 1). Erkennt man nun, mit welchen Blicken die alten Gesetzeslehrer unser Capitel betrachtet haben, so findet man, wie scharf die 70 diese Auffassung in ihrer Uebersetzung, die dadurch natürlich etwas frei wird, ohne die Sinnestreue zu verlassen, ausgedrückt haben, und es ist bedauerlich, daß man aus Unkenntniß auf dem palästinischen Gebiete sich im alexandrinischen ohne richtiges Verständniß willkürlich herumtreibt und diese Willkür auch auf unfern Text überträgt. Zuvörderst nun machen die 70 in V. 21 den Zusatz: xal 71aaag rag dsxarag rrjg yr\g avrov, den auch Josephus (Alterth. V 10, 3) aufnimmt. War auch etwa Elkanah Levite, wie die Chronik behauptet, so hatte er doch nach der Halachah von eignen Grundstücken den zweiten Zehent nach dem Heiligthume zu bringen und dort zu verzehren. In V. 22 will die Uebersetzung die Worte des Textes ״bis der Knabe entwöhnt sein wird und ich ihn bringe" schärfer dahin präcisiren, daß der Knabe dann selbständig gehn könne und er nicht gebracht zu werden braucht, und sie sagt: %oog roi dvaßijv ai r6 naiSdqiov, iav d710ya'haxrL6w avro, also: bis der Knabe hinaufgehn wird, wenn ich ihn entwöhnt haben werde;(עלד לראייד (לרגל ist ja der ofsieielle Ausdruck für diese Wallfahrt. Dem entsprechend heißt es auch V. 24 xal dvkßr\ fuer avrov, sie ging mit ihm (dem Kinde) hinauf, für ותעלדו עמד, sie brachte ihn mit sich hinauf, dann für 1j Ueber die Mißverständnisse, welche diese Thoßefthastelle erfahren, die jedoch unfern Gegenstand nicht berühren, vgl. meine Bemerkungen in Ozar nechmad III S. 10.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.